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							Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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Fahrzeughersteller                        : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
VZ 033              VZ 033                    ohne                        57,1                    705    2100     03/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                            für Typ : 4F; 8E; 8H; 8J; B5; 8PA; D2; 8P
Zubehör                                   : Serie
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                            Typ : 8J; 8P
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : B5
                                            120 Nm für Typ : D2; 4F; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 77 - 118 225/40R18 88W 21P; 22H; 22M; 24J;                   Cabrio;
                                                        24M; 5FE                              Frontantrieb;
                                 77 - 147 215/40R18 89 21P; 22H; 22M; 24J;                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        24M; 51J                              12A; 51A; 71K; 724;
                                          225/40R18 92 21P; 22H; 22M; 24J; 24M                73C; 74D
                                          235/40R18 91 21P; 22H; 22M; 24J;
                                                        24M; 54A
                                          245/35R18 92 22H; 22M; 24M; 57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen              Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 75 - 85   215/40R18 85        22L; 24J; 5EG                   Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*.. 75 - 110 215/40R18 89        22L; 24J                        Schrägheck 2-türig;
                                          225/40R18 88W       21B; 22L; 24J; 24M; 5FE         10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/35R18 88W       Frontantrieb; 22L; 22Q;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                              24M; 5FE; 57F; 68T              724; 73C; 74D
                                       75 - 147 215/40R18 89Y 22L; 24J
                                                225/40R18 88Y 21B; 22L; 24J; 24M; 5FE
                                                245/35R18 88Y Frontantrieb; 22L; 22Q;
                                                              24M; 5FE; 57F; 68T
                                       75 - 195 225/40R18 92 21B; 22L; 24J; 24M
                                                235/40R18 91 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 132 225/40R18     21B; 367; 5FE; 631                     Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..   142      225/40R18-88Y 21B; 367; 5FE                          Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 724;
                                                                                              73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.. 253   235/40R18                  51G                         Cabrio;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              724; 729; 73C; 74D
8H             e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 225/40R18 92         51J                         Cabrio;
               e1*98/14*0177*..
                                               235/40R18          366; 51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              724; 729; 73C; 74D;
                                                                                              AFF

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 253          225/40R18 92       52J                         AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                               235/40R18          51G                         e1*2001/116*0151*09;
                                                                                              Kombi; Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 724;
                                                                                              729; 73C; 74D
8E             e1*2001/116*0151*..   253       225/40R18 92       52J                         AUDI S4; ab
                                               235/40R18          51G                         e1*2001/116*0151*10;
                                                                                              Kombi; Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 724;
                                                                                              729; 73C; 74D
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 5FE; 51J                           nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                     74 - 162 225/40R18 92        51J                         e1*2001/116*0151*09;
                                              235/40R18           51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              724; 729; 73C; 74D;
                                                                                              AFF
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 120 225/40R18 88W 5FE; 51J                          ab
                                     75 - 188 225/40R18 92 51J                                e1*2001/116*0151*10;
                                              235/40R18     51G                               Kombi; Limousine;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              724; 729; 73C; 74D;
                                                                                              AFF




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 130 235/40R18 91Y 5GG                                   Limousine u. Kombi;
                                 89 - 257 245/40R18     51G                                   Front- u.
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Nicht Allroad
                                                                                              Quattro;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              724; 729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 309 245/45R18               10N; 51G                    nicht für
               e1*98/14*0005*..                                                               gepanzerte Fz;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                              724; 729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200           235/40R18 91                                   Cabrio; Coupe;
                                               245/40R18 93       22M                         Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 724;
                                                                                              73C; 74D; 76T
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/40R18 91                                    Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                               245/40R18 93       22M                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 724;
                                                                                              73C; 74D; 76T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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                                                                                                        Seite: 4 von 6
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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                                                                                                        Seite: 6 von 6
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     (Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
     zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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