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							Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI                                                    Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 08.05.2007
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                                                                                                          Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                        : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                   last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
ONG8571             ONG LK112                Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    635      2114     10/04
ONG8571             ONG LK112                Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    640      2095     10/04
ONG8571             ONG LK112                Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    650      2065     10/04


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : B5; C 4
                                            120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 75 - 85   215/40R18 85             11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;   Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                                   24M; 5EG                   Schrägheck 2-türig;
                                 75 - 110 215/40R18 89             11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   24M                        12A; 51A; 573; 71C;
                                               225/40R18 88W       11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;   723; 73C; 74A; 74P
                                                                   24M; 5FE
                                               245/35R18 88W       Frontantrieb; 11A; 22F;
                                                                   22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F;
                                                                   68T
                                       75 - 147 215/40R18 89Y      11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
                                                                   24M; 5FE
                                               225/40R18 88Y       11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                                   24M; 5FE
                                               245/35R18 88Y       Frontantrieb; 11A; 22F;
                                                                   22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F;
                                                                   68T
                                       75 - 195 225/40R18 92       11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                                   24M
                                               235/40R18 91        11A; 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                                   24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen               Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 132 225/40R18           11A; 21B; 22B; 24C;              Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                              24M; 5FE; 631                    Allradantrieb;
                                               245/35R18     11A; 21B; 22B; 24C;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M; 5FE; 631                    12A; 51A; 71C; 723;
                                       142     225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C;              73C; 74A; 74P
                                                             24M; 5FE



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI                                                  Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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                                                                                                        Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen               Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 132 225/40R18           11A; 21B; 22B; 22F; 24C;         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                              24M; 5FE; 631                    Frontantrieb;
                                     142       225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M; 5FE                         12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91           11A; 21P; 22H; 24J; 24M Cabrio;
               e1*98/14*0177*..
                                     96 - 188 225/40R18 92        11A; 21P; 22H; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  51J                      12A; 51A; 573; 71C;
                                               235/40R18 95       11A; 21P; 22H; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P
8H             e1*2001/116*0177*..   253       235/40R18          11A; 21P; 22H; 24J; 24M; Cabrio;
                                                                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J; 5FE;             nur bis
             e1*98/14*0151*..                            51J                                  e1*2001/116*0151*09;
                                  74 - 162 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24J; 51J               Kombi; Limousine;
                                           235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
8E             e1*2001/116*0151*.., 253        225/40R18 92       52J                         AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                               235/40R18 91       11A; 24J; 24M      e1*2001/116*0151*09;
                                               245/40R18 93       11A; 24J; 24M; 54A Kombi; Limousine;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 74P
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J; 5FE; ab
                                                            51J                      e1*2001/116*0151*10;
                                     75 - 188 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24J; 51J Kombi; Limousine;
                                              235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                     74P
8E             e1*2001/116*0151*..   253      225/40R18 92 52J                       AUDI S4; ab
                                              235/40R18     11A; 24J; 24M; 51G       e1*2001/116*0151*10;
                                              245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 54A        Kombi; Limousine;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI                                                  Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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                                                                                                        Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  81 - 142 225/40R18                11A; 21B; 21J; 22F; 24J; nur bis
               e1*98/14*0051*..                                   24M; 51W; 53S            e1*98/14*0051*16;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Kombi; Limousine;
                                                                  24C; 24D; 367            Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,     110 - 142 225/40R18          11A; 21B; 21J; 22F; 24J; nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                   24M; 51W; 53S            nicht für
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22B; 22F; gepanzerte Fz; nur
                                                                  24C; 24D; 367            bis
                                                                                           e1*98/14*0051*16;
                                                                                           Kombi; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/40R18 92         11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92        11A; 21B; 24J           nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 22B; 24J; 24M nicht für
                                                                                          gepanzerte Fz; ab
                                                                                          e1*98/14*0051*17;
                                                                                          Serienbereifung
                                                                                          ohne 215/55R16;
                                                                                          breite Achsen;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          AF5; AF8
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92        11A; 21B; 24J           nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 24J; 24M          nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz; ab
                                                                                              e1*98/14*0051*17;
                                                                                              Serienbereifung mit
                                                                                              215/55R16; schmale
                                                                                              Achsen;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              AF6; AF8




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI                                                  Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 130 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24M; 5GG      Limousine u. Kombi;
                                 89 - 257 245/40R18     11A; 22H; 24J; 24M; 51G Front- u.
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Nicht Allroad
                                                                                Quattro;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                723; 729; 73C; 74A;
                                                                                74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 309 245/45R18               10N; 11A; 22B; 24M; 51G     nicht für
             e1*98/14*0005*..             245/45R18 96Y           11A; 22B; 24M               gepanzerte Fz;
                                          255/45R18 99            11A; 21B; 22B; 24J; 24M     Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 75I
4E             e1*2001/116*0198*.    155 - 246 235/50R18 97Y                                  nicht für Fz. m.
                                               245/45R18 96Y 5IE                              Keramikbremse;
                                     155 - 331 235/50R18     51G; 52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                              76O

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 147          235/40R18 91       11A; 22M; 22P; 24J; 24M Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                               245/40R18 93       11A; 22H; 22M; 22P; 24J; Frontantrieb;
                                                                  24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
C4           F619/1            169 - 213 235/40R18                AE8; 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; ab
                                                                  24J; 24M                 Nachtrag 3;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
C4             F619                  169       235/40R18          AE2; 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; Nur
                                                                  24J; 24M                 bis 1120 kg zul.
                                                                                           Achslast;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI                                                  Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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                                                                                                        Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:    AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
C4           F619/1            169 - 206 235/40R18                AE2; 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; bis
                                                                  24J; 24M                 Nachtrag 2;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI                                                  Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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                                                                                                        Seite: 6 von 8
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, dieser vorgeschriebene
     Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI                                                  Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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                                                                                                        Seite: 7 von 8
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 17 AUDI                                                  Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AE2) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 CONTINENTAL                           CZ 91
                 DUNLOP                                SP Sport 8000
                 GOODYEAR                              EAGLE GSC, EAGLE GSA
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
AE8) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 CONTINENTAL                           CZ 91
                 DUNLOP                                SP Sport 8000
                 GOODYEAR                              EAGLE GSA, EAGLE GSC
                 MICHELIN                              MXX3
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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