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							G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB
D-Nr.: 394282/0000


                                                                                                         TÜV AUSTRIA
                                                                                                         AUTOMOTIVE GMBH
                                 Teilegutachten                                                          Geschäftsstelle:
                                  TGA-Art:13.1                                                           Deutschstraße 10
                                                                                                         1230 Wien
                                                                                                         Telefon:
                                                                                                         +43(0)1 610 91-0
                               10-TAAP- 4196/CIN/AB                                                      Fax:       DW 6555
                                                                                                         automotive@tuv.at

                                                                                                         Ansprechpartner:
                                                                                                         Ing. Andreas CINIBULK
                                                                                                         DW 6463
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder                          cin@tuv.at
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.
                                                                                                         TÜV ®

Prüfgegenstand          : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
                          OXIGIN 14 – 8 ½ Jx20EH2+ (VA), und 11Jx20EH2+ (HA)
                          AUDI
des Herstellers         : OXIGIN
                          AD VIMOTION bvba
                          Schaanstraat 79
                          3470 Kortenaken
                          Belgien
Vertrieb                  AH Car Design ,
                          Kirchweg 143 ,
                          24558 Henstedt-Ulzburg , Deutschland

0.   Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:                                         Prüfstelle,
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn                      Überwachungsstelle,
                                                                                                         Technischer Dienst (KBA)
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach                 Geschäftsführung:
                                                                                                         Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses                          Mag. Christoph
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer                      WENNINGER
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten                          Sitz:
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen                           Krugerstraße 16
Änderungsabnahme vorzuführen.                                                                            1015 Wien/Österreich

                                                                                                         weitere
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen                                                                    Geschäftsstellen:
                                                                                                         Bludenz, Linz, Lauterach
                                                                                                         und Filderstadt (D)
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
                                                                                                         Firmenbuchgericht/
                                                                                                         -nummer:
Mitführen von Dokumenten                                                                                 Wien / FN 288473 a

                                                                                                         Bankverbindungen:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die                            BA CA 52949001084
                                                                                                         IBAN
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen                                    AT121200052949001084
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der                        BIC BKAUATWW
Fahrzeugpapiere.                                                                                         RZB 001-04.093.266
                                                                                                         IBAN
                                                                                                         AT593100000104093266
Berichtigung der Fahrzeugpapiere                                                                         BIC RZBAATWW

                                                                                                         UID ATU 63237036
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,                                  DVR 3002479

Betriebserlaubnis nach
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.



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Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.

I.     Übersicht


     Ausführung     Ausführungsbezeichnung                      Lochzahl /     Mitten-     Ein-      zul.       zul.    gültig
                                                                  -kreis        loch      press-     Rad-     Abroll-    ab
                    Kennzeichnung                                                          tiefe     last     umfang    Fertig.
                    Rad                   Distanzscheibe/          [mm]         [mm]      [mm]       [kg]      [mm]     Datum
                                            Zentrierring
 8,5x20 ET 25           14 8,5x20         DS25 72,5/57,1           5/112         72,6        25         900    2275     03/09
  11x20 ET50            14 11x20          DS20 72,5/57,1           5/112         72,6        30         900    2275     03/09
  11x20 ET50            14 11x20          DS25 72,5/57,1           5/112         72,6        25         900    2275     03/09

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende
Auflistung:


Radausführung       Ausführungsbezeichnung                                   Breite    Einpresstiefe
                                                                        Distanzscheibe   Gesamt
                                                                              [mm]                [mm]
                    Kennzeichn
                    ung
                    Rad              Distanzscheibe/Zentrierring

     8,5x20 ET 50    14 8,5x20             DS25 72,5/57,1
                                           HR 50556658Z                        25                  25
     8,5x20 ET 35    14 8,5x20             DS10 72,5/57,1
                                           HR 202556658Z                       10                  25
      11x20 ET50      14 11x20             DS20 72,5/57,1
                                           HR 402556658Z                       20                  30
      11x20 ET50      14 11x20             DS25 72,5/57,1
                                           HR 50556658Z                        25                  25
      11x20 ET35      14 11x20              DS5 72,5/57,1
                                           HR 102556658Z                        5                  30
      11x20 ET35      14 11x20             DS10 72,5/57,1
                                           HR 202556658Z                       10                  25



I.1    Radbeschreibung

I.1.1 Vorderachse
Radausführung                       :   8,5x20 ET 50
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   15,5 kg




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Radausführung                       :   8,5x20 ET 35
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   15,5 kg



I.1.2 Hinterachse



Radausführung                       :   11x20 ET 50
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,4 kg



Radausführung                       :   11x20 ET 35
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,4 kg




I.2   Radanschluss
Siehe Anlage

I.4   Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 - 2 zu G-Zl. 10-TAAP-4196/CIN/AB




I.4   Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x20 ET 25




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I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse

                                : Außenseite                     : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : JAW
Radtyp                          : --                             : 14 8,5x20
Radgröße                        : --                             : 8 1/2Jx20EH2+
Einpresstiefe                   : --                             : ET50
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
                                : Außenseite                     : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : AD VIMOTION
Radtyp                          : --                             : 14 11x20
Radgröße                        : --                             : 11Jx20EH2+
Einpresstiefe                   : --                             : z.B. ET50
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.




II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.

II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweise, 09-TAAP-0408 für Oxi 14 8,5x20 der TÜV AUTOMOTIVE GMBH und 2010-FG-PSA-
0016 (der PSA) für Oxi 14 11x20 liegen vor.

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB
D-Nr.: 394282/0000


IV. Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.

Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.

Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 - 2 zu 10-TAAP-4196/CIN/AB (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.


V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.

V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

VI. Anlagen

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1     AUDI                               VA :    8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
                                                HA :    11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5
Anlage 2     AUDI                               VA :    8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
                                                HA :    11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10




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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB
D-Nr.: 394282/0000



VII. Schlussbescheinigung
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem
Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken.

Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt werden, wenn
       - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
          ergeben.
       - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
          bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
       - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
          fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.


Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in
vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden.


                                                W i e n – 30.12.2010

                                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

                                  Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
                          des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland




                                                      KBA-P 00055-00...

                                                               .....
                Der Sachverständige                                                   Prüfer




                  (Dipl.-Ing. ABEL)                                               (Ing. Cinibulk)




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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 10-TAAP-4196/CIN/AB



Anlage 1     AUDI                            VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
                                             HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5


Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung            Ausführungsbezeichnung                     Mitten-        ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                                 loch           mm        last            Abroll
                      Kennzeichnung Kennzeichnung                [mm]                     [kg]            umf.     Fertig
                      Rad           Distanzscheibe                                                        [mm]     datum
8,5x20 5/112 ET50     14 8,5x20     DS 25 72,5/57,1              72,6            25       900             2275     03/09
                                     HR 50556658Z
8,5x20 5/112 ET35     14 8,5x20     DS 10 72,5/57,1              72,6            25       900             2275     03/09
                                    HR 202556658Z
11x20 5/108 ET50      14 11x20      DS20 72,5/57,1               72,6            30       900             2275     03/09
                                    HR 402556658Z
11x20 5/108 ET35      14 11x20       DS5 72,5/57,1               72,6            30       900             2275     03/09
                                    HR 402556658Z


Hersteller                         AUDI


Prüfgegenstand 1        :     PKW Sonderrad OXIGIN 14                             VA: 8,5x20 ET25 (ET50+DS25) oder
                                                                                  VA: 8,5x20 ET25 (ET35+DS10)
                              PKW Sonderrad OXIGIN 14                             HA: 11x20 ET30 (ET50+DS20) oder
                                                                                  HA: 11x20 ET30 (ET35+DS5)



Handelsbezeichnung             kW-          Reifen                  Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                   Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                         Hinweise
AUDI R8                        309          235/30R20               57E                       10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A;
42                                          295/25R20               57F                       51A; 530; 71A: 723; 729;
                                                                                              73C;744;
E1*2001/116*0434*..                         305/25R20               57F                       745; S01;




Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel Bund                       Anzugsmoment [Nm]           Schaftlänge [mm]
S01    Serienradschrauben M14x1,5 Kegel                             120                               --

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 10-TAAP-4196/CIN/AB



Anlage 1     AUDI                            VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
                                             HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5

      Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
      Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
      der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.

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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 10-TAAP-4196/CIN/AB



Anlage 1    AUDI                            VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
                                            HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5

745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.




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