Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.5655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.5655.07
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2085 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 8E, B4, B5, C4, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
8P, 8PB Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi 100, Audi 200 185/65R15 M+S A01) bis A10)E41)
(Limousine u. Avant) E42)K03a)K04a)K28)
205/60R15
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147 Audi 100 Quattro, 185/65R15 M+S A01) bis A10)E41)
Audi 200 Quattro, E42)K03a)K04a)K28)
Audi 100 Avant-Quattro, 205/60R15
Audi 200 Avant-Quattro
D403/1/NT04E 1120/1180 5/112/57
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 128 Audi 100, 195/65R15 A02) bis A10)
Audi 100 Avant, A93)
Audi 100 quattro,
Audi 100 Avant quattro, 205/60R15
Audi A6,
Audi A6 Avant, 215/60R15
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
142 Audi 100, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi 100 Avant, A93)
Audi 100 quattro,
Audi 100 Avant quattro, 205/60R15
Audi A6,
Audi A6 Avant, 215/60R15
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
169 Audi S4 ww. Audi S6, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi S4 Avant ww., A93) B28)
Audi S6 Avant
206 bis 213 Audi S4 V8 ww., 215/60R15 M+S
Audi S4 4,2 ww,
Audi S6 4,2, 215/60R15
Audi Avant S4 V8 ww.,
Audi Avant S4 4,2 ww.,
Audi S6 4,2 Avant
F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57
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Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi 80 Avant,
Audi 80 quattro,
Audi 80 Avant quattro
(5-Loch)
169 Audi S2,
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1050/1120 5/112/57
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 185/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi A4 quattro, A93)E05)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 195/65R15 M+S
A93)
195/65R15
205/60R15
225/55R15
e1*93/81*0013*21E 1150/1120(1100) 5/112/57
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi A6 quattro, A93)E05) E04)E44)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro 195/65R15
A93)E05)
205/60R15
A93)
225/55R15
e1*96/27*0051*11 1230/1200(1230) 5/112/57
RA-000615-D0-104-06~AU-5-112-57-ET38_SL2.5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 110 Audi A4, 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04)
Audi A4 quattro, A93)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 195/65R15
A93)E05)
205/60R15
205/65R15
e1*2001/116*01515*23E 1125/1145 5/112/57
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Audi A3 195/65R15 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, außer A93) EF0)
S3, RS3)
205/60R15
A01)A93)K03)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000615-D0-104-06~AU-5-112-57-ET38_SL2.5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B28) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenumfassender Bremsscheibe an Achse 1.
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
RA-000615-D0-104-06~AU-5-112-57-ET38_SL2.5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SL2.5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 27.06.2013
RA-000615-D0-104-06~AU-5-112-57-ET38_SL2.5655.docx