Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1 / 13 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R8805.07
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile
Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
D11, D2, QB6
4E Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C 727; C 727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121 Audi 100 Quattro, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro, 235/40R18
Audi 200 Avant-Quattro
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
RA-000594-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_53R8805.doc
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Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 101 Audi 100 Quattro, 225/40R18 A01) bis A10)B21)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro 235/40R18
121 bis 147 Audi 100 Quattro, 235/40R18 A01) bis A10)B21)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro
162 Audi 200 Quattro, 235/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Avant-Quattro K32)K38)
D403/1/04E 1120/1180 5/112/57
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 128 Audi Coupé quattro 225/40R18 A01) bis A10)
K39)
162 bis 169 Audi Coupé quattro
(Audi S2)
E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57
Typ: D11
ABE / EG-Genehmigung: F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 206 Audi V8 235/40R18 A01) bis A10)B21)
K40)
F127/NT07E 1240/1200 5/112/57
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Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Audi 100, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 100 Avant, K03a)K04a)K36)
Audi 100 quattro, 245/35R18
Audi 100 Avant quattro,
Audi A6,
Audi A6 Avant,
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
169 Audi S4 ww. Audi S6, 235/40R18 A01) bis A10)B21)
Audi S4 Avant ww. K04a) K36)
Audi S6 Avant
206 bis 213 Audi S4 V8 ww. Audi S4 4,2
ww. Audi S6 4,2, Audi Avant
S4 V8 ww. Audi Avant S4
4,2 ww. Audi S6 4,2 Avant
F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 80 Avant, K39)
Audi 80 quattro,
Audi 80 Avant quattro
(5-Loch)
169 Audi S2,
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1100/1120 5/112/57
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 265 Audi A8, S8 235/50R18 A02) bis A10)
E44)
245/45R18
255/45R18
e1*98/14*0005*24E 1340/1230 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_53R8805.doc
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Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 4 / 13 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant ,
Audi A4 Avant quattro
169 bis 195 Audi A4 quattro, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 Avant quattro
e1*98/14*0013*21E 1150/11 30(1100) 5/112/57
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/40R18 A01) bis A10)E44)E54)
(Limousine, Avant) K39)
245/35R18
K28)
235/40R18
K28)
162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/40R18
(Limousine, Avant) K28)
191 bis 220 Audi A6 ww. Audi S6, 245/40R18 A02) bis A10) E54)
(Limousine, Avant)
250 Audi S6 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Avant)
120 bis 220 Audi Allroad 245/45R18 A01) bis A10)
D04)K03)K50)
e1*2001/116*0051*25E 1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230) 5/112/57
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro A01)K03)K35)
253 Audi S4 225/40R18 M+S
235/40R18
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0151*23E 1250/1150 | S4:1250/1150 5/112/57
RA-000594-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_53R8805.doc
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Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 5 / 13 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro, A01)K03)K35)
Audi A4 Cabrio
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/40R18 M+S
Audi S4 Cabrio
235/40R18
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01)K03)K04)K55)K56)
253 Audi S4 Cabriolet 225/40R18 M+S
235/40R18
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0190*.. , e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 bis 353 Audi RS6 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0190*03E 1255/1200 5/112/57
RA-000594-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 6 / 13 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 257 Audi A8 (außer V8-TDI) 235/50R18 A02) bis A10)B53)
E05a) E17)E24)E44)
235/50R18 M+S
245/45R18
E64)
245/45R18 M+S
255/45R18
A01)K03)
202 bis 240 Audi A8 (V8-TDI) 235/50R18 A02) bis A10)B53)
E05a) E17)E24)E44)
235/50R18 M+S
255/45R18
A01)K03)
331 Audi A8 W12, 235/50R18 M+S A02) bis A10)B53)
Audi S8 E17)E24)
e1*2001/116*0198*24E 1410/1300 (1350) 1440/1300 –202 kW 5/112/57
202 kW:1440/1300
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B53)
E44)
245/45R18
255/45R18
A01)K03)
e1*2001/116*0246*00E 1315/1300 (1340) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 215/40R18 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K01)K04)K58)K59)
(3- und 5-Türer) 225/40R18 K60)
K61)
184 bis 195 Audi A3 quattro 225/40R18
(3- und 5-türer) K61)
e1*2001/116*0217*29 2WD: 1130/1080(1080) 5/112/57
4WD:1155/1125(1125)
RA-000594-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 7 / 13 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 215/40R18 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K01)K04)K58)K59)
(3- und 5-Türer) 225/40R18 K60)
K61)
e13*2007/46*1082*00 1120/1080 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise
(kW)
110 Audi A3 215/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)K58)K59)
225/40R18 K60)
K61)
e1*2001/116*0241*00 1020/975(-) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Audi A3 Cabrio 215/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)K58)K59)
225/40R18 K60)
K61)
e1*2001/116*0456*10 1135/985(985) 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 188 Audi A6, 225/45R18 A01) bis A10)E44)E54)
Audi A6 quattro, K63)
Audi A6 Avant, 245/40R18
Audi A6 Avant quattro K03)K04)
213 bis 257 Audi A6 quattro, 225/45R18 A01) bis A10)E44)E54)
Audi A6 Avant quattro K63)
245/40R18
K03)K04)
120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R18 A02) bis A10)
245/45R18
A01)K03)K04)
320 Audi S6 235/45R18 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0254*23 5/112/57
RA-000594-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 8 / 13 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 4F1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 257 Audi A6 Avant, 225/45R18 A01) bis A10)E54)
Audi A6 Avant quattro K63)
245/40R18
K03)K04)
120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R18 A02) bis A10)
245/45R18
A01)K03)K04)
320 Audi S6 235/45R18 M+S A02) bis A10)
e13*2007/46*1080*01 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A6 225/45R18 A01) bis A10)E44)
K63)
245/40R18
K03)K04)
e1*2001/116*0276*04 1270/1205(1255) 5/112/57
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, 225/45R18 A01) bis A10)
Audi TT quattro K03)K04) K67)
(Coupe, Cabrio)
235/40R18
K01)K02)
245/40R18
K01)K02)
184 bis 250 Audi TT quattro, 225/45R18 M+S A01) bis A10)
Audi TTS, K03)K04) K67)
Audi TT RS
(Coupe, Cabrio) 235/40R18 M+S
K01)K02)
245/40R18 M+S
K01)K02)
e1*2001/116*0369*11 1060/885 (-) 5/112/57
RA-000594-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_53R8805.doc
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Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 9 / 13 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Audi TT 225/45R18 M+S A01) bis A10)
(Coupe) K03)K04) K67)
235/40R18 M+S
K01)K02)
245/40R18 M+S
K01)K02)
e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000594-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_53R8805.doc
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Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 10 / 13 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
B21) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenumfassender Bremsscheibe an Ach-
se 1.
B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben Festsattel-
bremse mit Kohlefaser- verstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist.
D04) Bei Verwendung des Sonderrades ist aus Freigängigkeitsgründen des Rades die Monta-
ge von Distanzscheiben von 20 mm Dicke (z.B. H& R Teile-Nr. 40255571) an Achse 1
und 2 erforderlich. Es sind dann Radschrauben mit einer Schaftlänge von 47 mm erfor-
derlich. Die Distanzscheibe und die zugehörigen Befestigungsteile sind auf der Anbaubes-
tätigung einzutragen.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
(Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausge-
rüstet sind.(runde Radausschnitte)
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmä-
ßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erfor-
derlich sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.
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K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich im Bereich von ca. 45-Grad vor
und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Rad-
hausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzu-
legen.
K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite auszu-
schneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um ca.10
mm zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststoff-
kante zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K40) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1, sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlagbereich) zur
Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten,
- das Blechradhaus ist im Bereich hinter der Achse (im Lenkeinschlagbereich) 5 mm ein-
zuformen.
Die Maßnahmen können durch Kreisfahrt überprüft werden.
K50) An Achse 1 ist das Kunststoffradhaus oberhalb der Radmitte im Bereich der Radhausver-
breiterung warm einzuformen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfänger-
oberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (ge-
messen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
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K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungs-
punkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die
ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungs-
punkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungs-
punkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für
den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca.
3 mm.
K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die Kunststoff-
lasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen, bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger ggf. entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend
zu kürzen.
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2011
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