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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    1 / 17                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R8905
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                         54R8905.07
Radgröße:                                                9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         780 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm

* Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr.
48241*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 54R8805, 54R8805.07 (ABE-Nr. 48241*03) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Audi AG, 85045 Ingolstadt




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
C4, B5, 4B, 8E, 8J, 8H, 4F, 4F1, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,                        ZP50704 120 Nm
B5, C4, D2, QB6, 8V              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
GA                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,                         ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,                         ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                          Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde                        ZP50792 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    235/35R18            235/35R18                 A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28)K71)              E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    235/35R18            235/35R18                 A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28)K71)              E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    235/35R18            235/35R18                  A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28)K71)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    235/35R18            235/35R18                  A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28)K71)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ:                           B5
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0013*.. , e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen            Auflagen und
(kW)                                     Vorderachse            Hinterachse               Hinweise
                                         8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 55 bis 142   Audi A4,                   225/40R18              225/40R18                 A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,                                  K39)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro

Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen        Auflagen und
(kW)                                         Vorderachse            Hinterachse           Hinweise
                                             8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 169 bis 195        Audi A4 quattro,         225/40R18              225/40R18             A01) bis A10)
                    Audi A4 Avant quattro                           K39)

Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*93/81*0013*15    1150/11 30(1100)                                                      5/112/57
e1*98/14*0013*21E




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    4 / 17                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen           Auflagen und
(kW)                                     Vorderachse            Hinterachse              Hinweise
                                         8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 74 bis 162   Audi A4,                   225/40R18              225/40R18                A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,                                  K35)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro      225/40R18              235/40R18                A01) bis A10)
                                                                K35)K52)                 V00)

                                                235/40R18            235/40R18           A01) bis A10)
                                                                     K35)K52)

Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen     Auflagen und
(kW)                                            Vorderachse            Hinterachse        Hinweise
                                                8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 253                  Audi S4                   235/40R18              235/40R18         A01) bis A10)
                                                                       K35)K52)

Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0151*05      1230/1150                                                          5/112/57
e1*2001/116*0151*09



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen            Auflagen und
(kW)                                    Vorderachse            Hinterachse               Hinweise
                                        8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18              225/40R18                 A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,                                 K35)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,    225/40R18              235/40R18                 A01) bis A10)
              Audi A4 Cabrio                                   K35)K52)                  V00)

                                                235/40R18            235/40R18           A01) bis A10)
                                                                     K35)K52)

Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen     Auflagen und
(kW)                                            Vorderachse            Hinterachse        Hinweise
                                                8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 253                  Audi A4 quattro Cabrio,   235/40R18              235/40R18         A01) bis A10)
                      Audi S4 Cabrio                                   K35)K52)

Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0151*05      1230/1150                                                          5/112/57
e1*2001/116*0151*09




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    5 / 17                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen            Auflagen und
(kW)                                     Vorderachse            Hinterachse               Hinweise
                                         8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 96 bis 188   Audi A4 Cabriolet          225/40R18              225/40R18                 A01) bis A10)
                                                                K04)K55)K56)

                                              225/40R18            235/40R18              A01) bis A10)
                                                                   K04)K55)K56)           V00)

                                              235/40R18            235/40R18              A01) bis A10)
                                                                   K04)K55)K56)

Motorleistung          Handelsbezeichnungen   zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen       Auflagen und
(kW)                                          Vorderachse            Hinterachse          Hinweise
                                              8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
253                    Audi S4 Cabriolet      235/40R18              235/40R18            A01) bis A10)
                                                                     K04)K55)K56)

Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                          5/112/57



Typ:                           C4
ABE / EG-Genehmigung:          F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen            Auflagen und
(kW)                                    Vorderachse            Hinterachse               Hinweise
                                        8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 169 bis 213  Audi S4,                  235/40R18              235/40R18                 A01) bis A10)
              Audi Avant S4,                                   K04)K36)
              Audi S4 V8,
              Audi Avant S4 4,2 ,
              Audi S4 ww. Audi S6,
              Audi S4 Avant ww.,
              Audi S6 Avant,
              Audi S4 V8 ww.,
              Audi S4 4,2 ww,
              Audi S6 4,2,
              Audi Avant S4 V8 ww.,
              Audi Avant S4 4,2 ww.,
              Audi S6 4,2 Avant
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
F619/NT08E             1240/1200                                                         5/112/57,1
F619/1/NT10E           1240/1200




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    6 / 17                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ:                          4B
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen     Auflagen und
(kW)                                    Vorderachse            Hinterachse        Hinweise
                                        8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro       225/40R18              245/35R18          A01) bis A10)E44)E54)
              (Limousine, Avant)                               K28)K39)           V00)

                                             225/40R18             235/40R18              A01) bis A10)E44)E54)
                                                                   K28)K39)               V00)

                                             235/40R18             235/40R18              A01) bis A10)E44)E54)
                                                                   K28)K39)

Motorleistung         Handelsbezeichnungen   zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen        Auflagen und
(kW)                                         Vorderachse            Hinterachse           Hinweise
                                             8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 162 bis 184          Audi A6, A6 quattro    235/40R18              235/40R18             A01) bis A10)E44)E54)
                      (Limousine, Avant)                            K28)K39)

Motorleistung         Handelsbezeichnungen   zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen        Auflagen und
(kW)                                         Vorderachse            Hinterachse           Hinweise
                                             8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 191 bis 220          Audi A6, A6 quattro    245/40R18              245/40R18             A02) bis A10)
                      (Limousine, Avant)                                                  E54)

Motorleistung         Handelsbezeichnungen   zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen        Auflagen und
(kW)                                         Vorderachse            Hinterachse           Hinweise
                                             8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 250                  Audi S6                245/40R18 M+S          245/40R18 M+S         A02) bis A10)
                      (Limousine, Avant)

Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0051*25                                                                      5/112/57




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    7 / 17                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
89 bis 160      Audi A6                     225/45R18            225/45R18               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K04)K64)M00)            E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/40R18            235/40R18               A01) bis A10)
                                                                 K04)K64)                E44)E54)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K28)K64)          E44)E54)

                                             225/45R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K28)K64)          E44)E54)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
120 bis 257     Audi A6                     225/45R18            225/45R18               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K04)K64)M00)            E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/40R18            235/40R18               A01) bis A10)
                                                                 K04)K64)                E44)E54)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K28)K64)          E44)E54)

                                             225/45R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K28)K64)          E44)E54)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    8 / 17                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen              Auflagen und
(kW)                                  Vorderachse            Hinterachse                 Hinweise
                                      8,0Jx18H2, ET35        9,0Jx18H2, ET35
 110 bis 265  Audi A8, S8             235/50ZR18             255/45ZR18                  A02) bis A10)E44)ER1)
                                                                                         V00)

                                             245/45ZR18            275/40ZR18            A01) bis A10)E44)ER1)
                                                                                         K04)K40)V00)

Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0005*24E   1340/1230                                                            5/112/57,1




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    9 / 17                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
154 bis 331     Audi A8                 235/50R18            235/50R18                   A01) bis A10)
                                                             K04)M00)                    E44)EF0)N245)

                                             235/50R18 M+S         235/50R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)M00)              E44)EF0)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E44)EF0)N255)

                                             245/45R18 M+S         245/45R18 M+S         A02) bis A10)
                                                                                         E44)EF0)

                                             245/50R18             245/50R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)M00)          E44)EF0)N255)

                                             245/50R18 M+S         245/50R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)M00)          E44)EF0)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E44)EF0)N265)

                                             255/45R18 M+S         255/45R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E44)EF0)

                                             235/50R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)N265)             E44)EF0)V00)

                                             235/50R18             265/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)              E44)EF0)V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)              E44)EF0)V00)

                                             245/50R18             275/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K35)              E44)EF0)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    10 / 17                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
85 bis 140      Audi Q2                    225/45R18            225/45R18                A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                       K04)M00)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  G01)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
85 bis 140      Audi Q2                    225/45R18            225/45R18                A01) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                      K04)M00)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  G01)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    11 / 17                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
88 bis 162      Audi Q3                    235/50R18            235/50R18                A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                       M00)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)


                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
88 bis 162      Audi Q3                    235/50R18            235/50R18                A01) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                      K04)M00)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)


                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    12 / 17                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                             e1*2007/46*0590*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
228 bis 270     Audi Q3 RS              235/45R18            235/45R18                   A02) bis A10)
                                                                                         N245)

                                             235/50R18             235/50R18             A02) bis A10)
                                                                   M00)                  N245)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         N255)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)


                                             235/45R18             265/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/45R18 M+S         265/40R18 M+S         A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/50R18             265/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/50R18 M+S         265/45R18 M+S         A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             245/45R18 M+S         275/40R18 M+S         A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    13 / 17                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18            225/45R18                A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                        K04)K67)M00)             E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit kleinsten
                Sommer-Serienreifen
                225/..)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18 M+S        225/45R18 M+S            A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                        K04)K67)M00)             E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit kleinsten
                Sommer-Reifen 245/..)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
132 bis 169     Audi TT Coupe, Roadster 225/45R18              225/45R18                 A02) bis A10)
                (Baureihe 8S; ab EG-                           M00)                      E77a)
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)      235/40R18            235/40R18                 A01) bis A10)
                                                               K04)                      E77a)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E77a)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
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Seite :                    14 / 17                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


E54)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
           ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
           235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
           (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
           Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       -    bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)       Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
           Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg.
           Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
           Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
           Fahrzeugpapieren).
           Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
           Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

K02)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
           Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
           Blechradhaus anlegen.

K36)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei
        Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
       - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte aufzuweiten,
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.

K39)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
           Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K40)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
         an das Radhaus anzulegen,
       - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
         ist zu entfernen.

K52)       An Achse 2 (rechts) ist die innere Kunststoffradhauswand im Bereich hinter dem
           Stoßdämpfer am unteren Rand zu kürzen oder durch entsprechende Neubefestigung
           weiter nach innen zu führen.

K55)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
           Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
           Blechradhaus anlegen.

K56)       An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante
           eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.



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K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K71)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
           Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)       Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
           Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
           wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
           Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
           und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
           freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017




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