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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               68
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL2.0955
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Speedline
Montageposition:                                       Hinterachse *
Radausführung:                                          SL2.0955.37
Radgröße:                                                9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                          875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2400 mm

 * Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr.
47884*07) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*07) zu
entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




RA-000493-F0-104-68~AU-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               68
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                     : Audi AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
8J                                      Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U                                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm
                                        M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E                                      Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                        Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                        Schaftlänge 27 mm



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
154 bis 331     Audi A8                 235/35R20            235/35R20                    A02) bis A10)
                                                                                          E44)N245)T92)

                                              245/35R20             245/35R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)K35)              E44)N255)

                                              245/40R20             245/40R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)K35)              E44)N255)

                                              255/35R20             255/35R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)K35)              E44)N265)

                                              235/35R20             275/30R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)K35)              E44)V00)

                                              245/35R20             275/30R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)K35)              E44)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                             e1*2007/46*0590*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
228 bis 270     Audi Q3 RS              235/35R20            235/35R20                    A02) bis A10)
                                                                                          N245)

                                              245/35R20             245/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          N255)

                                              255/35R20             255/35R20             A02) bis A10)


                                              235/35R20             275/30R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)                  V00)

                                              235/35R20 M+S         275/30R20 M+S         A01) bis A10)
                                                                    K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
132 bis 169     Audi TT Coupe, Roadster 245/30R20              245/30R20                  A01) bis A10)
                (Baureihe 8S; ab EG-                           K04)K75)M00)               E77a)
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
210 bis 228     Audi TTS Coupe, Roadster 245/30R20             245/30R20                  A01) bis A10)
                (Baureihe 8S; ab EG-                           K04)K75)M00)               E77a)
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
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Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.


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E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K75) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 200mm über dem Schweller bis zur Oberkante
        Stoßfänger um 10 mm zu weiten,
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RA-000493-F0-104-68~AU-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               68
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 68 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.11.2016




RA-000493-F0-104-68~AU-5-112-57-ET35_SL2.0955.docx
						
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