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							                Gutachten 366-0151-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101682
                ANLAGE: 1                                                        Radtyp: BW001C-10521
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 20.05.2026
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                                Fahrzeughersteller          AUDI, MG, SEAT, S.A., VOLKSWAGEN




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J X 21 H2           Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                                 Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                  last       umf.      Fertig
                                 Rad                       Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
                511245571        BW001C-10521 LK112        RM57,1-73                   57,1    Aluminium      900      2490    02/26
                                 ET45
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 101682*00




                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: BW001-9021 KBA: 101679 Lochkreis: 5x112 ET: 19 oder
                Radtyp: BW001-9021 KBA: 101679 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
                Radtyp: BW001-9021 KBA: 101679 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
                Radtyp: BW001-9021 KBA: 101679 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFCN, KFCP, KFCQ, KFCR




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0151-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101682
                ANLAGE: 1                                                            Radtyp: BW001C-10521
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                   Stand: 20.05.2026
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: BW001-9021 KBA: 101679 Lochkreis: 5x112 ET: 35

                Zu beachten sind im Besonderen bei de n Reifen die Kombinationsauflagen KFCR
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Zentrierring: RM57,1-73, Nabenkappe: CAP136


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen    Auflagen
                FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 275/35R21 103      YBP; 11A; 248; 57F; Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                             KFCR                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                   50 e-tron; Q4 50
                                                                                                   Sportback e-tron; Q4
                                                                                                   45 e-tron; Q4 45
                                                                                                   Sportback e-tron; Q4
                                                                                                   55 e-tron; Q4 55
                                                                                                   Sportback e-tron;
§22 101682*00




                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P; 76B; 77E
                FZ           e1*2018/858*00006*.. 70      275/35R21 99       YBP; 11A; 248; 57F; Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                             KFCR                  Sportback e-tron;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P; 76B; 77E




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: BW001-9021 KBA: 101679 Lochkreis: 5x112 ET: 35

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFCR
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Zentrierring: RM57,1-73, Nabenkappe: CAP136


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0151-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101682
                ANLAGE: 1                                                            Radtyp: BW001C-10521
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                   Stand: 20.05.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     CYBERSTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EC3A         e4*2018/858*00216*.. 150 - 235 285/30R21 100            57F; 579; KFCR          Cabrio; Allradantrieb;
                                                            305/25R21 98             11A; 248; 57F; 6CL;     Heckantrieb; Elektro;
                                                                                     KFCR                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76B; 97H




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, S.A.

                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: BW001-9021 KBA: 101679 Lochkreis: 5x112 ET: 35

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFCR
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Zentrierring: RM57,1-73, Nabenkappe: CAP136
§22 101682*00




                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     TAVASCAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KR           e9*2018/858*11511*.. 77 - 89        275/35R21 99        YBP; 57F; KFCR          M. zusätz.
                                                                                                             Radabdeckung Achse 2
                                                                                                             (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76B; 77E




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN

                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: BW001-9021 KBA: 101679 Lochkreis: 5x112 ET: 35

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFCR
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Zentrierring: RM57,1-73, Nabenkappe: CAP136


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : ED
                                                             160 Nm für Typ : EB; EBN




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0151-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101682
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: BW001C-10521
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 20.05.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     ID. BUZZ CARGO/- 150 KW, - PURE 125 KW, - PRO 210 KW, - CARGO PRO
                                         4MOTION
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen          Auflagen zu Reifen  Auflagen
                EBN         e1*2018/858*00165*.. 77 - 89 265/40R21 105   YGK; 11A; 24M; 57F; Allradantrieb;
                                                                         KFCR                Heckantrieb; Elektro;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74E; 74P; 76B; 77E;
                                                                                             97K
                EBN         e1*2018/858*00165*.. 70      265/40R21 105   YGK; 11A; 24M; 57F; Heckantrieb; Elektro;
                                                                         KFCR                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74E; 74P; 76B; 77E;
                                                                                             97K

                Verkaufsbezeichnung:     ID. BUZZ PRO/ - 150 KW, - LR/KR 210 kW, - PURE KR 125 KW, - GTX LR/KR 250
                                         kW;
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen Auflagen
                EB          e1*2018/858*00164*.. 70 - 90  265/40R21 105    YGK; 11A; 24M;     Allradantrieb;
                                                                           5MK; 57F; KFCR     Heckantrieb; Elektro;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
§22 101682*00




                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74E; 74P; 75I; 76B;
                                                                                              77E; 97K

                Verkaufsbezeichnung:     ID.7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ED           e1*2018/858*00306*.. 89 - 90     265/35R21 101       GEH; 57F; KFCR          ID.7; Kombilimousine;
                                                              285/30R21 100       GCL; 11A; 24M; 57F;     Schräghecklimousine;
                                                                                  6BO; KFCR               M. zusätz.
                                                                                                          Radabdeckung Achse 2
                                                                                                          (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76B; 77E; 97K


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Las tindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0151-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101682
                ANLAGE: 1                                                        Radtyp: BW001C-10521
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 20.05.2026
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                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 101682*00




                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                579) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/35R21
                                    Hinterachse:                        285/30R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0151-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101682
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: BW001C-10521
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 20.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 7
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1850kg.
                6BO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          255/35R21
                                     Hinterachse:                          285/30R21
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        255/30R21
                                     Hinterachse:                        305/25R21
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 101682*00




                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0151-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101682
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: BW001C-10521
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 20.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 7
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                GCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R21
                                   Hinterachse:                          285/30R21
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GEH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R21
                                   Hinterachse:                          265/35R21
§22 101682*00




                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KFCR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse BW001-9021 KBA: 101679 Lochkreis 5x112 ET: 35
                YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R21
                                    Hinterachse:                          275/35R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YGK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         235/45R21
                                    Hinterachse:                         265/40R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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