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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 57R7755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         57R7755.07
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5,   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
C4, D11, D2, QB6
8U, 8U1                        Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E                             Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                               Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                               Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ:                            44
ABE / EG-Genehmigung:           C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 121   Audi 100 Quattro,          205/50R17                         A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/45R17
              Audi 200 Avant-Quattro
                                         225/45R17
                                         A01)K32)K38)

                                          235/45R17
                                          A01)K32)K38)
C727/1/NT09E    1070/980                                                   5/112/57



Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,          205/50R17                         A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/45R17
              Audi 200 Avant-Quattro
                                         225/45R17
                                         A01)K32)K38)

                                          235/45R17
                                          A01)K32)K38)
121 bis 147     Audi 100 Quattro,         225/45R17                        A01) bis A10)
                Audi 200 Quattro,                                          E43)K32)K38)
                Audi 100 Avant-Quattro,   235/45R17
                Audi 200 Avant-Quattro
162             Audi 200 Quattro,         225/45R17                        A01) bis A10)
                Audi 200 Avant-Quattro                                     K32)K38)
                                          235/45R17
D403/1/04E      1120/1180                                                  5/112/57



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupé quattro        205/50R17                          A02) bis A10)

                                          215/45R17
162 bis 169     Audi Coupé quattro ww.    215/45R17
                Audi S2
                                          225/45R17
                                          A01)K03a)K04a)K32)
E399/1/NT08E    1100/950                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ:                         D11
ABE / EG-Genehmigung:        F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 206   Audi V8                     245/40R17                         A02) bis A10)
                                           M00)

                                           235/45R17
F127/NT07E         1240/1200                                                 5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  215/45R17                           A01) bis A10)
              Audi 100 Avant,                                                K36)
              Audi 100 quattro,          225/45R17
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
169 bis 213        Audi S4 ww. Audi S6,    245/40R17                         A01) bis A10)
                   Audi S4 Avant ww.       M00)                              K04a)
                   Audi S6 Avant

F619/1/NT10E       1240/1200 | 1240/1200                                     5/112/57,1



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,             215/45R17                         A01) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro                                          K32)
                                           225/45R17
169                Audi S2,                K03a)K04a)
                   Audi Avant S2
F889/1/NT05E       1050/1120                                                 4/108/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                 225/55R17                              A02) bis A10)
                                                                             E07)E44)
                                           245/50R17

e1*93/81*0005*24   1340/1230 (1280)                                          5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/50R17                                               A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             215/45R17
               Audi A4 Avant quattro
                                          225/45R17

                                                          235/40R17
                                                          M00)
                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                                          Vorderachse          Hinterachse        Hinweise
                                                          215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                               M00)               K39)V00)
 169 bis 195            Audi S4,                          225/45R17                               A02) bis A10)
                        Audi S4 quattro
                                                          245/40R17
                                                          M00)

                                                          205/50R17 M+S
e1*93/81*0013*21E      1150/1130(1100)                                                            5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung         zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/45R17                                  A01) bis A10)E07)E44)
               (Limousine, Avant)        E49)                                       E54)K39)

                                                          235/40R17
                                                          E49)M00)

                                                          235/45R17
                                                          K28)

                                                          245/40R17
                                                          K28)M00)
 162 bis 184           Audi A6 2.7 T,                     225/45R17                               A01) bis A10)E07)E44)
                       Audi A6 quattro 2.7 T                                                      E54)K39)
                       (Limousine, Avant)                 235/45R17
                                                          K28)

                                                          245/40R17
                                                          K28)M00)
 191 bis 250           Audi S6,                           235/45R17 M+S                           A02) bis A10)E44)E54)
                       Audi S6 Avant

e1*2001/116*0051*25E   1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230)                                           5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5 / 18                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                           A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           E53)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      225/45R17

                                                           235/45R17

                                                           245/40R17
                                                           A01)K03)K35)M00)
253                    Audi S4 quattro,                    225/45R17 M+S
                       Audi S4 Avant quattro
                                                           235/45R17 M+S
e1*2001/116*0151*23E   1250/1150(1195) | S4: 1250/1150                        5/112/57



Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,            225/45R17
               Audi A4 Avant quattro,
               Audi A4 Cabrio            235/45R17

                                                           245/40R17
                                                           A01)K03)K35)M00)
253                    Audi A4/S4 quattro,                 225/45R17 M+S
                       Audi A4/S4 Cabriolet
                                                           235/45R17 M+S
e1*2001/116*0243*06E   1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0)                      5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6 / 18                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                                          A02) bis A10)
                                         E53)

                                                    225/45R17

                                                    235/40R17
                                                    A01)K55)M00)

                                                    235/45R17
                                                    A01)K55)K56)

                                                    245/40R17
                                                    A01)K03)K04)K55)K56)M00)
253                    Audi S4 Cabriolet            225/45R17 M+S                           A02) bis A10)

                                                    235/45R17 M+S
                                                    A01)K55)K56)
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                            5/112/57



Typ(en):                                   ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                         e1*2001/116*0217*..
8P                                         e1*2001/116*0241*..
8P                                         e1*2001/116*0456*..
8PB                                        e13*2007/46*1082*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147             Audi A3                        205/50R17                             A02) bis A10)
                       (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)
                       S3, RS3)
                                                      215/45R17
                                                      A01)K01)K04)K58)K59)

                                                    225/45R17
                                                    A01)K01)K04)K58)K59)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                    K01)                 K04)K58)K59)       V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7 / 18                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 205/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)A93)K03)K04)T88)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01)K01)K04)K58)K59)

                                         215/45R17 M+S
                                         A01)K01)K04)K58)K59)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K58)K59)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/55R17                         A02) bis A10)
                                        N245)                             E44)EF0)

                                         235/55R17 M+S

                                         245/50R17
                                         N255)

                                         245/50R17 M+S

                                         245/55R17
                                         N255)

                                         245/55R17 M+S

                                         255/50R17
                                         A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     8 / 18                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/55R17                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                Serienreifen 205/..)        215/50R17
                                            A01)K63)

                                           225/50R17
                                           A01)K04)K64)

                                           235/45R17
                                           A01)K63)

                                           245/45R17
                                           A01)K04)K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                                                K04)K64)           E44)E54)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/50R17                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64)                           E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/45R17
                                            A01)K63)

                                           245/45R17
                                           A01)K04)K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                                                K04)K64)           E44)E54)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     9 / 18                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6 Allroad          215/55R17 M+S                       A02) bis A10)
                                         A93)

                                           225/55R17 M+S
                                           A93)

                                           235/50R17 M+S



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/50R17                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K01)K04)K67)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)       235/45R17
                                           A01)K67)

                                           245/45R17
                                           A01)K01)K04)K67)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro  225/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K01)K04)K67)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/45R17 M+S
                                          A01)K67)

                                           245/45R17 M+S
                                           A01)K01)K04)K67)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     10 / 18                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17
                                           A93a)

                                           245/50R17
                                           A01)A93a)K03)

                                           255/50R17
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17
                                           A93a)

                                           245/50R17
                                           A93a)

                                           255/50R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     11 / 18                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                              A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)K01)K04)K27)K68)N215)

                                           215/45R17
                                           A01)K03)K04)N225)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K27)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                           K01)K27)N215)        K04)               V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                S3 Sportback                A01)K01)K04)K27)K68)
                (3-türig, 5-türig)
                                            215/45R17 M+S
                                            A01)K03)K04)

                                           225/45R17 M+S
                                           A01)K01)K04)K27)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/45R17                                A02) bis A10)
                Cabrio                                                             E75)
                (Nur zulässig an          205/50R17
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder   215/45R17
                eingetragen haben)
                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01)K03)K04)K25)K28)K71)K74)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/45R17                         A02) bis A10)
                Cabrio                                                      E76)
                (Nur zulässig an          205/50R17
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder 215/45R17
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)        225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)K03)K04)K25)K28)K71)K74)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



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A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
     (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
     ausgerüstet sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E49) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 142 kW in Verbindung mit Achslast hinten 1200
     kg.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



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E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




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K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
     Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
     mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte aufzuweiten,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante zu kürzen.

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
     Blechradhaus anlegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




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K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
        chend zu kürzen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.




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K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
        sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
        bis 50°nach hinten umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
        hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.09.2014




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