Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL1.9955
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPEEDLINE
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: SL1.9955.57
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
* Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr.
47488*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL1.9855, SL1.9855.07 (ABE-Nr. 47488*05) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
D2, Q2, 4F, 4F1, 8J Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40
110 bis 265 Audi A8 , S8 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
E44)E51)ER1)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
E44)ER1)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
E44)ER1)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
E44)ER1)V00)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
E44)ER1)V00)
245/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
E44)E51)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0005*24E 1340/1230 5/112/66,5
RA-000643-D0-104-24~AU-5-112-57-ET35_SL1.9855.docx
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Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Typ: Q2
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40
220 bis 250 Audi S8 Quattro 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
E44)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
E44)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
E44)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
E44)V00)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
E44)V00)
245/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
E44)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*95/54*0037*00E 1250/1230(0) 5/112/66,5
RA-000643-D0-104-24~AU-5-112-57-ET35_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
154 bis 331 Audi A8 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
E44)ER1)N255)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
E44)ER1)
245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
M00) E44)ER1)N255)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10)
M00) E44)ER1)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
E44)ER1)N265)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
E44)ER1)
235/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
K04)K35) E44)ER1)V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04)K35) E44)ER1)V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04)K35) E44)ER1)V00)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K04)K35) E44)ER1)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04)K35) E44)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000643-D0-104-24~AU-5-112-57-ET35_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40
89 bis 257 Audi A6, 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
Audi A6 quattro, K04)K28)K63)K64)
(Limousine, Avant)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0254*23
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40
246 Audi A6 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)K28)K63)K64)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0276*04 1270/1205(1255)
Typ: 4F1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40
100 bis 257 Audi A6, 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
Audi A6 quattro, K04)K28)K63)K64)
(Limousine, Avant)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e13*2007/46*1080*01
RA-000643-D0-104-24~AU-5-112-57-ET35_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe K04)K67) E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit kleinsten
Sommer-Serienreifen
225/..)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe K04)K67) M00) E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
Ausführungen mit kleinsten K04)K67) E77)
Sommer-Reifen 245/..)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
132 bis 169 Audi TT Coupe, Roadster 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Baureihe 8S; ab EG- M00) E77a)
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
E77a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) E77a)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000643-D0-104-24~AU-5-112-57-ET35_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
210 bis 228 Audi TTS Coupe, Roadster 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
(Baureihe 8S; ab EG- K04) E77a)
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000643-D0-104-24~AU-5-112-57-ET35_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E51) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 165 kW (V8-TDI) mit zul. Achslast vorn von 1340
kg.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
- bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
RA-000643-D0-104-24~AU-5-112-57-ET35_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9955 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 01.08.2016
RA-000643-D0-104-24~AU-5-112-57-ET35_SL1.9855.docx