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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      54R7705
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              54R7705.07
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                              710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2251 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, B5    Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
quattro, C4, D2, QB6


Typ:                          44
ABE / EG-Genehmigung:         C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 121   Audi 100,                205/50R17                              A02) bis A10)
              Audi 200,                                                       E43)
              Audi 100 Avant,          215/45R17
              Audi 200 Avant
                                       225/45R17
                                       A01)K32)K38)
C727/1/NT09E    1070/980                                                      5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                          44Q
ABE / EG-Genehmigung:         D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,        205/50ZR17                          A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,  215/45R17
              Audi 200 Avant-Quattro
                                       225/45R17
                                       A01)K32)K38)

 121 bis 162    Audi 100 Quattro,         225/45R17                        A01) bis A10)
                Audi 200 Quattro,                                          E43)K32)K38)
                Audi 100 Avant-Quattro,
                Audi 200 Avant-Quattro

D403/1/04E      1120/1180                                                  5/112/57



Typ:                          89Q
ABE / EG-Genehmigung:         E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupé quattro       205/50ZR17                          A02) bis A10)

                                          215/45R17

 162 bis 169    Audi Coupé quattro        215/45R17
                (Audi S2)
                                          225/45R17
                                          A01)K03)K04)K32)
E399/1/NT08E    1100/950                                                   5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100, Audi 100 Avant, 215/45R17                          A01) bis A10)
              Audi 100 quattro,                                            K36)
              Audi 100 Avant quattro,    225/45R17
              Audi A6, Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro

F619/1/NT10E    1240/1200                                                  5/112/57,1




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Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,            215/45R17                         A01) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro                                         K32)
                                          225/45R17
 169                Audi S2,              K03)K04)
                    Audi Avant S2
F889/1/NT05E        1050/1120                                               5/112/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                 225/55R17                             A02) bis A10)B24)
                                      E05)                                  E44)

                                          225/55R17 M+S

e1*98/14*0005*24    1340/1225                                               5/112/57



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/50R17                         A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             215/45R17
               Audi A4 Avant quattro
                                          225/45R17

 169 bis 195         Audi S4,             205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                     Audi S4 quattro

e1*98/14*0013*21E   1150/1110                                               5/112/57



Typ:                            B5 quattro
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 195           A4 quattro,                205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
               A4 Avant quattro

e1*97/27*0105*00    1120/1160                                               5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     4 / 11                                                                  M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung         zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/45R17                                  A01) bis A10)
               (Limousine, Avant)                                                   E07)E44) K39)


 162 bis 184           Audi A6 2.7 T,                      215/45R17 M+S
                       Audi A6 quattro 2.7 T
                       (Limousine, Avant)
e1*98/14*0051*25       1230/1200(1230)                                             5/112/57



Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                                A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           E53)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      225/45R17

 253                   Audi S4 quattro,                    225/45R17 M+S
                       Audi S4 Avant quattro

e1*98/14*0151*05       1230/1150                                                   5/112/57
e1*2001/116*0151*23E   S4: 1250/1150


Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  205/50R17 M+S                             A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,            225/45R17
               Audi A4 Avant quattro,
               Audi A4 Cabrio
 253          Audi A4/S4 quattro,        225/45R17 M+S
              Audi A4/S4 Cabriolet

e1*2001/116*0243*06E   1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0)                           5/112/57



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                                 A02) bis A10)
                                         E53)

                                                           225/45R17

 253                   Audi S4 Cabriolet                   225/45R17 M+S           A02) bis A10)

e1*2001/116*0177*10E   1230/1100                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     5 / 11                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/50R17                         A01) bis A10)
               Audi A3 Sportback                                          K03)K04)K58)K59)
              (3 und 5-türer)           215/45R17

                                                      225/45R17
                                                      K60)K61)

 184 bis 195           Audi A3–3,2,                   205/50R17 M+S
                       Audi A3–3,2 Sportback          E05)
                      (3 und 5-türer)
                                                      225/45R17 M+S
                                                      K60)K61)

e1*2001/116*0217*30   2WD:1120/975 4WD:1155/1125(-)                       5/112/57



Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/50R17                         A01) bis A10)
               Audi A3 quattro                                            K03)K04)K58)K59)
              (3- und 5-Türer)          215/45R17

                                                      225/45R17
                                                      K60)K61)
e13*2007/46*1082*00   1120/1080                                           5/112/57



Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                205/50R17                           A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)K58)K59)
                                                      215/45R17

                                                      225/45R17
                                                      K60)K61)

e1*2001/116*0241*00   1020/975                                            5/112/57




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Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     6 / 11                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Audi A3 Cabrio          205/50R17                           A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K58)K59)
                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                K60)K61)
e1*2001/116*0456*12   1135/985(985)                                        5/112/57



Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 160    Audi A6,                  205/55R17                         A02) bis A10)
               Audi A6 quattro,          E58)
               Audi A6 Avant,
               Audi A6 Avant quattro     225/50R17
                                         A01)K63)

 162 bis 257           Audi A6,                 225/50R17 M+S              A01) bis A10)E44)
                       Audi A6 quattro,                                    K63)
                       Audi A6 Avant,
                       Audi A6 Avant quattro

 120 bis 157          Audi A6 Allroad           215/55R17 M+S              A02) bis A10)

                                                225/55R17

                                                235/50R17

e1*2001/116*0254*13   1305/1295(1345)                                      5/112/57
                      ALLROAD:1305/1300(1325)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     7 / 11                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                            4F1
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 140   Audi A6,                  205/55R17                         A02) bis A10)
               Audi A6 Avant,            E58)
               Audi A6 quattro,
               Audi A6 Avant quattro     225/50R17
                                         A01)K63)

155 bis 257            Audi A6,                         225/50R17 M+S      A01) bis A10)E44)
                       Audi A6 Avant,                                      K63)
                       Audi A6 quattro,
                       Audi A6 Avant quattro

 120 bis 257          Audi A6 Allroad                   215/55R17 M+S      A02) bis A10)

                                                        225/55R17

                                                        235/50R17

e13*2007/46*1080*01                                                        5/112/57



Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A6 quattro          205/55R17                           A02) bis A10)
                                       E58)

                                                        225/50R17
                                                        A01)K63)

e1*2001/116*0276*04   1270/1205(1255)                                      5/112/57


Typ:                          8J
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 200   Audi TT,                225/50R17 M+S                       A01) bis A10)
               Audi TTS                                                    K67)
              (Coupe, Cabrio)
e1*2001/116*0369*13   1040/870 -965 / 785 (-)--147 kW                      5/112/57



Typ:                          8J
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                  225/50R17 M+S                       A01) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)                                              K67)

e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                          5/112/57




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Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     8 / 11                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):

     - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm mit Bremssattel Kennz. Brembo

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Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
     (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
     ausgerüstet sind.(runde Radausschnitte)

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
     Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
     mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
       lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
       Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite
       auszuschneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
       aufzuweiten,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
       ca.10 mm zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante zu kürzen.Typ

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
     der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
       der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
     ca. 3 mm.

K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die
     Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     11 / 11                                                     M o b ilit ä t
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Teiletyp :                  54R7705


K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
       an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
     ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.



Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.07.2011




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