Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 56 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 8GUN9020205/1 GUNNER 209 PCD ohne 66,5 875 2400 01/19 12665 5x112 ET 20 CB 66.5 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : F2; F8; B81; 4G; 4G1; B8 Zubehör : LS17D27R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4H; GE Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4L1; 8R1; 8R; 4L; 8R2; FY Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4H 140 Nm für Typ : FY; F2; 4L; 8R; 8R1; 8R2 145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 56 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26B; A4 Allroad Quattro ab 26N; 27F MJ2016; 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 77E 247; 26B; 26N; 27F 255/35R20 93Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 24J; 244; 247; Nicht A4 Allroad 26B; 26N; 27B; 27H; Quattro; AUDI A4 (B9) 5GA 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4 247; 26B; 26J; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi; 27F 255/30R20 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 260 225/35R20 M+S 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26N; 27B; 27H; 73C; 74A; 77E 5GA; 52J B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; Nur A4 Allroad 248 Quattro bis MJ2015; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 255/35R20 93 11A; 21B; 22B; 22H; 723; 729; 73C; 74A; 24J; 248 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 22Q; A5 Coupé (B9) ab 24J; 248; 26P; 27H MJ2016; A5 Sportback 265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 241; (B9) ab MJ2016; S5 244; 246; 247; 26B; Sportback (B9) ab 27H MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; AUDI A5 Sportback bis 11A; 21B; 21N; 245; MJ2016; 4-türig; 248; 5GA; 51J Allradantrieb; 100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 21N; Frontantrieb; 22I; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GM; 51J; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 21J; 723; 729; 73C; 74A; 22I; 22M; 24J; 248; 77E 54F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 56 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; AUDI A5 Cabrio (8T) YDR; 11A; 21B; 21N; bis MJ2016; 245; 248; 5GA; 51J Allradantrieb; 105 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 21N; Frontantrieb; 22I; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 21J; 723; 729; 73C; 74A; 22I; 22M; 24J; 248; 77E 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26B; A4 Allroad Quattro ab 26N; 27F MJ2016; 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 77E 247; 26B; 26N; 27F 255/35R20 93Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 24J; 244; 247; Nicht A4 Allroad 26B; 26N; 27B; 27H; Quattro; AUDI A4 (B9) 5GA 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4 247; 26B; 26J; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi; 27F 255/30R20 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 260 225/35R20 M+S 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26N; 27B; 27H; 73C; 74A; 77E 5GA; 52J B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; Nur A4 Allroad 248 Quattro bis MJ2015; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 255/35R20 93 11A; 21B; 22B; 22H; 723; 729; 73C; 74A; 24J; 248 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 22Q; A5 Coupé (B9) ab 24J; 248; 26P; 27H MJ2016; A5 Sportback 265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 241; (B9) ab MJ2016; S5 244; 246; 247; 26B; Sportback (B9) ab 27H MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 56 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y YDR; 11A; 21P; 22I; AUDI A5 Coupe (8T) 22M; 24J; 24M; 51J bis MJ2016; 255/30R20 92 YDV; 11A; 21P; 22B; Frontantrieb; 22L; 24J; 24M; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F 265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 22L; 24J; 24M; 54F 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 11A; 21P; 22I; 22M; AUDI S5 Coupé (8T) 24J; 24M; 5GA; 51J bis MJ2016; AUDI A5 255/30R20 92 YDV; 11A; 21P; 22B; Coupe (8T) bis MJ2016; 22L; 24J; 24M; 51J; Allradantrieb; 54F 265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; AUDI A5 Sportback bis 11A; 21B; 21N; 245; MJ2016; 4-türig; 248; 5GA; 51J Allradantrieb; 100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 21N; Frontantrieb; 22I; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GM; 51J; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 21J; 723; 729; 73C; 74A; 22I; 22M; 24J; 248; 77E 54F Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21B; 22I; 260; kurzer Radstand; 270; 52J langer Radstand; 255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 245; Allradantrieb; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 248; 261; 271 723; 729; 73C; 74D 265/40R20 104 11A; 21B; 22B; 24J; 248; 261; 271 275/35R20 98 11A; 21B; 22B; 24J; 248; 262; 271 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74D 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 56 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74D 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74D 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 245; 248; 26B; A7 Sportback; S7 260; 271; 5GM Sportback; Coupe; 4- 255/35R20 93 11A; 245; 248; 26B; türig; Allradantrieb; 260; 271; 5HA Frontantrieb; 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 260; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 260; 271 723; 729; 73C; 74A; 265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 77E 261; 272; 5HI 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 261; 272 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 260; 271; 52J 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; A6; nicht A6 allroad 26B; 262; 274; 5HI; quattro; S6; Kombi; 67J 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 24J; 26B; 260; Stufenheck; 5GM; 57E; 67J; 67X Allradantrieb; 245/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 261; 273 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 12A; 51A; 573; 71K; 24C; 244; 247; 26B; 723; 73C; 74A; 77E 261; 273; 5GM 255/35R20 97Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 265/35R20 95Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 56 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 245; 248; 26B; A7 Sportback; S7 260; 271; 5GM Sportback; Coupe; 4- 255/35R20 93 11A; 245; 248; 26B; türig; Allradantrieb; 260; 271; 5HA Frontantrieb; 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 260; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 260; 271 723; 729; 73C; 74A; 265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 77E 261; 272; 5HI 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 261; 272 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 260; 271; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; A6; nicht A6 allroad 26B; 262; 274; 5HI; quattro; S6; Kombi; 67J 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 24J; 26B; 260; Stufenheck; 5GM; 57E; 67J; 67X Allradantrieb; 245/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 261; 273 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 12A; 51A; 573; 71K; 24C; 244; 247; 26B; 723; 73C; 74A; 77E 261; 273; 5GM 255/35R20 97Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 265/35R20 95Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 52J Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/40R20 99 11A; 248; 26B; 26N A7 Sportback; 255/35R20 97 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 5IM 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R20 101 11A; 248; 26B; 26N 73C; 74A 265/35R20 99 11A; 245; 248; 26B; 26J 275/35R20 98 11A; 24J; 244; 26B; 26J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 56 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B; A6 ALLROAD 26N; 27H QUATTRO; Allradantrieb; 245/40R20 99 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26B; 73C; 74A; 768 26J; 27F 255/40R20 101 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 241; 244; 246; A6; Kombilimousine; 26B; 27H Limousine; 245/40R20 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27H; Frontantrieb; 5JK 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27F; 5IM 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A 26B; 26N; 27F 265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5JK 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 27I Anzugsmoment 145 Nm; 265/40R20 100 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/50R20 109 11A; 24J; 248; 26P; e-tron; e-tron 27I Sportback; Q8 e-tron; 265/45R20 108 11A; 245; 248 Q8 Sportback e-tron; 265/50R20 107 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 275/45R20 106 11A; 245; 248 73C; 74D; 75I; 768 285/45R20 112 11A; 241; 244; 246; 247; 26P; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 56 Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 226 255/50R20 M+S 12I; 52J e-tron S; e-tron S 275/45R20 M+S 12A; 52J Sportback; SQ8 e-tron; SQ8 Sportback e-tron; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 75I; 768 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 241; 244; 246; Q5; SQ5; Q5 Sportback; 26J; 26P; 27I SQ5 Sportback; 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; inkl. 255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27B 73C; 74D 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74D 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109 11A; 245; 248; 26P ab 265/45R20 108 11A; 248 e13*2007/46*1081*06; 275/45R20 106 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 155 - 373 285/45R20 112 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 320 - 373 255/50R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 723; 52J 73C; 74D; 75I; PDH 265/45R20 M+S 11A; 248; 52J 275/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 52J Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/50R20 113 SQ8; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 75I; PDH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 56 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109 11A; 245; 248; 26P ab 265/45R20 108 11A; 248 e1*2001/116*0350*20; 275/45R20 106 11A; 245; 248; 26P Q7,SQ7; Allradantrieb; 155 - 373 285/45R20 112 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 320 - 373 255/50R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 723; 52J 73C; 74D; 75I; PDH 265/45R20 M+S 11A; 248; 52J 275/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 52J 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 265/50R20 107 12N Q8; SQ8; 275/45R20 106 12N 10B; 11B; 11G; 11H; 275/50R20 109 12A 51A; 71K; 723; 73C; 285/45R20 112 12A 74D; 75I; 768; PDH Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : B8; 4G Zubehör : LS17D27R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : FY Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; 4G 140 Nm für Typ : FY Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 51G; 52J nur AUDI RS 6 AVANT; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; PDH 4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 11A; 26B; 27H; 51G; nur AUDI RS 7 52J SPORTBACK; 275/35R20 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 4G e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 245/40R20 99 52J nur AUDI RS 6 AVANT; 255/40R20 101 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 52J 12A; 51A; 71K; 723; 275/35R20 102 52J 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 56 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y 11A; 27I; 533 RS5 Coupé bis MJ2017; 265/30R20 94Y 11A; 26P; 27H; 27I; Coupe; Allradantrieb; 533 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R20 97 11A; 248; 26P; 27B; 12A; 51A; 573; 71K; 27H 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 265/30R20 94 5HI AUDI RS4 Avant; 275/30R20 97 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y nur Coupe; 11A; 27I; RS5 Cabriolet; RS5 533 Coupe; RS5 Sportback; 265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I; 533 12A; 51A; 573; 71K; 275/30R20 97 11A; 248; 26P; 27B; 723; 729; 73C; 74A 27H Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 241; 244; 246; Q5; Q5 Sportback; SQ5 26J; 26P; 27I Sportback; 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; inkl. 255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27B 73C; 74D 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1ECLS; R2CGLC Zubehör : LS17D27R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R2CS; R2CW Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R2CGLC; R1ECLS Zubehör : LS17D27R14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 56 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R2CW; R2CS Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : E2EQSW; 212; R2CGLC; 204 X Zubehör : LS17D27R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 218 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 172; 231; 230 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 218; 230; 231 150 Nm für Typ : E2EQSW; R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; 204 X 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 265/30R20 94 11A; 24D; 27B; 27F; nicht All-Terrain; 5HI; 57F; 67J nicht C 300 e; nicht C 300 de; nicht C 300 de 4MATIC; Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; FKA R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 235/35R20 92 11A; 24C; 26B; 26J; nicht All-Terrain; 57E; 67J nicht C 300 e; nicht 245/30R20 90 11A; 24C; 26B; 26J; C 300 de; nicht C 300 57E; 58E de 4MATIC; 255/30R20 92 DBV; YA4; 11A; 24C; Kombilimousine; 26B; 26J; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 56 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 235/35R20 92 11A; 24C; 26B; 26J; nicht C 300 e; nicht 57E; 67J C 300 e 4MATIC; nicht 245/30R20 90 11A; 24C; 26B; 26J; C 400 e 4MATIC; nicht 57E; 58E C 300 de; nicht C 300 255/30R20 92 DBV; YA4; 11A; 24C; de 4MATIC; Limousine; 26B; 26J; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 265/30R20 94 11A; 24D; 27B; 27F; nicht C 300 e; nicht 5HI; 57F; 67J C 300 e 4MATIC; nicht C 400 e 4MATIC; nicht C 300 de; nicht C 300 de 4MATIC; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; FKA Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/30R20 97 GAB; 11A; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B; FKA R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/35R20 95 GAB; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57E 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R20 97 11A; 24J; 26B; 26J; 73C; 74A; 76A; FKA 57E; 68Q 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 245; nicht AMG Sportpaket; 248; 261; 270; 5GA; Coupe; 4-türig; 51J; 68I Allradantrieb; 120 - 300 255/30R20 92Y YDV; 11A; 21B; 22B; Heckantrieb; 24J; 248; 262; 270; 10B; 11B; 11G; 11H; 6A2 265/30R20 94 YDW; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 24J; 248; 262; 271 729; 73C; 74D 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 265/30R20 94Y YDW; 11A; 24M; 241; nicht AMG Sportpaket; 246; 26B; 26J; 27B; Kombilimousine; 27F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 56 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 24D; Baureihe W213; nicht 26B; 26J; 27F; 5GM E300de; Allradantrieb; 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; Heckantrieb; 22Q; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F; 5HR 12A; 51A; 71K; 723; 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 73C; 74A 24D; 26B; 26J; 27F; 5HI 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; 24D; 27F; 57F Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 245/45R20 103 11A; 24J; 248; 5LK Allradantrieb; 255/45R20 105 11A; 24J; 244; 26P Heckantrieb; Elektro; 265/40R20 104 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 275/40R20 106 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 75I; 768; 26B; 26N; 27I DET; PDJ Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 235/45R20 100 nicht GLC 300 e 245/45R20 99 11A; 24M; 245; 26P; 4MATIC; nicht GLC 300 27I de 4MATIC; nicht GLC 255/45R20 101 11A; 24J; 24M; 26P; 350 e 4MATIC; nicht 27I GLC 400 e 4MATIC; 265/40R20 100 11A; 24J; 24M; 26B; nicht Coupe; mit 27B Radhausverbreiterung 265/45R20 104 11A; 24J; 24M; 26B; (Flap) Serie; 27B Allradantrieb; Hybrid; 275/40R20 102 11A; 24D; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 255/45R20 101 11A; 24M; 27I; 57F; nicht GLC 300 e 6CY 4MATIC; nicht GLC 300 265/40R20 100 CFC; 11A; 24M; 27B; de 4MATIC; nicht GLC 57F 350 e 4MATIC; nicht 275/40R20 102 11A; 24D; 27B; 27H; GLC 400 e 4MATIC; 57F; 6AO nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 56 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 235/45R20 100 CFC; 57E nicht GLC 300 e 245/45R20 99 11A; 245; 26P; 57E; 4MATIC; nicht GLC 300 6AO; 99Z de 4MATIC; nicht GLC 255/45R20 101 11A; 24J; 26P; 57E; 350 e 4MATIC; nicht 6CU GLC 400 e 4MATIC; 265/45R20 104 GCJ; 11A; 24J; 26B; nicht Coupe; mit 57E Radhausverbreiterung 275/40R20 102 11A; 241; 246; 26B; (Flap) Serie; 26N; 57E; 6CD Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76A; FKA Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 245/45R20 103 11A; 24J EQC-Klasse; 255/45R20 105 11A; 24M; 242; 245; Allradantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 11A; 24J; 248 GLC-Klasse; 245/45R20 99 11A; 24J; 248 Kombilimousine; 255/40R20 101 11A; 24C; 244 Allradantrieb; 255/45R20 101 11A; 24C; 244; 26P Heckantrieb; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A 26P 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 11A; 241; 246 GLC Coupé; 255/45R20 101 YBN; 11A; 241; 246; Allradantrieb; 26P Heckantrieb; 265/40R20 100 11A; 24C; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24C; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 275/40R20 102 11A; 24C; 26P 73C; 74A 275/45R20 106 11A; 24C; 26B; 26N Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22L; 24C; 24M; Cabrio; Heckantrieb; 26B; 263; 272; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H; 56G 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 56 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 245/30R20 90 11A; 24J; 26B; 26N; ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 6AH; 68I; 68Z Cabrio; Heckantrieb; 255/30R20 92 DBV; YDV; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26B; 26N; 27I; 12A; 51A; 71K; 723; 6AH 265/30R20 94 YDW; 11A; 24J; 248; 729; 73C; 74D 26B; 26J; 27H; 27I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : LS17D27R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 210 245/40R20 99 11A; 24J; 248 nicht S 580 e; nicht 210 - 370 255/40R20 101 11A; 24J; 24M; 26P S 450 e; inkl. Hybrid; 265/35R20 99 11A; 24C; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 5JK 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 24C; 24M; 26P; 73C; 74A; 80Q 5KA 275/35R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 245/45R20 99 57E; 6AO ab 255/45R20 101 57E; 6AP e13*2007/46*1164*02; 265/45R20 104 11A; 245; 57E; 6BU Kombilimousine; 275/40R20 102 57F; 6AO Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74D; PDG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 56 Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 245/45R20 99 57E; 6AO ab 255/45R20 101 57E; 6AP e13*2007/46*1165*02; 265/45R20 104 11A; 245; 57E; 6BU Kombilimousine; 275/40R20 102 57F; 6AO Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74D; PDG Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 265/45R20 104 inkl. Hybrid; 265/50R20 107 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 12A; 51A; 71K; 723; 285/45R20 112 11A; 245; 248 73C; 74D; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 56 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über di e gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 56 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 56 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 56 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereic h der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 56 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 56 Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 56 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 6CD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 56 Vorderachse: 275/40R20 Hinterachse: 315/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 255/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmess sensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 56 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der Vorderachse zulässig 99Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 315/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R20 Hinterachse: 265/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 56 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. DET) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 415mm an der Vorderachse nicht zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben! YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 305/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 56 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 245/30R20. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 56 YDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 255/30R20. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 265/30R20. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1914*.. Handelsbez.: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 300 VA 26B x = 350 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 350 8 VA 26J x = 350 y = 350 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 280 25 VA 26N x = 250 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 300 20 HA 27H x = 280 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 260 VA 26B x = 250 y = 310 VA 27I x = 285 y = 300 HA 27B x = 335 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 310 8 VA 26J x = 250 y = 310 10 VA 27H x = 335 y = 350 8 HA 27F x = 335 y = 350 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2S Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 295 VA 26P x = 225 y = 245 VA 27B x = 230 y = 250 HA 27I x = 180 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 295 15 VA 26N x = 275 y = 295 8 VA 27F x = 230 y = 250 10 HA 27H x = 230 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: E2EQSW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*.. Handelsbez.: EQS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 335 VA 26P x = 280 y = 285 VA 27B x = 320 y = 370 HA 27I x = 270 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 335 30 VA 26N x = 330 y = 335 8 VA 27F x = 320 y = 370 20 HA 27H x = 320 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*.. Handelsbez.: AUDI RS5 Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 350 VA 26B x = 310 y = 400 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 400 8 VA 26J x = 310 y = 400 13 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00108-CX-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: GUNNER 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 09.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 56 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CR Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*.. Handelsbez.: TOUAREG Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 200 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 200 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.