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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       54R7705
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              54R7705.07
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                              710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2251 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5, B5 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
quattro, C4, D2, QB6
8U, 8U1                         Radschraube, Kugel Ø 26 mm,          ZP50792 120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm


Typ:                          44
ABE / EG-Genehmigung:         C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 121   Audi 100,                205/50R17                              A02) bis A10)
              Audi 200,                                                       E43)
              Audi 100 Avant,          215/45R17
              Audi 200 Avant
                                       225/45R17
                                       A01)K32)K38)
C727/1/NT09E    1070/980                                                      5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ:                          44Q
ABE / EG-Genehmigung:         D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,        205/50ZR17                          A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,  215/45R17
              Audi 200 Avant-Quattro
                                       225/45R17
                                       A01)K32)K38)

121 bis 162     Audi 100 Quattro,         225/45R17                        A01) bis A10)
                Audi 200 Quattro,                                          E43)K32)K38)
                Audi 100 Avant-Quattro,
                Audi 200 Avant-Quattro

D403/1/04E      1120/1180                                                  5/112/57



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupé quattro        205/50ZR17                         A02) bis A10)

                                          215/45R17

162 bis 169     Audi Coupé quattro        215/45R17
                (Audi S2)
                                          225/45R17
                                          A01)K03)K04)K32)
E399/1/NT08E    1100/950                                                   5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100, Audi 100 Avant, 215/45R17                          A01) bis A10)
              Audi 100 quattro,                                            K36)
              Audi 100 Avant quattro,    225/45R17
              Audi A6, Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro

F619/1/NT10E    1240/1200                                                  5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,            215/45R17                         A01) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro                                         K32)
                                          225/45R17
 169                Audi S2,              K03)K04)
                    Audi Avant S2
F889/1/NT05E        1050/1120                                               5/112/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                 225/55R17                             A02) bis A10)
                                      E05)                                  E44)ER1)

                                          225/55R17 M+S

 250 bis 265        Audi S8               225/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                            E44)ER1)

e1*98/14*0005*24    1340/1225                                               5/112/57



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/50R17                         A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             215/45R17
               Audi A4 Avant quattro
                                          225/45R17

 169 bis 195        Audi S4,              205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                    Audi S4 quattro

e1*98/14*0013*21E   1150/1110                                               5/112/57



Typ:                            B5 quattro
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 195           A4 quattro,                205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
               A4 Avant quattro

e1*97/27*0105*00    1120/1160                                               5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4 / 12                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung         zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/45R17                                  A01) bis A10)
               (Limousine, Avant)                                                   E07)E44) K39)


162 bis 184            Audi A6 2.7 T,                      215/45R17 M+S
                       Audi A6 quattro 2.7 T
                       (Limousine, Avant)
e1*98/14*0051*25       1230/1200(1230)                                             5/112/57



Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                                A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           E53)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      225/45R17

253                    Audi S4 quattro,                    225/45R17 M+S
                       Audi S4 Avant quattro

e1*98/14*0151*05       1230/1150                                                   5/112/57
e1*2001/116*0151*23E   S4: 1250/1150



Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  205/50R17 M+S                             A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,            225/45R17
               Audi A4 Avant quattro,
               Audi A4 Cabrio
 253          Audi A4/S4 quattro,        225/45R17 M+S
              Audi A4/S4 Cabriolet

e1*2001/116*0243*06E   1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0)                           5/112/57



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                                 A02) bis A10)
                                         E53)

                                                           225/45R17

253                    Audi S4 Cabriolet                   225/45R17 M+S           A02) bis A10)

e1*2001/116*0177*10E   1230/1100                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5 / 12                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        205/50R17                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)
                S3, RS3)
                                               215/45R17
                                               A01)K01)K04)K58)K59)

                                             225/45R17
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                             K01)                 K04)K58)K59)       V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 205/45R17 M+S                                A02) bis A10)
                                        A01)A93)K03)T88)                             EF0)

                                             205/50R17 M+S
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             215/45R17 M+S
                                             A01)K01)K04)K58)K59)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/55R17                                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                          E44)E54)
                Serienreifen 205/..)        215/50R17

                                             225/50R17
                                             A01)K64)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6 / 12                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257           Audi A6                     225/50R17                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten A01)K64)                          E44)E54)
                      Serienreifen 225/..)


Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 157  Audi A6 Allroad          215/55R17 M+S                                A02) bis A10)

                                                 225/55R17

                                                 235/50R17

e1*2001/116*0254*13   1305/1295(1345)                                               5/112/57
                      ALLROAD:1305/1300(1325)



Typ:                          4F1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          215/55R17 M+S                                A02) bis A10)

                                                 225/55R17

                                                 235/50R17

e13*2007/46*1080*01                                                                 5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                      e1*2001/116*0369*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155           Audi TT, Audi TT quattro   225/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                      (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K04)K67)
                      kleinsten Sommer-
                      Serienreifen 225/..)


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                     e1*2001/116*0369*..
8J                                     e1*2001/116*0375*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200           Audi TT, Audi TT quattro  225/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                      (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K04)K67)
                      kleinsten Sommer-Reifen
                      245/..)


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7 / 12                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17
                                           A93a)

                                           245/50R17
                                           A93)

                                           255/50R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17
                                           A93a)

                                           245/50R17
                                           A93)

                                           255/50R17
                                           A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
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Seite :                    8 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                             e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3                 205/50R17                                A02) bis A10)
                (3-türig)               A01)K03)K04)K27)N215)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)K04)N225)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K27)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         K03)K27)N215)        K04)               V00)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               7
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Teiletyp :                 54R7705


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E07)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E43)    Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
        (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
        ausgerüstet sind.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E53)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.



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E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)    An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels
        im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.




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K36)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei
        Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
       - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte aufzuweiten,
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.

K38)       An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
           Kunststoffkante zu kürzen.

K39)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
           Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.


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K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)       Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
           Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
           wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
           Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
           und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
           freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2013




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