Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER
(D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S.
A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C23 808 43 62S CMS 1023 13 ohne 66,5 725 2300 02/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51515, Erweiterung 04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28,1 mm
Zubehör : Z102 OR: m. Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm.
28mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 -250 225/55R18 98 A6; Kombilimousine;
235/50R18 101 Limousine;
235/50R18 97 Allradantrieb;
235/55R18 100 Frontantrieb;
245/50R18 100 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R18 102 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Durchm. 28,1 mm,
für Typ : 207
Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln;
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Durchm. 28,1 mm,
für Typ : 638/2; 169
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln;
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28,1 mm,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln;
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28,1 mm,
für Typ : 639; 245; 212K; 204 K; 204; 639/2; 639/5; 639/4
Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln;
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28,1 mm,
für Typ : 245G AMG; 117; 176 AMG; 176; F2B; 246; F2A; 245G
Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln;
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28,1 mm,
für Typ : 638
Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln;
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28,1 mm,
für Typ : 212; R1ES; R1EC; 221
Zubehör : Z102 OR: m. Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm.
28mm;
§ 22 51515, Erweiterung 04
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; 117; 169; 176; 176 AMG; 204; 204 K; 207;
212K; 245; 245G; 245G AMG; 246
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : 638; 638/2
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 221; 639
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 -280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
52J Kombilimousine;
225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Limousine;
52J Allradantrieb;
235/40R18 11A; 248; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 -280 215/40R18 M+S 52J A 45 AMG;
215/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 26N; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 -120 225/40R18 88 11A; 245; 26B; 26N Kombilimousine;
70 -165 215/45R18 89 11A; 26N; 26P Allradantrieb;
225/45R18 91 11A; 245; 26B; 26N Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 -103 215/35R18 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74D
60 -142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M
215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 -125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse;
66 -160 225/40R18 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27H 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 26N; 74D
26P; 27H
245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
155 -280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J
176 e1*2007/46*0928*.. 265 -280 215/40R18 M+S 52J A 45 AMG;
215/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51515, Erweiterung 04
235/40R18 91Y 11A; 26N; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 AMG e1*2007/46*1163*.. 265 -280 215/40R18 M+S 52J A 45 AMG;
215/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 26N; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 -155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 248; 26N; 26P nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Allradantrieb;
570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 -140 225/45R18 91 11A; 26B; 26N; 27I B-Klasse;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
245 e1*2001/116*0314*.. 70 -142 215/40R18 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 265 -280 215/40R18 M+S 52J A 45 AMG;
215/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 26N; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
§ 22 51515, Erweiterung 04
76O
245G e1*2001/116*0470*.. 80 -155 215/40R18 89W 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
570 CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 246; 248; Shooting brake;
26B; 26J Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 570 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
245G e1*2001/116*0470*.. 80 -155 215/40R18 89W 11A; 248; 26P; 570 CLA; nicht
225/40R18 92 GA2; 11A; 246; 248; Sportfahrwerk; CLA
26N; 26P Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26N Kombilimousine;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 5FE; Limousine;
57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
245G e1*2001/116*0470*.. 66 -155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 248; 26N; 26P nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Allradantrieb;
570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 265 -280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
52J CLA Limousine; CLA
225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Shooting brake;
52J Kombilimousine;
235/40R18 11A; 248; 26B; 26J; Limousine;
27H; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 91 electric drive; Kombi;
225/40R18 92 Frontantrieb;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
245G e1*2001/116*0470*.. 100 -160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine;
225/40R18 92 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake;
§ 22 51515, Erweiterung 04
235/35R18 90 11A; 26B; 26J; 27H Kombilimousine;
245/35R18 88Y 11A; 27H; 57F; 570; Limousine;
575 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
245G e1*2001/116*0470*.. 66 -125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse;
66 -160 225/40R18 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 -280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27H 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 26N; 74D
26P; 27H
245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
155 -280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 -225 225/40R18 91Y Nur Baureihe 204;
235/40R18 95 11A; 24J; 24M Limousine;
245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
204 e1*2001/116*0431*.. 115 -150 235/35R18 90 11A; 24J; 26P bis
115 -225 225/40R18 92 11A; 26P e1*2001/116*0431*36;
235/35R18 90Y 11A; 24J; 26P Coupe; Heckantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 11A; 27I; 57F; 575 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 -225 225/40R18 92 Nur Baureihe 204; Nur
235/40R18 91 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
204 e1*2001/116*0431*.. 85 -245 225/45R18 95Y 11A; 26P; 67O Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 26N; 26P; 6B2 neue C-Klasse; Cabrio;
235/45R18 94Y YAR; 11A; 26N; 26P; Kombilimousine; Coupe;
6B3 Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
204 e1*2001/116*0431*.. 150 -155 225/45R18 95Y 11A; 26P Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 26N; 26P neue C-Klasse;
§ 22 51515, Erweiterung 04
235/45R18 94Y 11A; 26N; 26P; 5HI Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I; 76O
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 -170 225/40R18 92W Nur 4-MATIC; bis
235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; Kombi;
51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 -225 225/40R18 91Y bis
235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; Kombi; Heckantrieb;
57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 -155 215/40R18 89W 11A; 248; 26P; 570 CLA; nicht
225/40R18 92 GA2; 11A; 246; 248; Sportfahrwerk; CLA
26N; 26P Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26N Kombilimousine;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 5FE; Limousine;
57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
117 e1*2007/46*1007*.. 80 -155 215/40R18 89W 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
570 CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 246; 248; Shooting brake;
26B; 26J Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 570 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 51515, Erweiterung 04
721; 725; 73C; 74D;
76O
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 -270 235/45R18 94W YAR; 12O Coupé; Cabrio;
245/45R18 96W GA9; 12O Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 -270 235/45R18 98W YAR; 12O; 5JA Baureihe W213; nicht
235/45R18 98Y YAR; 12O; 5JA All Terrain;
245/45R18 100Y GA9; 12O; 5KA Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O
212 e1*2001/116*0501*.. 100 -150 235/40R18 95W 51J Baureihe W212; nicht
100 -245 235/40R18 91Y 57E; 689 AMG-Paket;
Stufenheck;
245/40R18 97 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 125 -245 245/40R18 97 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76T
212 e1*2001/116*0501*.. 110 -270 235/45R18 97 YAR; 12O Baureihe W213;
245/45R18 100 GA9; 12O Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 -245 235/40R18 51G; 575 Coupe; Heckantrieb;
§ 22 51515, Erweiterung 04
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/40R18 51G Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76Z
207 e1*2001/116*0502*.. 120 -245 235/40R18 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 -245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 75I; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 125 -245 245/40R18 97 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 75I; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 -140 235/50R18 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
245/45R18 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 11A; 22Q; 241; 244; ab
246; 26U e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
255/45R18 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.. 58 -105 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
638/2 e9*2001/116*0020*.. 72 -128 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 51515, Erweiterung 04
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 -285 235/50R18 97Y bis Mj.2013 (Baureihe
245/50R18 221); Allradantrieb;
100W
150 -380 255/45R18 99Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 75I;
76O; 83A
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 -170 235/50R18 101 11A; 24C; 24D; 54A Heckantrieb;
245/45R18 100 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 -140 235/50R18 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R18 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 11A; 22Q; 241; 244; ab
246; 26U e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
255/45R18 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51515, Erweiterung 04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28,1 mm
Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e5*2007/46*1030*.. 80 -155 225/50R18 95 11A; 26P; 27H Q30; Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 26P; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
§ 22 51515, Erweiterung 04
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51515, Erweiterung 04
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 51515, Erweiterung 04
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
§ 22 51515, Erweiterung 04
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51515, Erweiterung 04
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§ 22 51515, Erweiterung 04
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51515, Erweiterung 04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51515, Erweiterung 04
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
§ 22 51515, Erweiterung 04
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51515, Erweiterung 04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
§ 22 51515, Erweiterung 04
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§ 22 51515, Erweiterung 04
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§ 22 51515, Erweiterung 04
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51515, Erweiterung 04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51515, Erweiterung 04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51515, Erweiterung 04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
§ 22 51515, Erweiterung 04
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
§ 22 51515, Erweiterung 04
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51515, Erweiterung 04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 350 20 VA
26N x = 250 y = 350 8 VA
27F x = 290 y = 350 25 HA
27H x = 290 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Seite: 30 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§ 22 51515, Erweiterung 04
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Seite: 31 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51515, Erweiterung 04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Seite: 32 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51515, Erweiterung 04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 8 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.08.2019
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Seite: 33 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
§ 22 51515, Erweiterung 04
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.