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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45636 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55036604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W1-7516
Hersteller                     Mays GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Mays GmbH
                               Eisenbahnstraße 78
                               67227 Frankenthal

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         W1
Typ                            W1-7516
Radgröße                       7,5Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X3             W1-7516 X3/N05 Ø63,4xØ57,1          4/108/57,1         37        580    1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45636
Herstellerzeichen              MAM
Radtyp und Ausführung          W1-7516 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           DD
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110                    33

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55036604) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45636 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55036604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W1-7516
Hersteller                       Mays GmbH

                                                                                  Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Kabriolet          66-128       205/50R16                                    A02 A04 A05
89                      66-128       205/55R16                                    A08 A09 A12
E251/1,                 66-128       225/45R16                                    A14 A19 V16
e1*92/53*0002*..                                                                  S01
e1*98/14*0002*..
Audi 100 Quattro        65-121       205/55R16      T88                           A01 A02 A04
44Q                     65-121       225/50R16      L03                           A05 A08 A09
D403, /1                                                                          A12 A14 A19
                                                                                  K41 K44 K45
                                                                                  S01
Audi 100/200            51-121       205/55R16      T88                           A01 A02 A04
44                      51-121       225/50R16      L03                           A05 A08 A09
C727, /1                                                                          A12 A14 A19
                                                                                  K41 K44 K45
                                                                                  V16 S01
Audi 80, 90             66-118       205/45R16                                    A01 A02 A04
85                      66-118       215/40R16                                    A05 A08 A09
B818                                                                              A12 A14 A19
                                                                                  K41 K42 S01
Audi 80, 90             37-101       215/40R16                                    A01 A02 A04
89                      37-118       195/50R16      R70                           A05 A08 A09
E251, /1                37-125       205/45R16                                    A12 A14 A19
Limousine               37-125       225/40R16      K44 K49 K50                   K56 V16 S01
Audi 80, 90             66-100       215/40R16      A01                           A02 A04 A05
89Q                     66-100       225/40R16      A01 K44 K49 K50               A08 A09 A12
E399, /1                66-101       195/50R16      A01 R70                       A14 A19 K56
Limousine Quattro       66-125       205/45R16      A01                           S01
Audi 80, 90 Coupé       98-123       205/50R16                                    A02 A04 A05
89Q                     98-128       205/55R16                                    A08 A09 A12
E399,/1                 98-128       225/45R16                                    A14 A19 S01
Audi 80, Quattro        52-128       205/50R16      T86 T87                       A01 A02 A04
B4                      52-128       205/55R16                                    A05 A08 A09
F889, /1                52-128       225/45R16                                    A12 A14 A19
                                                                                  K42 V00 V16
                                                                                  S01
Audi 90                 40-100       205/45R16                                    A01 A02 A04
81                      40-100       215/40R16                                    A05 A08 A09
A875/2                                                                            A12 A14 A19
                                                                                  K41 K42 S01
Audi Coupé              83-128       205/50R16                                    A02 A04 A05
89                      83-128       205/55R16                                    A08 A09 A12
E251, /1                83-128       225/45R16                                    A14 A19 V16
nur Schaltgetriebe u.                                                             S01
4-Gang Automatik
Audi Coupé              82-85        205/50R16                                    A02 A04 A05
89                      82-85        225/45R16                                    A08 A09 A12
E251, /1                                                                          A14 A19 V16
3-Gang Automatik                                                                  S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45636 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55036604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W1-7516
Hersteller                     Mays GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45636 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55036604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W1-7516
Hersteller                      Mays GmbH

                                                                                    Seite 4 von 5
K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L03     Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   185/50R16       205/45R16
Nr. 2   195/40R16       215/35R16
Nr. 3   195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 4   195/50R16       205/45R16
Nr. 5   205/45R16       225/40R16
Nr. 6   205/50R16       225/45R16
Nr. 7   205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 8   205/60R16       225/55R16
Nr. 9   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr.10   215/50R16       245/45R16
Nr.11   215/55R16       235/50R16
Nr.12   225/40R16       245/35R16, 255/35R16
Nr.13   225/50R16       245/45R16
Nr.14   225/55R16       245/50R16
Nr.15   225/60R16       245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45636 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55036604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W1-7516
Hersteller                    Mays GmbH

                                                                                     Seite 5 von 5

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 28. Februar 2004




Tufan                                                                00060460.DOC




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