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							Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     1/7                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                CC 85830
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                              8½Jx18H2
Einpreßtiefe:                                              30
Lochkreisdurchmesser:                                     112
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                    72.5
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         1000
bei Reifenabrollumfang:                                   2280




Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
4B, 4F, 8E, 8H, B5, C4, D2,   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
QB6                           M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000468-A0-015-02a.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     2/7                                                            Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC 85830


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi 100 Avant,                                              K03)K04)K13)K36)
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro

 169 bis 213        Audi S4 ww. Audi S6 ,   235/40R18                      A01) bis A10)
                    Audi S4 Avant ww.,                                     K03)K04)
                    Audi S6 Avant
F619/1/NT10E        1240/1200                                              5/112/57,1



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265  Audi A8, S8             235/50R18                            A02) bis A10)
                                                                           E44)
                                            245/45R18

                                            255/45R18
                                            A01)K03)
G850/NT00           1250/1230                                              5/112/57,1
e1*93/81*0005*16    1340/1230
e1*98/14*0005*24


Typ:                           B5
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142   Audi A4,                   225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,                                             K03)K04)K28)K39)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro
 169          Audi A4 quattro,           225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi A4 Avant quattro                                        K03)K04)K28)K39)

 195                Audi A4 quattro,        225/40R18                      A01) bis A10)
                    Audi A4 Avant quattro                                  K03)K04)K28)K39)

e1*98/14*0013*21E   1150/11 30(1100)                                       5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     3/7                                                                  Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC 85830


Typ:                          4B
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro       225/40R18                                 A01) bis A10)E44)
              (Limousine, Avant)                                                  K03)K28)K39)
                                        235/40R18
                                        K04)K53)

 162 bis 184           Audi A6, A6 quattro                235/40R18
                       (Limousine, Avant)                 K04)K53)

 191 bis 220           Audi A6, A6 quattro                245/40R18              A02) bis A10)
                       (Limousine, Avant)
                                                          255/35R18

 250                   Audi S6                            255/35R18              A02) bis A10)

e1*98/14*0051*23       1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230)                           5/112/57
e1*2001/116*0051*25E



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0190*.., e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 331 bis 353  Audi RS6 quattro           225/45R18 M+S                           A02) bis A10)

                                                          255/40R18
e1*2001/116*0190*03    1255/1200                                                 5/112/57



Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                   225/40R18                               A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,                                                   K03)K35)
              Audi A4 Avant,             235/40R18
              Audi A4 Avant quattro      K28)

253                    Audi S4,                           225/40R18 M+S
                       Audi S4 quattro,
                       Audi S4 Avant,                     235/40R18
                       Audi S4 Avant quattro              K28)
e1*2001/116*0151*23E   1250/1150                                                 5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     4/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC 85830


Typ:                          8H
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188   Audi A4 Cabriolet,        225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi A4 Cabriolet quattro                                   K03)K04)K28)K55)K56)
                                        235/40R18

 253                    Audi S4 Cabriolet,          225/40R18 M+S
                        Audi S4 Cabriolet quattro
                                                    235/40R18

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                          5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,                                            K03)K04)K28)K55)K56)
              Audi A4 Avant,            235/40R18
              Audi A4 Avant quattro,
              Audi A4 Cabrio
 253          Audi A4 quattro Cabrio,   225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                        235/40R18

e1*2001/116*0243*06E   1250/1165(0)                                       5/112/57



Typ:                           4F
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 213   Audi A6,                  225/45R18                         A01) bis A10)E54)
              Audi A6 quattro,                                            K64)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 Avant quattro
 246 bis 257  Audi A6 quattro,          225/45R18 M+S                     A01) bis A10)E44)E54)
              Audi A6 Avant quattro                                       K64)
                                        225/45R18
 120 bis 257  Audi A6 Allroad quattro   225/45R18                         A02) bis A10)

                                                    245/45R18
                                                    A01)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0254*22    1380/1335(1385)                                    5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.


RA-000468-A0-015-02a.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     5/7                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC 85830


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.
     Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeits-
     kennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000468-A0-015-02a.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47754 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC 85830



K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich im Bereich von ca. 45-Grad vor
     und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Rad-
     hausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzu-
     legen.

K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
     mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
       lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
       Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite auszu-
       schneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
       aufzuweiten,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
       ca.10 mm zu kürzen.

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
     der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen.

K53) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich des oberen Befestigungsniets aufzuweiten
     und der Kunststoffinnenkotflügel höher zu setzen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfänger-
     oberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,

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Nr. :                       RA-000468-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
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Teiletyp :                  CC 85830


      - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
        schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.



Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Essen, 24.08.2009
K:\RÄDER\015\RA-000468-A0-015\RA-000468-A0-015-02a.doc




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