Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 44
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse
Radausführung: 54R8905.07
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 780 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
C4, B5, 4B, 8E, 8H, 4F, 4F1, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
QB6, D2 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 44
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
169 bis 213 Audi S4, 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
Audi Avant S4, E00a)K04)K36)
Audi S4 V8,
Audi Avant S4 4,2 ,
Audi S4 ww. Audi S6,
Audi S4 Avant ww.,
Audi S6 Avant,
Audi S4 V8 ww.,
Audi S4 4,2 ww,
Audi S6 4,2,
Audi Avant S4 V8 ww.,
Audi Avant S4 4,2 ww.,
Audi S6 4,2 Avant
F619/NT08E 1240/1200 5/112/57,1
F619/1/NT10E 1240/1200
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.. , e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
55 bis 142 Audi A4, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, E00a)K39)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro
e1*93/81*0013*15 1150/11 30(1100) 5/112/57
e1*98/14*0013*21E
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
110 bis 265 Audi A8, S8 235/50ZR18 255/45ZR18 A02) bis A10)
ER1) E00a)E44)V00)
245/45ZR18 275/40ZR18 A01) bis A10)E00a)
ER1) E44)K04)K40)V00)
e1*98/14*0005*24E 1340/1230 5/112/57,1
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Anlage-Nr. : 44
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E00a)E44)
(Limousine, Avant) E54) K28)K39)V00)
225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00a)E44)
E54)K28)K39)V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00a)E44)
E54)K03)K28)K39)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00a)E44)
(Limousine, Avant) E54)K03)K28)K39)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
191 bis 220 Audi A6, A6 quattro 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Avant) E00a)E54)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
250 Audi S6 245/40R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Avant) E00a)
e1*2001/116*0051*25 5/112/57
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Anlage-Nr. : 44
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
74 bis 162 Audi A4, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, E00a)K35)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
E00a)K35)K52)V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
E00a)K03)K35)K52)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
253 Audi S4 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
E00a)K03)K35)K52)
e1*98/14*0151*05 1230/1150 5/112/57
e1*2001/116*0151*09
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, E00a)K35)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro, 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 Cabrio E00a)K35)K52)V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
E00a)K03)K35)K52)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
253 Audi A4 quattro Cabrio, 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
Audi S4 Cabrio E00a)K03)K35)K52)
e1*98/14*0151*05 1230/1150 5/112/57
e1*2001/116*0151*09
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Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 44
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
E00a)K04)K55)K56)
225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00a)
K04)K55)K56)V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00a)
K03)K04)K55)K56)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
253 Audi S4 Cabriolet 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00a)
K03)K04)K55)K56)
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
89 bis 160 Audi A6 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten K04)K64)M00) E00a)E44)E54)
Serienreifen 205/..)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K64) E00a)E44)E54)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E00a)E44)E54)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E00a)E44)E54)V00)
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
120 bis 257 Audi A6 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten K04)K64)M00) E00a)E44)E54)
Serienreifen 225/..)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K64) E00a)E44)E54)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E00a)E44)E54)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E00a)E44)E54)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
100 bis 155 Audi Q3 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) M00) E00a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A93) E00a)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
E00a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
100 bis 155 Audi Q3 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) K04)M00) E00a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A93) E00a)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04) E00a)
RA-000699-A0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000699-A0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E00a) Die Verwendung des Rades 54R8905 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist
nur mit dem Radtyp 54R8805 (KBA 48241) an Achse 1 zulässig.
Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R8805 zu
beachten.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
ca.10 mm zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen.
K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
an das Radhaus anzulegen,
- die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
ist zu entfernen.
K52) An Achse 2 (rechts) ist die innere Kunststoffradhauswand im Bereich hinter dem
Stoßdämpfer am unteren Rand zu kürzen oder durch entsprechende Neubefestigung
weiter nach innen zu führen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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Anlage-Nr. : 44
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012
RA-000699-A0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx