Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 56
Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES,
MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
8GUN9020205/1 GUNNER 209 PCD ohne 66,5 875 2400 01/19
12665 5x112 ET 20 CB 66.5
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : F2; F8; B81; 4G; 4G1; B8
Zubehör : LS17D27R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 4H; GE
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 4L1; 8R1; 8R; 4L; 8R2; FY
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4H
140 Nm für Typ : FY; F2; 4L; 8R; 8R1; 8R2
145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment
160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 56
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26B; A4 Allroad Quattro ab
26N; 27F MJ2016;
245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 77E
247; 26B; 26N; 27F
255/35R20 93Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
265/30R20 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 24J; 244; 247; Nicht A4 Allroad
26B; 26N; 27B; 27H; Quattro; AUDI A4 (B9)
5GA
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4
247; 26B; 26J; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
27F
255/30R20 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine;
26J; 27B; 27F Allradantrieb;
265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
260 225/35R20 M+S 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26N; 27B; 27H; 73C; 74A; 77E
5GA; 52J
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; Nur A4 Allroad
248 Quattro bis MJ2015;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 248 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R20 93 11A; 21B; 22B; 22H; 723; 729; 73C; 74A;
24J; 248 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 22Q; A5 Coupé (B9) ab
24J; 248; 26P; 27H MJ2016; A5 Sportback
265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 241; (B9) ab MJ2016; S5
244; 246; 247; 26B; Sportback (B9) ab
27H
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; AUDI A5 Sportback bis
11A; 21B; 21N; 245; MJ2016; 4-türig;
248; 5GA; 51J Allradantrieb;
100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 21N; Frontantrieb;
22I; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GM; 51J; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 21J; 723; 729; 73C; 74A;
22I; 22M; 24J; 248; 77E
54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 56
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; AUDI A5 Cabrio (8T)
YDR; 11A; 21B; 21N; bis MJ2016;
245; 248; 5GA; 51J Allradantrieb;
105 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 21N; Frontantrieb;
22I; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 21J; 723; 729; 73C; 74A;
22I; 22M; 24J; 248; 77E
54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26B; A4 Allroad Quattro ab
26N; 27F MJ2016;
245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 77E
247; 26B; 26N; 27F
255/35R20 93Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
265/30R20 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 24J; 244; 247; Nicht A4 Allroad
26B; 26N; 27B; 27H; Quattro; AUDI A4 (B9)
5GA
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4
247; 26B; 26J; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
27F
255/30R20 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine;
26J; 27B; 27F Allradantrieb;
265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
260 225/35R20 M+S 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26N; 27B; 27H; 73C; 74A; 77E
5GA; 52J
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; Nur A4 Allroad
248 Quattro bis MJ2015;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 248 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R20 93 11A; 21B; 22B; 22H; 723; 729; 73C; 74A;
24J; 248 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 22Q; A5 Coupé (B9) ab
24J; 248; 26P; 27H MJ2016; A5 Sportback
265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 241; (B9) ab MJ2016; S5
244; 246; 247; 26B; Sportback (B9) ab
27H
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 56
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y YDR; 11A; 21P; 22I; AUDI A5 Coupe (8T)
22M; 24J; 24M; 51J bis MJ2016;
255/30R20 92 YDV; 11A; 21P; 22B; Frontantrieb;
22L; 24J; 24M; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
54F
265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
22L; 24J; 24M; 54F 729; 73C; 74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 11A; 21P; 22I; 22M; AUDI S5 Coupé (8T)
24J; 24M; 5GA; 51J bis MJ2016; AUDI A5
255/30R20 92 YDV; 11A; 21P; 22B; Coupe (8T) bis MJ2016;
22L; 24J; 24M; 51J; Allradantrieb;
54F
265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; AUDI A5 Sportback bis
11A; 21B; 21N; 245; MJ2016; 4-türig;
248; 5GA; 51J Allradantrieb;
100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 21N; Frontantrieb;
22I; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GM; 51J; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 21J; 723; 729; 73C; 74A;
22I; 22M; 24J; 248; 77E
54F
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21B; 22I; 260; kurzer Radstand;
270; 52J langer Radstand;
255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 245; Allradantrieb;
248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 99 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
248; 261; 271 723; 729; 73C; 74D
265/40R20 104 11A; 21B; 22B; 24J;
248; 261; 271
275/35R20 98 11A; 21B; 22B; 24J;
248; 262; 271
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74D
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 56
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74D
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74D
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 245; 248; 26B; A7 Sportback; S7
260; 271; 5GM Sportback; Coupe; 4-
255/35R20 93 11A; 245; 248; 26B; türig; Allradantrieb;
260; 271; 5HA Frontantrieb;
140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 260; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
140 - 331 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K;
260; 271 723; 729; 73C; 74A;
265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 77E
261; 272; 5HI
265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;
261; 272
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 260; 271;
52J
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; A6; nicht A6 allroad
26B; 262; 274; 5HI; quattro; S6; Kombi;
67J
100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 24J; 26B; 260; Stufenheck;
5GM; 57E; 67J; 67X Allradantrieb;
245/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 261; 273 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 244; 247; 26B; 723; 73C; 74A; 77E
261; 273; 5GM
255/35R20 97Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 261; 273
265/35R20 95Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 262; 274
180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A;
24C; 244; 247; 26B;
262; 274; 5HI; 67J
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 261; 273;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 56
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 245; 248; 26B; A7 Sportback; S7
260; 271; 5GM Sportback; Coupe; 4-
255/35R20 93 11A; 245; 248; 26B; türig; Allradantrieb;
260; 271; 5HA Frontantrieb;
140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 260; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
140 - 331 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K;
260; 271 723; 729; 73C; 74A;
265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 77E
261; 272; 5HI
265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;
261; 272
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 260; 271;
52J
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; A6; nicht A6 allroad
26B; 262; 274; 5HI; quattro; S6; Kombi;
67J
100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 24J; 26B; 260; Stufenheck;
5GM; 57E; 67J; 67X Allradantrieb;
245/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 261; 273 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 244; 247; 26B; 723; 73C; 74A; 77E
261; 273; 5GM
255/35R20 97Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 261; 273
265/35R20 95Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 262; 274
180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A;
24C; 244; 247; 26B;
262; 274; 5HI; 67J
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 261; 273;
52J
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/40R20 99 11A; 248; 26B; 26N A7 Sportback;
255/35R20 97 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
5IM 12A; 51A; 71K; 723;
255/40R20 101 11A; 248; 26B; 26N 73C; 74A
265/35R20 99 11A; 245; 248; 26B;
26J
275/35R20 98 11A; 24J; 244; 26B;
26J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 56
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B; A6 ALLROAD
26N; 27H QUATTRO;
Allradantrieb;
245/40R20 99 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26B; 73C; 74A; 768
26J; 27F
255/40R20 101 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
255/45R20 101 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 241; 244; 246; A6; Kombilimousine;
26B; 27H Limousine;
245/40R20 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27H; Frontantrieb;
5JK
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27F; 5IM 12A; 51A; 71K; 723;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A
26B; 26N; 27F
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F; 5JK
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
27I Anzugsmoment
145 Nm;
265/40R20 100 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/50R20 109 11A; 24J; 248; 26P; e-tron; e-tron
27I Sportback; Q8 e-tron;
265/45R20 108 11A; 245; 248 Q8 Sportback e-tron;
265/50R20 107 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
275/45R20 106 11A; 245; 248 73C; 74D; 75I; 768
285/45R20 112 11A; 241; 244; 246;
247; 26P; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 56
Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 226 255/50R20 M+S 12I; 52J e-tron S; e-tron S
275/45R20 M+S 12A; 52J Sportback; SQ8 e-tron;
SQ8 Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 75I; 768
Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 241; 244; 246; Q5; SQ5; Q5 Sportback;
26J; 26P; 27I SQ5 Sportback;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb; inkl.
255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27B 73C; 74D
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74D
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109 11A; 245; 248; 26P ab
265/45R20 108 11A; 248 e13*2007/46*1081*06;
275/45R20 106 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb;
155 - 373 285/45R20 112 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
320 - 373 255/50R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 723;
52J 73C; 74D; 75I; PDH
265/45R20 M+S 11A; 248; 52J
275/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P;
52J
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/50R20 113 SQ8; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 75I; PDH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 56
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109 11A; 245; 248; 26P ab
265/45R20 108 11A; 248 e1*2001/116*0350*20;
275/45R20 106 11A; 245; 248; 26P Q7,SQ7; Allradantrieb;
155 - 373 285/45R20 112 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
320 - 373 255/50R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 723;
52J 73C; 74D; 75I; PDH
265/45R20 M+S 11A; 248; 52J
275/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P;
52J
4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 265/50R20 107 12N Q8; SQ8;
275/45R20 106 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
275/50R20 109 12A 51A; 71K; 723; 73C;
285/45R20 112 12A 74D; 75I; 768; PDH
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : B8; 4G
Zubehör : LS17D27R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : FY
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; 4G
140 Nm für Typ : FY
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 51G; 52J nur AUDI RS 6 AVANT;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; PDH
4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 11A; 26B; 27H; 51G; nur AUDI RS 7
52J SPORTBACK;
275/35R20 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F; 51G 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
4G e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 245/40R20 99 52J nur AUDI RS 6 AVANT;
255/40R20 101 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 99 52J 12A; 51A; 71K; 723;
275/35R20 102 52J 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 56
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y 11A; 27I; 533 RS5 Coupé bis MJ2017;
265/30R20 94Y 11A; 26P; 27H; 27I; Coupe; Allradantrieb;
533 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R20 97 11A; 248; 26P; 27B; 12A; 51A; 573; 71K;
27H 723; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 265/30R20 94 5HI AUDI RS4 Avant;
275/30R20 97 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y nur Coupe; 11A; 27I; RS5 Cabriolet; RS5
533 Coupe; RS5 Sportback;
265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I; 533 12A; 51A; 573; 71K;
275/30R20 97 11A; 248; 26P; 27B; 723; 729; 73C; 74A
27H
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 241; 244; 246; Q5; Q5 Sportback; SQ5
26J; 26P; 27I Sportback;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb; inkl.
255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27B 73C; 74D
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1ECLS; R2CGLC
Zubehör : LS17D27R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R2CS; R2CW
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R2CGLC; R1ECLS
Zubehör : LS17D27R14
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 56
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R2CW; R2CS
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : E2EQSW; 212; R2CGLC; 204 X
Zubehör : LS17D27R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 218
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 172; 231; 230
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 218; 230; 231
150 Nm für Typ : E2EQSW; R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 204 X
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 265/30R20 94 11A; 24D; 27B; 27F; nicht All-Terrain;
5HI; 57F; 67J nicht C 300 e; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76B; FKA
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 235/35R20 92 11A; 24C; 26B; 26J; nicht All-Terrain;
57E; 67J nicht C 300 e; nicht
245/30R20 90 11A; 24C; 26B; 26J; C 300 de; nicht C 300
57E; 58E de 4MATIC;
255/30R20 92 DBV; YA4; 11A; 24C; Kombilimousine;
26B; 26J; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76A; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 56
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 235/35R20 92 11A; 24C; 26B; 26J; nicht C 300 e; nicht
57E; 67J C 300 e 4MATIC; nicht
245/30R20 90 11A; 24C; 26B; 26J; C 400 e 4MATIC; nicht
57E; 58E C 300 de; nicht C 300
255/30R20 92 DBV; YA4; 11A; 24C; de 4MATIC; Limousine;
26B; 26J; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76A; FKA
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 265/30R20 94 11A; 24D; 27B; 27F; nicht C 300 e; nicht
5HI; 57F; 67J C 300 e 4MATIC; nicht
C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76B; FKA
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/30R20 97 GAB; 11A; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; FKA
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/35R20 95 GAB; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 57E 12A; 51A; 71K; 723;
255/35R20 97 11A; 24J; 26B; 26J; 73C; 74A; 76A; FKA
57E; 68Q
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 245; nicht AMG Sportpaket;
248; 261; 270; 5GA; Coupe; 4-türig;
51J; 68I Allradantrieb;
120 - 300 255/30R20 92Y YDV; 11A; 21B; 22B; Heckantrieb;
24J; 248; 262; 270; 10B; 11B; 11G; 11H;
6A2
265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
24J; 248; 262; 271 729; 73C; 74D
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 265/30R20 94Y YDW; 11A; 24M; 241; nicht AMG Sportpaket;
246; 26B; 26J; 27B; Kombilimousine;
27F
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 56
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 24D; Baureihe W213; nicht
26B; 26J; 27F; 5GM E300de; Allradantrieb;
110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; Heckantrieb;
22Q; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F; 5HR 12A; 51A; 71K; 723;
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 73C; 74A
24D; 26B; 26J; 27F;
5HI
275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q;
24D; 27F; 57F
Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 245/45R20 103 11A; 24J; 248; 5LK Allradantrieb;
255/45R20 105 11A; 24J; 244; 26P Heckantrieb; Elektro;
265/40R20 104 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
275/40R20 106 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 75I; 768;
26B; 26N; 27I DET; PDJ
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 235/45R20 100 nicht GLC 300 e
245/45R20 99 11A; 24M; 245; 26P; 4MATIC; nicht GLC 300
27I de 4MATIC; nicht GLC
255/45R20 101 11A; 24J; 24M; 26P; 350 e 4MATIC; nicht
27I GLC 400 e 4MATIC;
265/40R20 100 11A; 24J; 24M; 26B; nicht Coupe; mit
27B Radhausverbreiterung
265/45R20 104 11A; 24J; 24M; 26B; (Flap) Serie;
27B Allradantrieb; Hybrid;
275/40R20 102 11A; 24D; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 255/45R20 101 11A; 24M; 27I; 57F; nicht GLC 300 e
6CY 4MATIC; nicht GLC 300
265/40R20 100 CFC; 11A; 24M; 27B; de 4MATIC; nicht GLC
57F 350 e 4MATIC; nicht
275/40R20 102 11A; 24D; 27B; 27H; GLC 400 e 4MATIC;
57F; 6AO nicht Coupe; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 56
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 235/45R20 100 CFC; 57E nicht GLC 300 e
245/45R20 99 11A; 245; 26P; 57E; 4MATIC; nicht GLC 300
6AO; 99Z de 4MATIC; nicht GLC
255/45R20 101 11A; 24J; 26P; 57E; 350 e 4MATIC; nicht
6CU GLC 400 e 4MATIC;
265/45R20 104 GCJ; 11A; 24J; 26B; nicht Coupe; mit
57E Radhausverbreiterung
275/40R20 102 11A; 241; 246; 26B; (Flap) Serie;
26N; 57E; 6CD Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; FKA
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 145 245/45R20 103 11A; 24J EQC-Klasse;
255/45R20 105 11A; 24M; 242; 245; Allradantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 11A; 24J; 248 GLC-Klasse;
245/45R20 99 11A; 24J; 248 Kombilimousine;
255/40R20 101 11A; 24C; 244 Allradantrieb;
255/45R20 101 11A; 24C; 244; 26P Heckantrieb;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A
26P
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 11A; 241; 246 GLC Coupé;
255/45R20 101 YBN; 11A; 241; 246; Allradantrieb;
26P Heckantrieb;
265/40R20 100 11A; 24C; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 24C; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
275/40R20 102 11A; 24C; 26P 73C; 74A
275/45R20 106 11A; 24C; 26B; 26N
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22L; 24C; 24M; Cabrio; Heckantrieb;
26B; 263; 272; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 56
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 245/30R20 90 11A; 24J; 26B; 26N; ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 6AH; 68I; 68Z Cabrio; Heckantrieb;
255/30R20 92 DBV; YDV; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26B; 26N; 27I; 12A; 51A; 71K; 723;
6AH
265/30R20 94 YDW; 11A; 24J; 248; 729; 73C; 74D
26B; 26J; 27H; 27I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : LS17D27R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 245/40R20 99 11A; 24J; 248 nicht S 580 e; nicht
210 - 370 255/40R20 101 11A; 24J; 24M; 26P S 450 e; inkl. Hybrid;
265/35R20 99 11A; 24C; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
5JK 12A; 51A; 71K; 723;
265/40R20 100 11A; 24C; 24M; 26P; 73C; 74A; 80Q
5KA
275/35R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 245/45R20 99 57E; 6AO ab
255/45R20 101 57E; 6AP e13*2007/46*1164*02;
265/45R20 104 11A; 245; 57E; 6BU Kombilimousine;
275/40R20 102 57F; 6AO Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
723; 73C; 74D; PDG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 56
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 245/45R20 99 57E; 6AO ab
255/45R20 101 57E; 6AP e13*2007/46*1165*02;
265/45R20 104 11A; 245; 57E; 6BU Kombilimousine;
275/40R20 102 57F; 6AO Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
723; 73C; 74D; PDG
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 265/45R20 104 inkl. Hybrid;
265/50R20 107 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R20 106 12A; 51A; 71K; 723;
285/45R20 112 11A; 245; 248 73C; 74D; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 56
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über di e gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 56
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 56
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 56
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereic h der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 56
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 56
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 285/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 56
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
6CD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 56
Vorderachse: 275/40R20
Hinterachse: 315/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 255/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmess sensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 56
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
Vorderachse zulässig
99Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 315/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 265/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 56
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DET) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 415mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 305/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 56
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 245/30R20.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 56
YDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 255/30R20.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 265/30R20.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1914*..
Handelsbez.: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 300 VA
26B x = 350 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 200 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 350 8 VA
26J x = 350 y = 350 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B81
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 34 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 35 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 36 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 37 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4L
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*..
Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 350 VA
27I x = 260 y = 290 HA
26B x = 350 y = 400 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 39 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 40 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n): GLC Coupé
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 280 VA
26P x = 230 y = 230 VA
27B x = 360 y = 350 HA
27I x = 310 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 280 3 VA
26J x = 280 y = 280 6 VA
27H x = 360 y = 350 8 HA
27F x = 360 y = 350 11 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 44 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 45 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 280 25 VA
26N x = 250 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 300 20 HA
27H x = 280 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 260 VA
26B x = 250 y = 310 VA
27I x = 285 y = 300 HA
27B x = 335 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 310 8 VA
26J x = 250 y = 310 10 VA
27H x = 335 y = 350 8 HA
27F x = 335 y = 350 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 47 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2S
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 295 VA
26P x = 225 y = 245 VA
27B x = 230 y = 250 HA
27I x = 180 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 295 15 VA
26N x = 275 y = 295 8 VA
27F x = 230 y = 250 10 HA
27H x = 230 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 48 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 49 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 50 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 51 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 52 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 53 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQSW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*..
Handelsbez.: EQS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 335 VA
26P x = 280 y = 285 VA
27B x = 320 y = 370 HA
27I x = 270 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 335 30 VA
26N x = 330 y = 335 8 VA
27F x = 320 y = 370 20 HA
27H x = 320 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 54 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 55 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*..
Handelsbez.: AUDI RS5
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 350 VA
26B x = 310 y = 400 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 400 8 VA
26J x = 310 y = 400 13 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 56 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: CR
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*..
Handelsbez.: TOUAREG
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 300 20 VA
26N x = 200 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 200 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.