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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     1/4                                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                               54R7705
Art des Sonderrades:                                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                      54R7705.37
Radgröße:                                                             7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                     49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                 112 mm
Lochzahl:                                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                                76,0 mm
Zentrierart:                                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                       2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                      710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                              2251 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                           : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                              Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                              moment
8P,8J, 8PB                                   Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50704    120 Nm
                                             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm

Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/50R17                                      A02) bis A10)
               Audi A3 quattro
              (3- und 5-Türer)          215/45R17

                                                  225/45R17

 184 bis 195          Audi A3 quattro             205/50R17 M+S
                      (3- und 5-türer)
                                                  225/45R17 M+S

e1*2001/116*0217*30   2WD: 1130/1080(1080)                                             5/112/57
                      4WD:1155/1125(1125)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     2/4                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/50R17                         A02) bis A10)
               Audi A3 quattro
              (3- und 5-Türer)          215/45R17

                                          225/45R17

e13*2007/46*1082*00   1120/1080                                           5/112/57



Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                205/50R17                           A02) bis A10)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
e1*2001/116*0241*00   1020/975 (0)                                        5/112/57



Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Audi A3 Cabrio          205/50R17                          A02) bis A10)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
e1*2001/116*0456*12   1135/985(0)                                         5/112/57



Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 147   Audi TT,                 225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
               Audi TT quattro          A93)
              (Coupe, Cabrio)

 184 bis 200           Audi TT quattro,   225/50R17 M+S                   A02) bis A10)
                       Audi TTS           A93)
                      (Coupe, Cabrio)
e1*2001/116*0369*13                                                       5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     3/4                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
              (Coupe)                 A93)

e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                       5/112/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     4/4                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

Die Anlage Nr. 37 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.07.2011




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