Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000764-F0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 1/4
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R0805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 58R0805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 58R0805.47
Radgröße: 8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm
Schaftlänge 27 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 225/30R20 A02) bis A10)
Cabrio BF1) E76) T85)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/oder
eingetragen haben)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000764-F0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 2/4
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R0805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe A93) BF1) E77)
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr 245/30R20
e1*2001/116*0369*16; A01) K68)
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169 Audi TT 225/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A93a) BF1) E77a) T85)
Baureihe 8S; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
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Nr. : RA-000764-F0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 3/4
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R0805
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-chend
zu kürzen.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000764-F0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 4/4
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R0805
Die Anlage 29 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 58R0805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2018