Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 54R7805.07
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2105 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
D11, D2, QB6
4E Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121 Audi 100, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi 200, M00) E43)
Audi 100 Avant,
Audi 200 Avant 215/45R17
225/45R17
A01)K32)K38)
235/45R17
A01)K32)K38)
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 101 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi 200 Quattro, M00) E43)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro 215/45R17
225/45R17
A01)K32)K38)
235/45R17
A01)K32)K38)
121 bis 147 Audi 100 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro, 235/45R17
Audi 200 Avant-Quattro
162 Audi 200 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10)
Audi 200 Avant-Quattro K32)K38)
235/45R17
D403/1/04E 1120/1180 5/112/57
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 128 Audi Coupé quattro 215/45R17 A02) bis A10)
162 bis 169 Audi Coupé quattro 215/45R17
(Audi S2)
225/45R17
A01)K03)K04)K32)
E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57
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Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: D11
ABE / EG-Genehmigung: F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 206 Audi V8 245/40R17 A02) bis A10)
235/45R17
F127/NT07E 1240/1200 5/112/57
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 128 Audi 100, 215/45R17 A01) bis A10)
Audi A6 K36)
225/45R17
142 Audi 100, 215/45R17
Audi A6
169 bis 213 Audi S4 ww. Audi S6 245/40R17 A01) bis A10)
K04)
F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80 quattro, 215/45R17 A01) bis A10)
Audi 80 Avant quattro K32)
225/45R17
K03)K04)
169 Audi S2,
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1050/1120 5/112/57
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250 Audi A8 225/55R17 A02) bis A10)
E44)
245/50R17
255/45R17
250 bis 265 Audi S8 225/55R17 M+S A02) bis A10)
E44)
e1*98/14*0005*24 1255/1230 // 1340/1230 5/112/57
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Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 Avant, M00)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant quattro 215/45R17
225/45R17
235/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
215/45R17 235/40R17 A02) bis A10)
V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K39)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K39)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
169 bis 195 Audi S4, 225/45R17 A02) bis A10)
Audi S4 quattro
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K39)V00)
e1*98/14*0013*21E 1150/1130(1100) 5/112/57
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Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, 225/45R17 A01) bis A10)E07)
Audi A6 Avant, E49) E44)E54) K39)
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro 235/40R17
E49)
235/45R17
K28)
245/40R17
K28)
162 bis 184 Audi A6, 225/45R17
Audi A6 Avant,
Audi A6 quattro, 235/45R17
Audi A6 Avant quattro K28)
245/40R17
K28)
191 bis 250 Audi A6 235/45R17 M+S A02) bis A10)
E44)E54)
255/40R17
M00)E07)
e1*2001/116*0051*25E 5/112/57
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 Avant, E53)M00)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant quattro 225/45R17
235/40R17
235/45R17
A01)K35)
245/40R17
A01)K03)K35)
253 Audi S4 225/45R17 M+S A02) bis A10)
235/45R17 M+S
A01)K35)
e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 S4:1250/1150 5/112/57
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Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10)
E53)M00)
225/45R17
235/40R17
A01)K55)
235/45R17
A01)K55)K56)
245/40R17
A01)K03)K04)K55)K56)
253 Audi S4 Cabriolet 225/45R17 M+S A02) bis A10)
235/45R17 M+S
A01)K55)K56)
e1*2001/116*0177*10 1230/1165 -162 kW1250/1150-S4 5/112/57
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Audi A4 quattro, M00)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro, 225/45R17
Audi A4 Cabrio
235/40R17
A01)K55)
235/45R17
A01)K55)K56)
245/40R17
A01)K03)K04)K55)K56)
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/45R17 M+S A02) bis A10)
Audi S4 Cabrio
235/45R17 M+S
A01)K55)K56)
e1*2001/116*0243*06E 1165 / 1165 (1195) -1250/1150-253kW; 205/M+S 5/112/57
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Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 7 / 14 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*..; e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 257 Audi A8 235/55R17 A02) bis A10)
E07)E64)E44)
245/50R17
A01)K03)
e1*2001/116*0246*00 1410/1300(1350) ; 1440/1300 –202 /240kW 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K60)M00) K01)K04)K58)K59)
(3- und 5-Türer)
215/45R17
225/45R17
K60)K61)
184 Audi A3 quattro, Audi S3 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(3- und 5-Türer) E05)K60)M00) K01)K04)K58)K59)
225/45R17
K60)K61)
188 bis 195 Audi A3, Audi S3 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(3 und 5-türer) E05)K60)M00) K01)K04)K58)K59)
225/45R17 M+S
K60)K61)
e1*2001/116*0217*30 2WD: 1130/1080(1080) 5/112/57
4WD:1155/1125(1125)
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K60)M00) K01)K04)K58)K59)
(3- und 5-Türer)
215/45R17
225/45R17
K60)K61)
e13*2007/46*1082*00 1120/1080(1080) 5/112/57
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8 / 14 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 205/50R17 A01) bis A10)
K60)M00) K01)K04)K58)K59)
215/45R17
225/45R17
K60)K61)
e1*2001/116*0241*00 1020/975(0) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Audi A3 Cabrio 205/50R17 A01) bis A10)
K60)M00) K01)K04)K58)K59)
215/45R17
225/45R17
K60)K61)
e1*2001/116*0456*12 1135/985(985) 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10) E54)
Audi A6 Avant, E58)M00)
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro 225/50R17
A01)K63)
245/45R17
A01)K03)K04)K63)
162 bis 257 Audi A6, 225/50R17 A01) bis A10)
Audi A6 Avant, E44)E54)K63)
Audi A6 quattro, 245/45R17
Audi A6 Avant quattro K03)K04)
120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
225/55R17
245/45R17
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0254*23 1305/1300(1350)| ALLROAD:1305/1300(1340) 5/112/57
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 9 / 14 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A6 quattro 225/50R17 A01) bis A10)E07)
K63)
225/50R17 M+S
245/45R17
K03)K04)
e1*2001/116*0276*04E 1270/1205(1255) 5/112/57
Typ: 4F1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140 Audi A6 Avant, 205/55R17 A02) bis A10) E54)
Audi A6 Avant quattro E58)M00)
225/50R17
A01)K63)
245/45R17
A01)K03)K04)K63)
155 bis 257 Audi A6 Avant, 225/50R17 A01) bis A10)
Audi A6 Avant quattro E44)E54)K63)
245/45R17
K03)K04)
120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
225/55R17
245/45R17
A01)K03)K04)
e13*2007/46*1080*01 1300/1300(1340) 5/112/57
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 10 / 14 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT , 225/50R17 A01) bis A10)
Audi TT quattro K01)K02)K67)
(Coupe, Cabrio) 235/45R17
245/45R17
184 bis 200 Audi TT quattro, 225/50R17 M+S A01) bis A10)
Audi TTS K01)K02)K67)
(Coupe, Cabrio) 235/45R17 M+S
245/45R17 M+S
e1*2001/116*0369*13 1060 / 885 (-) 5/112/57,1
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*..,
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Audi TT 225/50R17 M+S A01) bis A10)
(Coupe) K01)K02)K67)
235/45R17 M+S
245/45R17 M+S
e1*2001/116*0375*00 1035 / 870 (-)- 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
(Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
ausgerüstet sind.(runde Radausschnitte)
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E49) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 142 kW in Verbindung mit Achslast hinten
1200 kg.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad
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Teiletyp : 54R7805
E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich im Bereich von ca. 45-Grad vor
und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
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K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite
auszuschneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um ca. 10
mm zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
Kunststoffkante zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
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Teiletyp : 54R7805
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca.
3 mm .
K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die
Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 11.08.2011
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