Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 85830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 8½Jx18H2
Einpreßtiefe: 30
Lochkreisdurchmesser: 112
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72.5
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 1000
bei Reifenabrollumfang: 2280
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4B, 4F, 8E, 8H, B5, C4, D2, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
QB6 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000468-A0-015-02a.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Audi 100, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 100 Avant, K03)K04)K13)K36)
Audi 100 quattro,
Audi 100 Avant quattro,
Audi A6,
Audi A6 Avant,
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
169 bis 213 Audi S4 ww. Audi S6 , 235/40R18 A01) bis A10)
Audi S4 Avant ww., K03)K04)
Audi S6 Avant
F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57,1
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 265 Audi A8, S8 235/50R18 A02) bis A10)
E44)
245/45R18
255/45R18
A01)K03)
G850/NT00 1250/1230 5/112/57,1
e1*93/81*0005*16 1340/1230
e1*98/14*0005*24
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, K03)K04)K28)K39)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro
169 Audi A4 quattro, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 Avant quattro K03)K04)K28)K39)
195 Audi A4 quattro, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 Avant quattro K03)K04)K28)K39)
e1*98/14*0013*21E 1150/11 30(1100) 5/112/57
RA-000468-A0-015-02a.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/40R18 A01) bis A10)E44)
(Limousine, Avant) K03)K28)K39)
235/40R18
K04)K53)
162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/40R18
(Limousine, Avant) K04)K53)
191 bis 220 Audi A6, A6 quattro 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Avant)
255/35R18
250 Audi S6 255/35R18 A02) bis A10)
e1*98/14*0051*23 1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230) 5/112/57
e1*2001/116*0051*25E
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0190*.., e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 bis 353 Audi RS6 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
255/40R18
e1*2001/116*0190*03 1255/1200 5/112/57
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, K03)K35)
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro K28)
253 Audi S4, 225/40R18 M+S
Audi S4 quattro,
Audi S4 Avant, 235/40R18
Audi S4 Avant quattro K28)
e1*2001/116*0151*23E 1250/1150 5/112/57
RA-000468-A0-015-02a.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 Cabriolet quattro K03)K04)K28)K55)K56)
235/40R18
253 Audi S4 Cabriolet, 225/40R18 M+S
Audi S4 Cabriolet quattro
235/40R18
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, K03)K04)K28)K55)K56)
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro,
Audi A4 Cabrio
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/40R18 M+S
Audi S4 Cabrio
235/40R18
e1*2001/116*0243*06E 1250/1165(0) 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 213 Audi A6, 225/45R18 A01) bis A10)E54)
Audi A6 quattro, K64)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro
246 bis 257 Audi A6 quattro, 225/45R18 M+S A01) bis A10)E44)E54)
Audi A6 Avant quattro K64)
225/45R18
120 bis 257 Audi A6 Allroad quattro 225/45R18 A02) bis A10)
245/45R18
A01)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0254*22 1380/1335(1385) 5/112/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
RA-000468-A0-015-02a.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeits-
kennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000468-A0-015-02a.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich im Bereich von ca. 45-Grad vor
und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Rad-
hausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzu-
legen.
K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite auszu-
schneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
ca.10 mm zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K53) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich des oberen Befestigungsniets aufzuweiten
und der Kunststoffinnenkotflügel höher zu setzen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfänger-
oberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
RA-000468-A0-015-02a.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.
Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 24.08.2009
K:\RÄDER\015\RA-000468-A0-015\RA-000468-A0-015-02a.doc
RA-000468-A0-015-02a.doc