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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    1/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 46R7705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         46R7705.37
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2125 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
8P, 8PB, 8J                      Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,         ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000479-C0-104-29~AU-5-112-57-ET49_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                        e1*2001/116*0217*..
8P                                        e1*2001/116*0241*..
8P                                        e1*2001/116*0456*..
8PB                                       e13*2007/46*1082*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147            Audi A3                        205/50R17                             A02) bis A10)
                      (3türig, 5türig, Cabrio, außer
                      S3, RS3)                       215/45R17

                                                   225/45R17

                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                           V00)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                   e1*2001/116*0217*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195           Audi S3                 205/50R17 M+S                                A02) bis A10)A10Y)
                                                                                           EF0)



Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155   Audi TT,                 225/50R17 M+S                                      A02) bis A10)
               Audi TT quattro          A93)
              (Coupe, Cabrio)

 184 bis 200           Audi TT quattro,            225/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                       Audi TTS                    A93)
                      (Coupe, Cabrio)

e1*2001/116*0369*13                                                                        5/112/57



Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/50R17 M+S                                        A02) bis A10)
              (Coupe)                 A93)

e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                                          5/112/57




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Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-C0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
    Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
    sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.06.2012




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