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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               81
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL2.0855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Speedline
Montageposition:                                      Vorderachse *
Radausführung:                                         SL2.0855.47
Radgröße:                                               8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2300 mm
 * Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr.
47885*05) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0955, SL2.0955.47 (ABE-Nr. 47885*05) zu
entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Audi AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
4F, 4F1, 8J                      Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm

RA-000488-H0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               81
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen              Auflagen und
(kW)                                   Vorderachse            Hinterachse                 Hinweise
                                       8,5Jx20H2, ET40        9,5Jx20H2, ET40
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          245/35R20              245/35R20                   A02) bis A10)


Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0254*23   1350/1335(1385)                                                     5/112/57



Typ:                          4F1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen              Auflagen und
(kW)                                   Vorderachse            Hinterachse                 Hinweise
                                       8,5Jx20H2, ET40        9,5Jx20H2, ET40
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          245/35R20              245/35R20                   A02) bis A10)


Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e13*2007/46*1080*01   1350/1335 (1385)                                                    5/112/57



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
89 bis 160      Audi A6                     245/30R20            245/30R20                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                               E44)E54)T90)
                Serienreifen 205/..)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
120 bis 257     Audi A6                     245/30R20            245/30R20                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                               E44)E54)T90)
                Serienreifen 225/..)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-H0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               81
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
154 bis 331     Audi A8                 235/35R20            235/35R20                    A02) bis A10)
                                                                                          E44)N245)T92)

                                              245/35R20             245/35R20             A02) bis A10)
                                              T95)                                        E44)N255)

                                              245/40R20             245/40R20             A02) bis A10)
                                                                                          E44)N255)

                                              255/35R20             255/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          E44)N265)

                                              235/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                              N245)T92)                                   E44)V00)

                                              245/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                              N255)T95)                                   E44)V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                              N255)T95)                                   E44)V00)

                                              245/40R20             275/35R20             A02) bis A10)
                                              N255)                                       E44)V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                              N265)                                       E44)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
132 bis 169     Audi TT Coupe, Roadster 245/30R20              245/30R20                  A01) bis A10)
                (Baureihe 8S; ab EG-      K27)                                            E77a)
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               81
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
210 bis 228     Audi TTS Coupe, Roadster 245/30R20             245/30R20                  A01) bis A10)
                (Baureihe 8S; ab EG-      K27)                                            E77a)
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000488-H0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               81
Seite :                    5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


RA-000488-H0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               81
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 81 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.02.2016




RA-000488-H0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
						
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