G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB D-Nr.: 394282/0000 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Teilegutachten Geschäftsstelle: TGA-Art:13.1 Deutschstraße 10 1230 Wien Telefon: +43(0)1 610 91-0 10-TAAP- 4196/CIN/AB Fax: DW 6555 automotive@tuv.at Ansprechpartner: Ing. Andreas CINIBULK DW 6463 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder cin@tuv.at Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO. TÜV ® Prüfgegenstand : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen OXIGIN 14 – 8 ½ Jx20EH2+ (VA), und 11Jx20EH2+ (HA) AUDI des Herstellers : OXIGIN AD VIMOTION bvba Schaanstraat 79 3470 Kortenaken Belgien Vertrieb AH Car Design , Kirchweg 143 , 24558 Henstedt-Ulzburg , Deutschland 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Prüfstelle, Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn Überwachungsstelle, Technischer Dienst (KBA) nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Walter BUSSEK der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Mag. Christoph Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer WENNINGER einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Sitz: Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Krugerstraße 16 Änderungsabnahme vorzuführen. 1015 Wien/Österreich weitere Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Geschäftsstellen: Bludenz, Linz, Lauterach und Filderstadt (D) Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Firmenbuchgericht/ -nummer: Mitführen von Dokumenten Wien / FN 288473 a Bankverbindungen: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die BA CA 52949001084 IBAN Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen AT121200052949001084 Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der BIC BKAUATWW Fahrzeugpapiere. RZB 001-04.093.266 IBAN AT593100000104093266 Berichtigung der Fahrzeugpapiere BIC RZBAATWW UID ATU 63237036 Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, DVR 3002479 Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Seite 1 von 6 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB D-Nr.: 394282/0000 Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochzahl / Mitten- Ein- zul. zul. gültig -kreis loch press- Rad- Abroll- ab Kennzeichnung tiefe last umfang Fertig. Rad Distanzscheibe/ [mm] [mm] [mm] [kg] [mm] Datum Zentrierring 8,5x20 ET 25 14 8,5x20 DS25 72,5/57,1 5/112 72,6 25 900 2275 03/09 11x20 ET50 14 11x20 DS20 72,5/57,1 5/112 72,6 30 900 2275 03/09 11x20 ET50 14 11x20 DS25 72,5/57,1 5/112 72,6 25 900 2275 03/09 Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Radausführung Ausführungsbezeichnung Breite Einpresstiefe Distanzscheibe Gesamt [mm] [mm] Kennzeichn ung Rad Distanzscheibe/Zentrierring 8,5x20 ET 50 14 8,5x20 DS25 72,5/57,1 HR 50556658Z 25 25 8,5x20 ET 35 14 8,5x20 DS10 72,5/57,1 HR 202556658Z 10 25 11x20 ET50 14 11x20 DS20 72,5/57,1 HR 402556658Z 20 30 11x20 ET50 14 11x20 DS25 72,5/57,1 HR 50556658Z 25 25 11x20 ET35 14 11x20 DS5 72,5/57,1 HR 102556658Z 5 30 11x20 ET35 14 11x20 DS10 72,5/57,1 HR 202556658Z 10 25 I.1 Radbeschreibung I.1.1 Vorderachse Radausführung : 8,5x20 ET 50 Hersteller : s.o. Handelsmarke : -- Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung Masse des Rades : 15,5 kg Seite 2 von 6 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB D-Nr.: 394282/0000 Radausführung : 8,5x20 ET 35 Hersteller : s.o. Handelsmarke : -- Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung Masse des Rades : 15,5 kg I.1.2 Hinterachse Radausführung : 11x20 ET 50 Hersteller : s.o. Handelsmarke : -- Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung Masse des Rades : 17,4 kg Radausführung : 11x20 ET 35 Hersteller : s.o. Handelsmarke : -- Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung Masse des Rades : 17,4 kg I.2 Radanschluss Siehe Anlage I.4 Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. Siehe dazu Anlage 1 - 2 zu G-Zl. 10-TAAP-4196/CIN/AB I.4 Kennzeichnung An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x20 ET 25 Seite 3 von 6 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB D-Nr.: 394282/0000 I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse : Außenseite : Innenseite Herstellerzeichen : -- : JAW Radtyp : -- : 14 8,5x20 Radgröße : -- : 8 1/2Jx20EH2+ Einpresstiefe : -- : ET50 Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse : Außenseite : Innenseite Herstellerzeichen : -- : AD VIMOTION Radtyp : -- : 14 11x20 Radgröße : -- : 11Jx20EH2+ Einpresstiefe : -- : z.B. ET50 Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1 Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3 Festigkeitsprüfung Festigkeitsnachweise, 09-TAAP-0408 für Oxi 14 8,5x20 der TÜV AUTOMOTIVE GMBH und 2010-FG-PSA- 0016 (der PSA) für Oxi 14 11x20 liegen vor. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung, Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung durchzuführen. Seite 4 von 6 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB D-Nr.: 394282/0000 IV. Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise für den Hersteller Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden. Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter Siehe Anlage 1 - 2 zu 10-TAAP-4196/CIN/AB (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise) Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. V.2. Fahrversuche Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. VI. Anlagen Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Anlage 1 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10 HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5 Anlage 2 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10 HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10 Seite 5 von 6 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB D-Nr.: 394282/0000 VII. Schlussbescheinigung Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826, Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden. W i e n – 30.12.2010 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland KBA-P 00055-00... ..... Der Sachverständige Prüfer (Dipl.-Ing. ABEL) (Ing. Cinibulk) Seite 6 von 6 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 1 zum Teilegutachten 10-TAAP-4196/CIN/AB Anlage 1 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10 HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5 Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab loch mm last Abroll Kennzeichnung Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig Rad Distanzscheibe [mm] datum 8,5x20 5/112 ET50 14 8,5x20 DS 25 72,5/57,1 72,6 25 900 2275 03/09 HR 50556658Z 8,5x20 5/112 ET35 14 8,5x20 DS 10 72,5/57,1 72,6 25 900 2275 03/09 HR 202556658Z 11x20 5/108 ET50 14 11x20 DS20 72,5/57,1 72,6 30 900 2275 03/09 HR 402556658Z 11x20 5/108 ET35 14 11x20 DS5 72,5/57,1 72,6 30 900 2275 03/09 HR 402556658Z Hersteller AUDI Prüfgegenstand 1 : PKW Sonderrad OXIGIN 14 VA: 8,5x20 ET25 (ET50+DS25) oder VA: 8,5x20 ET25 (ET35+DS10) PKW Sonderrad OXIGIN 14 HA: 11x20 ET30 (ET50+DS20) oder HA: 11x20 ET30 (ET35+DS5) Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und ABE/EWG-Nr. Hinweise AUDI R8 309 235/30R20 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 11K; 12A; 42 295/25R20 57F 51A; 530; 71A: 723; 729; 73C;744; E1*2001/116*0434*.. 305/25R20 57F 745; S01; Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm] S01 Serienradschrauben M14x1,5 Kegel 120 -- Auflagen und Hinweise 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Seite 1 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 1 zum Teilegutachten 10-TAAP-4196/CIN/AB Anlage 1 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10 HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5 Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch- Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. Seite 2 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 1 zum Teilegutachten 10-TAAP-4196/CIN/AB Anlage 1 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10 HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5 745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden. Seite 3 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH