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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         46R7705
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   RONAL
Radausführung:                                               46R7705.272
Radgröße:                                                       7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          57,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2125 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P,          Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,             120 Nm
8PB, QB6                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                               Radschraube, Kugel Ø 26 mm,          ZP50799 140 Nm
                                      Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm

Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung         zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        205/50R17                                  A02) bis A10)
               (Limousine, Avant)        E53)                                       E07)E44)

                                          225/45R17

e1*98/14*0051*25E   1230/1200(1230)                                                5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                         A02) bis A10)A10Y)
               Audi A4 quattro,           E53)                              E07)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      205/50R17 M+S

                                                         225/45R17
 253                    Audi S4 quattro                  225/45R17 M+S


e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 (1195)| S4 1250/1150                       5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  205/50R17                           A02) bis A10)A10Y)
              Audi A4 quattro,          E53)                                E07)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,    205/50R17 M+S
              Audi A4 Cabrio
                                                         225/45R17

253                     Audi A4/S4 quattro,              215/50R17 M+S
                        Audi A4/S4 Cabriolet
                                                         225/45R17 M+S
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) -1250/1150 –S4



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                          A02) bis A10)A10Y)
                                         E53)                               E07)

                                                         205/50R17 M+S

                                                         225/45R17

 253                   Audi S4 quattro                   215/50R17 M+S

                                                         225/45R17 M+S
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165(0)                                         5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                        e1*2001/116*0217*..
8P                                        e1*2001/116*0241*..
8P                                        e1*2001/116*0456*..
8PB                                       e13*2007/46*1082*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147            Audi A3                        205/50R17                             A02) bis A10)
                      (3türig, 5türig, Cabrio, außer
                      S3, RS3)                       215/45R17

                                                   225/45R17

                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                           V00)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                   e1*2001/116*0217*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195           Audi S3                 205/50R17 M+S                                A02) bis A10)A10Y)
                                                                                           EF0)



Typ:                           4F
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 160   Audi A6,                  205/55R17                                          A02) bis A10)
              Audi A6 quattro,          E58)                                               E44)E54)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 Avant quattro     225/50R17

 162 bis 257           Audi A6,                    225/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                       Audi A6 quattro,                                                    E44)E54)
                       Audi A6 Avant,
                       Audi A6 Avant quattro
e1*2001/116*0254*23   1305/1300(1345)                                                      5/112/57



Typ:                           4F
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246           Audi A6 quattro          225/50R17 M+S                                      A02) bis A10)


e1*2001/116*0276*04   1270/1205 (1255)                                                     5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                           4F1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 140  Audi A6,                  205/55R17                                  A02) bis A10)E44)
              Audi A6 quattro,          E58)                                       E54)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 Avant quattro     225/50R17

 155 bis 257           Audi A6,                         225/50R17 M+S              A02) bis A10)E44)
                       Audi A6 Avant,                                              E54)
                       Audi A6 quattro,
                       Audi A6 Avant quattro

e13*2007/46*1080*01   1300/1300(1350)                                              5/112/57



Typ:                          8J
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 200   Audi TT,                225/50R17 M+S                               A02) bis A10)
               Audi TTS
              (Coupe, Cabrio)

e1*2001/116*0369*13   1040/870 -965 / 785 (-)--147 kW                              5/112/57



Typ:                          8J
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                  225/50R17 M+S                               A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)

e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                                  5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                      e1*2007/46*0591*..
8U1                                     e13*2007/46*1163*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155           Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                      (mit Serienverbreiterung)
                                                 225/55R17

                                                        235/55R17

                                                        245/50R17

                                                        255/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    5/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)
                                           225/55R17

                                           235/55R17

                                           245/50R17

                                           255/50R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000479-C0-104-21~AU-5-112-57-ET45_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
    Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
    sein.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000479-C0-104-21~AU-5-112-57-ET45_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.06.2012




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