Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R8905
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: 54R8905.07
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 780 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
* Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr.
48241*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 54R8805, 54R8805.07 (ABE-Nr. 48241*03) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
C4, B5, 4B, 8E, 8J, 8H, 4F, 4F1, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm
B5, C4, D2, QB6, 8V Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
GA Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
Cabrio K04)K28)K71) E75)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18
Zoll Räder verbaut oder
eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
Cabrio K04)K28)K71) E76)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll Räder
verbaut und/oder
eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
Cabrio K04)K28)K71)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18
Zoll Räder verbaut oder
eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
Cabrio K04)K28)K71)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll Räder
verbaut und/oder
eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.. , e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
55 bis 142 Audi A4, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, K39)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
169 bis 195 Audi A4 quattro, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 Avant quattro K39)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*93/81*0013*15 1150/11 30(1100) 5/112/57
e1*98/14*0013*21E
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Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
74 bis 162 Audi A4, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, K35)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K35)K52) V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K35)K52)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
253 Audi S4 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K35)K52)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0151*05 1230/1150 5/112/57
e1*2001/116*0151*09
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, K35)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro, 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 Cabrio K35)K52) V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K35)K52)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
253 Audi A4 quattro Cabrio, 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
Audi S4 Cabrio K35)K52)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0151*05 1230/1150 5/112/57
e1*2001/116*0151*09
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Nr. : RA-000699-C0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K04)K55)K56)
225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K55)K56) V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K55)K56)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
253 Audi S4 Cabriolet 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K55)K56)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
169 bis 213 Audi S4, 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
Audi Avant S4, K04)K36)
Audi S4 V8,
Audi Avant S4 4,2 ,
Audi S4 ww. Audi S6,
Audi S4 Avant ww.,
Audi S6 Avant,
Audi S4 V8 ww.,
Audi S4 4,2 ww,
Audi S6 4,2,
Audi Avant S4 V8 ww.,
Audi Avant S4 4,2 ww.,
Audi S6 4,2 Avant
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
F619/NT08E 1240/1200 5/112/57,1
F619/1/NT10E 1240/1200
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E44)E54)
(Limousine, Avant) K28)K39) V00)
225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E44)E54)
K28)K39) V00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E44)E54)
K28)K39)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E44)E54)
(Limousine, Avant) K28)K39)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
191 bis 220 Audi A6, A6 quattro 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Avant) E54)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
250 Audi S6 245/40R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Avant)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0051*25 5/112/57
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
89 bis 160 Audi A6 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten K04)K64)M00) E44)E54)
Serienreifen 205/..)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E44)E54)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E44)E54)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
120 bis 257 Audi A6 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten K04)K64)M00) E44)E54)
Serienreifen 225/..)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E44)E54)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K28)K64) E44)E54)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35
110 bis 265 Audi A8, S8 235/50ZR18 255/45ZR18 A02) bis A10)E44)ER1)
V00)
245/45ZR18 275/40ZR18 A01) bis A10)E44)ER1)
K04)K40)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0005*24E 1340/1230 5/112/57,1
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
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Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
154 bis 331 Audi A8 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
K04)M00) E44)EF0)N245)
235/50R18 M+S 235/50R18 M+S A01) bis A10)
K04)M00) E44)EF0)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
E44)EF0)N255)
245/45R18 M+S 245/45R18 M+S A02) bis A10)
E44)EF0)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K04)K35)M00) E44)EF0)N255)
245/50R18 M+S 245/50R18 M+S A01) bis A10)
K04)K35)M00) E44)EF0)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04) E44)EF0)N265)
255/45R18 M+S 255/45R18 M+S A01) bis A10)
K04) E44)EF0)
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04)N265) E44)EF0)V00)
235/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
K04)K35) E44)EF0)V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K04)K35) E44)EF0)V00)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K04)K35) E44)EF0)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
85 bis 140 Audi Q2 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) K04)M00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K04)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K02)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K02) G01)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
85 bis 140 Audi Q2 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) K04)M00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K04)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K02)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K02) G01)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
88 bis 162 Audi Q3 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) M00)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
88 bis 162 Audi Q3 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) K04)M00)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0590*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
228 bis 270 Audi Q3 RS 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
N245)
235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
M00) N245)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
N255)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
235/45R18 265/40R18 A02) bis A10)
V00)
235/45R18 M+S 265/40R18 M+S A02) bis A10)
V00)
235/50R18 265/45R18 A02) bis A10)
V00)
235/50R18 M+S 265/45R18 M+S A02) bis A10)
V00)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
V00)
245/45R18 M+S 275/40R18 M+S A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe K04)K67)M00) E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit kleinsten
Sommer-Serienreifen
225/..)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe K04)K67)M00) E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit kleinsten
Sommer-Reifen 245/..)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
132 bis 169 Audi TT Coupe, Roadster 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(Baureihe 8S; ab EG- M00) E77a)
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04) E77a)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) E77a)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
- bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen.
K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei
Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
ca.10 mm zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
an das Radhaus anzulegen,
- die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
ist zu entfernen.
K52) An Achse 2 (rechts) ist die innere Kunststoffradhauswand im Bereich hinter dem
Stoßdämpfer am unteren Rand zu kürzen oder durch entsprechende Neubefestigung
weiter nach innen zu führen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante
eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx
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Nr. : RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. : 44
Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017
RA-000699-C0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8905.docx