Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 54R7705.07
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2251 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile
Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, B5 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
quattro, C4, D2, QB6
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121 Audi 100, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi 200, E43)
Audi 100 Avant, 215/45R17
Audi 200 Avant
225/45R17
A01)K32)K38)
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 101 Audi 100 Quattro, 205/50ZR17 A02) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)
Audi 100 Avant-Quattro, 215/45R17
Audi 200 Avant-Quattro
225/45R17
A01)K32)K38)
121 bis 162 Audi 100 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro
D403/1/04E 1120/1180 5/112/57
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 128 Audi Coupé quattro 205/50ZR17 A02) bis A10)
215/45R17
162 bis 169 Audi Coupé quattro 215/45R17
(Audi S2)
225/45R17
A01)K03)K04)K32)
E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Audi 100, Audi 100 Avant, 215/45R17 A01) bis A10)
Audi 100 quattro, K36)
Audi 100 Avant quattro, 225/45R17
Audi A6, Audi A6 Avant,
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57,1
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80 quattro, 215/45R17 A01) bis A10)
Audi 80 Avant quattro K32)
225/45R17
169 Audi S2, K03)K04)
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1050/1120 5/112/57
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250 Audi A8 225/55R17 A02) bis A10)B24)
E05) E44)
225/55R17 M+S
e1*98/14*0005*24 1340/1225 5/112/57
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 215/45R17
Audi A4 Avant quattro
225/45R17
169 bis 195 Audi S4, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Audi S4 quattro
e1*98/14*0013*21E 1150/1110 5/112/57
Typ: B5 quattro
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 A4 quattro, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
A4 Avant quattro
e1*97/27*0105*00 1120/1160 5/112/57
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/45R17 A01) bis A10)
(Limousine, Avant) E07)E44) K39)
162 bis 184 Audi A6 2.7 T, 215/45R17 M+S
Audi A6 quattro 2.7 T
(Limousine, Avant)
e1*98/14*0051*25 1230/1200(1230) 5/112/57
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 quattro, E53)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 225/45R17
253 Audi S4 quattro, 225/45R17 M+S
Audi S4 Avant quattro
e1*98/14*0151*05 1230/1150 5/112/57
e1*2001/116*0151*23E S4: 1250/1150
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 225/45R17
Audi A4 Avant quattro,
Audi A4 Cabrio
253 Audi A4/S4 quattro, 225/45R17 M+S
Audi A4/S4 Cabriolet
e1*2001/116*0243*06E 1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0) 5/112/57
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10)
E53)
225/45R17
253 Audi S4 Cabriolet 225/45R17 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0177*10E 1230/1100 5/112/57
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A01) bis A10)
Audi A3 Sportback K03)K04)K58)K59)
(3 und 5-türer) 215/45R17
225/45R17
K60)K61)
184 bis 195 Audi A3–3,2, 205/50R17 M+S
Audi A3–3,2 Sportback E05)
(3 und 5-türer)
225/45R17 M+S
K60)K61)
e1*2001/116*0217*30 2WD:1120/975 4WD:1155/1125(-) 5/112/57
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K03)K04)K58)K59)
(3- und 5-Türer) 215/45R17
225/45R17
K60)K61)
e13*2007/46*1082*00 1120/1080 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 205/50R17 A01) bis A10)
K03)K04)K58)K59)
215/45R17
225/45R17
K60)K61)
e1*2001/116*0241*00 1020/975 5/112/57
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Audi A3 Cabrio 205/50R17 A01) bis A10)
K03)K04)K58)K59)
215/45R17
225/45R17
K60)K61)
e1*2001/116*0456*12 1135/985(985) 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10)
Audi A6 quattro, E58)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro 225/50R17
A01)K63)
162 bis 257 Audi A6, 225/50R17 M+S A01) bis A10)E44)
Audi A6 quattro, K63)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro
120 bis 157 Audi A6 Allroad 215/55R17 M+S A02) bis A10)
225/55R17
235/50R17
e1*2001/116*0254*13 1305/1295(1345) 5/112/57
ALLROAD:1305/1300(1325)
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 4F1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10)
Audi A6 Avant, E58)
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro 225/50R17
A01)K63)
155 bis 257 Audi A6, 225/50R17 M+S A01) bis A10)E44)
Audi A6 Avant, K63)
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 M+S A02) bis A10)
225/55R17
235/50R17
e13*2007/46*1080*01 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A6 quattro 205/55R17 A02) bis A10)
E58)
225/50R17
A01)K63)
e1*2001/116*0276*04 1270/1205(1255) 5/112/57
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 200 Audi TT, 225/50R17 M+S A01) bis A10)
Audi TTS K67)
(Coupe, Cabrio)
e1*2001/116*0369*13 1040/870 -965 / 785 (-)--147 kW 5/112/57
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Audi TT 225/50R17 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K67)
e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
- VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm mit Bremssattel Kennz. Brembo
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
(Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
ausgerüstet sind.(runde Radausschnitte)
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.
K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite
auszuschneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
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Teiletyp : 54R7705
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
ca.10 mm zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
Kunststoffkante zu kürzen.Typ
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
ca. 3 mm.
K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die
Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
RA-000638-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.07.2011
RA-000638-A0-104-07~AU-5-112-57-ET35_54R7705.docx