Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48240
Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 54R7805.07
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2105 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
C4, D11, D2, QB6
8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121 Audi 100, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi 200, M00) E43)
Audi 100 Avant,
Audi 200 Avant 215/45R17
225/45R17
A01)K32)K38)
235/45R17
A01)K32)K38)
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 101 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi 200 Quattro, M00) E43)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro 215/45R17
225/45R17
A01)K32)K38)
235/45R17
A01)K32)K38)
121 bis 147 Audi 100 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro, 235/45R17
Audi 200 Avant-Quattro
162 Audi 200 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10)
Audi 200 Avant-Quattro K32)K38)
235/45R17
D403/1/04E 1120/1180 5/112/57
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 128 Audi Coupé quattro 215/45R17 A02) bis A10)
162 bis 169 Audi Coupé quattro 215/45R17
(Audi S2)
225/45R17
A01)K03)K04)K32)
E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57
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Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: D11
ABE / EG-Genehmigung: F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 206 Audi V8 245/40R17 A02) bis A10)
235/45R17
F127/NT07E 1240/1200 5/112/57
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 128 Audi 100, 215/45R17 A01) bis A10)
Audi A6 K36)
225/45R17
142 Audi 100, 215/45R17
Audi A6
169 bis 213 Audi S4 ww. Audi S6 245/40R17 A01) bis A10)
K04)
F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80 quattro, 215/45R17 A01) bis A10)
Audi 80 Avant quattro K32)
225/45R17
K03)K04)
169 Audi S2,
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1050/1120 5/112/57
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250 Audi A8 225/55R17 A02) bis A10)
ER1)E44)
245/50R17
255/45R17
250 bis 265 Audi S8 225/55R17 M+S A02) bis A10)
ER1)E44)
e1*98/14*0005*24 1255/1230 // 1340/1230 5/112/57
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Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 Avant, M00)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant quattro 215/45R17
225/45R17
235/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
215/45R17 235/40R17 A02) bis A10)
V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K39)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K39)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
169 bis 195 Audi S4, 225/45R17 A02) bis A10)
Audi S4 quattro
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K39)V00)
e1*98/14*0013*21E 1150/1130(1100) 5/112/57
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Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, 225/45R17 A01) bis A10)E07)
Audi A6 Avant, E49) E44)E54) K39)
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro 235/40R17
E49)
235/45R17
K28)
245/40R17
K28)
162 bis 184 Audi A6, 225/45R17
Audi A6 Avant,
Audi A6 quattro, 235/45R17
Audi A6 Avant quattro K28)
245/40R17
K28)
191 bis 250 Audi A6 235/45R17 M+S A02) bis A10)
E44)E54)
255/40R17
M00)E07)
e1*2001/116*0051*25E 5/112/57
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 Avant, E53)M00)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant quattro 225/45R17
235/40R17
235/45R17
A01)K35)
245/40R17
A01)K03)K35)
253 Audi S4 225/45R17 M+S A02) bis A10)
235/45R17 M+S
A01)K35)
e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 S4:1250/1150 5/112/57
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Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10)
E53)M00)
225/45R17
235/40R17
A01)K55)
235/45R17
A01)K55)K56)
245/40R17
A01)K03)K04)K55)K56)
253 Audi S4 Cabriolet 225/45R17 M+S A02) bis A10)
235/45R17 M+S
A01)K55)K56)
e1*2001/116*0177*10 1230/1165 -162 kW1250/1150-S4 5/112/57
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Audi A4 quattro, M00)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro, 225/45R17
Audi A4 Cabrio
235/40R17
A01)K55)
235/45R17
A01)K55)K56)
245/40R17
A01)K03)K04)K55)K56)
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/45R17 M+S A02) bis A10)
Audi S4 Cabrio
235/45R17 M+S
A01)K55)K56)
e1*2001/116*0243*06E 1165 / 1165 (1195) -1250/1150-253kW; 205/M+S 5/112/57
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Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331 Audi A8 235/55R17 A02) bis A10)
ER1)N245) E44)EF0)
235/55R17 M+S
ER1)
245/50R17
A01)ER1)K04)N255)
245/50R17 M+S
A01)ER1)K04)
245/55R17
A01)ER2)K04)N255)
245/55R17 M+S
A01)ER2)K04)
255/50R17
A01)ER1)K03)K04)K35)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48240
Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 205/50R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)K60)M00)
S3, RS3)
215/45R17
A01)K01)K04)K58)K59)
225/45R17
A01)K01)K04)K58)K59)K60)
235/40R17
A01)K01)K04)K58)K59)K60)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01)M00) K04)K58)K59)K60) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K01) K04)K58)K59)K60) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195 Audi S3 225/45R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K58)K59)K60)
235/40R17
A01)K01)K04)K58)K59)K60)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung:
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
225/55R17
245/45R17
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0254*23 5/112/57
e13*2007/46*1080*01
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Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 205/55R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K63)M00) E44)E54)
Serienreifen 205/..)
215/50R17
A01)K04)K63)M00)
225/50R17
A01)K04)K64)
235/45R17
A01)K04)K63)
245/45R17
A01)K04)K64)
255/45R17
A01)K01)K04)K28)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)V00)
225/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E44)E54)V00)
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Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 225/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64) E44)E54)
Serienreifen 225/..)
235/45R17
A01)K04)K63)
245/45R17
A01)K04)K64)
255/45R17
A01)K01)K04)K28)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)V00)
225/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E44)E54)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K01)K04)K67)
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..) 235/45R17
A01)K03)K04)K67)
245/45R17
A01)K01)K04)K67)
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Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K01)K04)K67)
kleinsten Sommer-Reifen
245/..) 235/45R17 M+S
A01)K03)K04)K67)
245/45R17 M+S
A01)K01)K04)K67)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93)M00)
225/55R17
A93)
235/55R17
A93a)
245/50R17
A93a)
255/50R17
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Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A93)M00)
225/55R17
A93)
235/55R17
A93a)
245/50R17
A01)A93a)K03)K04)
255/50R17
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132 Audi A3, A3 Sportback 215/45R17 A02) bis A10)
(3-türig, 5-türig) A01)K01)K04)N225)
225/45R17
A01)K01)K04)K20)K27)K28)K68)
235/40R17
A01)K01)K04)K28)K68)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K01)N225) K04)K28)K68) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000649-B0-104-08~AU-5-112-57-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48240
Nr. : RA-000649-B0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48240
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Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
(Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
ausgerüstet sind.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E49) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 142 kW in Verbindung mit Achslast hinten 1200
kg.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1399 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels
im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen.
K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei
Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
ca.10 mm zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
Kunststoffkante zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48240
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Anlage-Nr. : 8
Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante
eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger
um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
ca. 3 mm.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48240
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Anlage-Nr. : 8
Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
chend zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.06.2013
RA-000649-B0-104-08~AU-5-112-57-ET35_54R7805.docx