Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R675
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Radausführung: 42R6755.07P 42R6755.07
Radgröße: 7½Jx16H2 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 755 kg 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 4F, 89Q, 8E, 8H, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm
8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4, D11, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
D2, QB6
4E Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi 100 , -CS, -Turbo, 205/55R16 A01) bis A10)
Audi 200, -Turbo K03a)K04a)K28)
(Limousine, Kombi)
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147 Audi 100 Quattro, 205/55R16 A01) bis A10)E45)
Audi 200 Quattro, K03a)K04a)K28)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro
162 Audi 200 Quattro, 205/55R16 A01) bis A10)
Audi 200 Avant-Quattro K32)K38)
D403/1/04E 1120/1180 5/112/57
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 128 Audi Coupe quattro 205/55R16 A02) bis A10)
(5-Loch )
225/45R16
162 bis 169 Audi S2, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi Coupe quattro
225/45R16
E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57
Typ: D11
ABE / EG-Genehmigung: F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 206 Audi V8 225/50R16 A02) bis A10)
F127/NT07E 1240/1200 5/112/57
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Audi 100, Audi A6, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi 100 quattro,
Audi A6 quattro 225/45R16
(Limousine, Kombi) A01)K37)
169 Audi S4, Audi S6, 225/50R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
206 bis 213 Audi S4 V8, S4 4.2 ,
Audi S6 4.2
(Limousine, Kombi)
F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57,1
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80 quattro, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi 80 Avant quattro
225/45R16
A01)K28)K32)
169 Audi S2, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi Avant S2
225/45R16
A01)K28)K32)
F889/1/NT05E 1050/1120 5/112/57
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250 Audi A8 225/60R16 A02) bis A10)E06)
E05) E44)
235/60R16
225/60R16 M+S
e1*98/14*0005*24 1255/1230 5/112/57,1
1340/1225
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 225/45R16
Audi A4 Avant quattro
225/50R16
A01)K39)
245/45R16
A01)K28)K39)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K39)V00n)
169 Audi A4 quattro, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi A4 Avant quattro
225/50R16
A01)K39)
245/45R16
A01)K28)K39)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K39)V00n)
195 Audi S4, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Audi S4 quattro
e1*98/14*0013*21E 1150/1130 5/112/57
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 5 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi A6 quattro, E44)
Audi A6 Avant, 215/55R16
Audi A6 Avant quattro
225/50R16
A01)K39)
245/45R16
A01)K28)K39)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
E44)K39)V00n)
162 bis 184 Audi A6, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Audi A6 quattro, E44)
Audi A6 Avant, 215/55R16
Audi A6 Avant quattro A01)K39)
225/50R16
A01)K39)
245/45R16
A01)K28)K39)
191 bis 250 Audi A6, 215/55R16 M+S A02) bis A10)E06)
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro
e1*2001/116*0051*25E 1260(8Zyl)/1200//1230/1200 5/112/57
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi A4 quattro, A93)E05a) E06)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 205/55R16 M+S
A93)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
245/45R16
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0151*23 1230/1150 5/112/57
S4:1250/1150
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 6 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E05a) E06)
205/55R16 M+S
A93)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K04)K55)K56)
245/45R16
A01)K03)K04)K55)K56)
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Audi A4 quattro A93)E05) E06)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K04)K55)K56)
245/45R16
A01)K03)K04)K55)K56)
e1*2001/116*0243*06E 1165 / 1165 (1195) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/55R16 A01) bis A10) E06)
Audi A3 Sportback K03)K58)K59)
(3 und 5-türer) 225/50R16
K04)K60)K61)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E06)
K03)K04)K58)K59)
K60)V00n)
e1*2001/116*0217*27 1130/1080(1080) 5/112/57
RA-000531-B0-104-39~AU-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 7 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/55R16 A01) bis A10) E06)
Audi A3 quattro K03)K58)K59)
(3- und 5-Türer) 225/50R16
K04)K60)K61)
e13*2007/46*1082*00 1120/1080 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K58)K59)
225/50R16
K04)K60)K61)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K58)K59)
K60)V00n)
e1*2001/116*0241*00 1020/975(0) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Audi A3 Cabrio 205/55R16 A01) bis A10) E06)
K03)K58)K59)
225/50R16
K04)K60)K61)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E06)
K03)K04)K58)K59)
K60)V00n)
e1*2001/116*0456*09 1135/985(0) 5/112/57
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 171 Audi A8 235/60R16 A02) bis A10)E06)
e1*2001/116*0198*24 1355/1270(1320) 5/112/57
RA-000531-B0-104-39~AU-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 8 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 188 Audi A6, 205/60R16 A02) bis A10)
Audi A6 quattro, A95)E05a) E06)E54)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro 205/60R16 M+S
A95)E05)
225/55R16
E05)
225/55R16 M+S
e1*2001/116*0254*22 1305/1300(1350) 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 176 Audi A6, 205/60R16 A02) bis A10)
Audi A6 Avant, A95)E05a) E06)E54)
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro 205/60R16 M+S
A95)E05)
225/55R16
E05a)
225/55R16 M+S
e13*2007/46*1080*00 1305/1295(1345) S6=320kW: 5/112/57
1350/1335 (1385)
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 147 Audi TT, 225/55R16 A01) bis A10) E06)
Audi TT quattro K03)K04)
(Coupe, Cabrio)
e1*2001/116*0369*09 5/112/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 9 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 10 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.
E45) An Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw.
7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind
(runde Radausschnitte), gelten nur die Auflagen A01) bis A10)K32) und K38).
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmä-
ßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erfor-
derlich sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.
RA-000531-B0-104-39~AU-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 11 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich im Bereich von ca. 45-Grad vor
und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhaus-
ausschnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite auszu-
schneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
ca.10 mm zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststoff-
kante zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfängero-
berkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (ge-
messen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
RA-000531-B0-104-39~AU-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 12 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungs-
punkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die
ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungs-
punkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungs-
punkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für
den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
mm.
K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die Kunststoff-
lasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher-
stellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 39 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.06.2010
RA-000531-B0-104-39~AU-5-112-57-ET35_42R675.docx