Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 48R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 48R6755.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2060 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
8L, 8N, 8Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RA-000530-A0-104-07~AU-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 8L
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 132 Audi A3, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi A3 quattro
225/45R16
225/50R16
A01)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K35)V00n)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)
K04)K34)V00n)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)
K04)K34)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 180 Audi S3 205/55R16 M+S A02) bis A10)
e1*95/54*0042*09 990/930 2WD (980/1030 4WD) 5/100/57
e1*98/14*0042*19E Audi S3 1040/1050
Typ: 8N
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.., e1*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132 Audi TT, 205/55R16 A02) bis A10)
Audi TT quattro
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00n)
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)
V00n)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)
V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 180 Audi TT, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Audi TT quattro
e1*2001/116*0089*16E 1040/870 4WD (950/735-2WD) 5/100/57
Typ: 8N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 Audi TT quattro 205/55R16 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0247*01E 1040/870 4WD 5/100/57
RA-000530-A0-104-07~AU-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 8Z
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0131*.., e1*2001/116*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 81 Audi A2 195/45R16 A02) bis A10)
E56)
e1*2001/116*0131*08E 830/780 5/100/57,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
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Anlage-Nr. : 7
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L), bei
denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 145/80R14 eingetragen ist.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel, ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfän-
geroberkante aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter
derRadmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 22.06.2010
RA-000530-A0-104-07~AU-5-100-57-ET35_48R6755.doc
RA-000530-A0-104-07~AU-5-100-57-ET35_48R6755.doc