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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. :                      RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     46R4604
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             46R4604.03
Radgröße:                                                    6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                             590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1940 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi NSU Auto Union bzw. Audi AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
81                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40308 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         81
ABE / EG-Genehmigung:        A875; A875/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Audi 80                 175/65R14                              A02) bis A10)

                                        185/60R14
                840/770                                                      4/100/57




RA-000571-A0-104-12~AU-4-100-57-ET38_46R4604.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. :                      RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    2/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4604


Typ:                         81
ABE / EG-Genehmigung:        A875/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 82    Audi 80                 175/65R14                         A02) bis A10)

                                      185/60R14
65 bis 85      Audi Coupé

              840/770                                                   4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000571-A0-104-12~AU-4-100-57-ET38_46R4604.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. :                      RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    3/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4604


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R4604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.11.2010




RA-000571-A0-104-12~AU-4-100-57-ET38_46R4604.doc
						
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