Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
ONG8571 ONG LK112 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 635 2114 10/04
ONG8571 ONG LK112 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 640 2095 10/04
ONG8571 ONG LK112 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 2065 10/04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5; C 4
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*. 75 - 85 215/40R18 85 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24M; 5EG Schrägheck 2-türig;
75 - 110 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A; 74P
24M; 5FE
245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22F;
22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F;
68T
75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 5FE
225/40R18 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24M; 5FE
245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22F;
22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F;
68T
75 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24M
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 24M; 5FE; 631 Allradantrieb;
245/35R18 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE; 631 12A; 51A; 71C; 723;
142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P
24M; 5FE
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 132 225/40R18 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 24M; 5FE; 631 Frontantrieb;
142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Cabrio;
e1*98/14*0177*..
96 - 188 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71C;
235/40R18 95 11A; 21P; 22H; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A;
74P
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 11A; 21P; 22H; 24J; 24M; Cabrio;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J; 5FE; nur bis
e1*98/14*0151*.. 51J e1*2001/116*0151*09;
74 - 162 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24J; 51J Kombi; Limousine;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
723; 729; 73C; 74A;
74P
8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*..
235/40R18 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0151*09;
245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 54A Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
729; 73C; 74A; 74P
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J; 5FE; ab
51J e1*2001/116*0151*10;
75 - 188 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24J; 51J Kombi; Limousine;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
723; 729; 73C; 74A;
74P
8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; ab
235/40R18 11A; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0151*10;
245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 54A Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; 24J; nur bis
e1*98/14*0051*.. 24M; 51W; 53S e1*98/14*0051*16;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Kombi; Limousine;
24C; 24D; 367 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
729; 73C; 74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; 24J; nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 24M; 51W; 53S nicht für
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; gepanzerte Fz; nur
24C; 24D; 367 bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
729; 73C; 74A; 74P
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
729; 73C; 74A; 74P
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92 11A; 21B; 24J nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
AF5; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92 11A; 21B; 24J nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/40R18 91 11A; 21B; 24J; 24M nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
AF6; AF8
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 130 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24M; 5GG Limousine u. Kombi;
89 - 257 245/40R18 11A; 22H; 24J; 24M; 51G Front- u.
Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 309 245/45R18 10N; 11A; 22B; 24M; 51G nicht für
e1*98/14*0005*.. 245/45R18 96Y 11A; 22B; 24M gepanzerte Fz;
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 75I
4E e1*2001/116*0198*. 155 - 246 235/50R18 97Y nicht für Fz. m.
245/45R18 96Y 5IE Keramikbremse;
155 - 331 235/50R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 147 235/40R18 91 11A; 22M; 22P; 24J; 24M Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*..
245/40R18 93 11A; 22H; 22M; 22P; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619/1 169 - 213 235/40R18 AE8; 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; ab
24J; 24M Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P
C4 F619 169 235/40R18 AE2; 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; Nur
24J; 24M bis 1120 kg zul.
Achslast;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619/1 169 - 206 235/40R18 AE2; 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; bis
24J; 24M Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
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22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, dieser vorgeschriebene
Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AE2) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
CONTINENTAL CZ 91
DUNLOP SP Sport 8000
GOODYEAR EAGLE GSC, EAGLE GSA
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
AE8) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
CONTINENTAL CZ 91
DUNLOP SP Sport 8000
GOODYEAR EAGLE GSA, EAGLE GSC
MICHELIN MXX3
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
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