G-Zl.: 10-TAAP-4196/CIN/AB
D-Nr.: 394282/0000
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Teilegutachten Geschäftsstelle:
TGA-Art:13.1 Deutschstraße 10
1230 Wien
Telefon:
+43(0)1 610 91-0
10-TAAP- 4196/CIN/AB Fax: DW 6555
automotive@tuv.at
Ansprechpartner:
Ing. Andreas CINIBULK
DW 6463
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder cin@tuv.at
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.
TÜV ®
Prüfgegenstand : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
OXIGIN 14 – 8 ½ Jx20EH2+ (VA), und 11Jx20EH2+ (HA)
AUDI
des Herstellers : OXIGIN
AD VIMOTION bvba
Schaanstraat 79
3470 Kortenaken
Belgien
Vertrieb AH Car Design ,
Kirchweg 143 ,
24558 Henstedt-Ulzburg , Deutschland
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Prüfstelle,
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn Überwachungsstelle,
Technischer Dienst (KBA)
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach Geschäftsführung:
Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Mag. Christoph
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer WENNINGER
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Sitz:
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Krugerstraße 16
Änderungsabnahme vorzuführen. 1015 Wien/Österreich
weitere
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Geschäftsstellen:
Bludenz, Linz, Lauterach
und Filderstadt (D)
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
Firmenbuchgericht/
-nummer:
Mitführen von Dokumenten Wien / FN 288473 a
Bankverbindungen:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die BA CA 52949001084
IBAN
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen AT121200052949001084
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der BIC BKAUATWW
Fahrzeugpapiere. RZB 001-04.093.266
IBAN
AT593100000104093266
Berichtigung der Fahrzeugpapiere BIC RZBAATWW
UID ATU 63237036
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, DVR 3002479
Betriebserlaubnis nach
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
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Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochzahl / Mitten- Ein- zul. zul. gültig
-kreis loch press- Rad- Abroll- ab
Kennzeichnung tiefe last umfang Fertig.
Rad Distanzscheibe/ [mm] [mm] [mm] [kg] [mm] Datum
Zentrierring
8,5x20 ET 25 14 8,5x20 DS25 72,5/57,1 5/112 72,6 25 900 2275 03/09
11x20 ET50 14 11x20 DS20 72,5/57,1 5/112 72,6 30 900 2275 03/09
11x20 ET50 14 11x20 DS25 72,5/57,1 5/112 72,6 25 900 2275 03/09
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende
Auflistung:
Radausführung Ausführungsbezeichnung Breite Einpresstiefe
Distanzscheibe Gesamt
[mm] [mm]
Kennzeichn
ung
Rad Distanzscheibe/Zentrierring
8,5x20 ET 50 14 8,5x20 DS25 72,5/57,1
HR 50556658Z 25 25
8,5x20 ET 35 14 8,5x20 DS10 72,5/57,1
HR 202556658Z 10 25
11x20 ET50 14 11x20 DS20 72,5/57,1
HR 402556658Z 20 30
11x20 ET50 14 11x20 DS25 72,5/57,1
HR 50556658Z 25 25
11x20 ET35 14 11x20 DS5 72,5/57,1
HR 102556658Z 5 30
11x20 ET35 14 11x20 DS10 72,5/57,1
HR 202556658Z 10 25
I.1 Radbeschreibung
I.1.1 Vorderachse
Radausführung : 8,5x20 ET 50
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 15,5 kg
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Radausführung : 8,5x20 ET 35
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 15,5 kg
I.1.2 Hinterachse
Radausführung : 11x20 ET 50
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 17,4 kg
Radausführung : 11x20 ET 35
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 17,4 kg
I.2 Radanschluss
Siehe Anlage
I.4 Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 - 2 zu G-Zl. 10-TAAP-4196/CIN/AB
I.4 Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x20 ET 25
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I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse
: Außenseite : Innenseite
Herstellerzeichen : -- : JAW
Radtyp : -- : 14 8,5x20
Radgröße : -- : 8 1/2Jx20EH2+
Einpresstiefe : -- : ET50
Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
: Außenseite : Innenseite
Herstellerzeichen : -- : AD VIMOTION
Radtyp : -- : 14 11x20
Radgröße : -- : 11Jx20EH2+
Einpresstiefe : -- : z.B. ET50
Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweise, 09-TAAP-0408 für Oxi 14 8,5x20 der TÜV AUTOMOTIVE GMBH und 2010-FG-PSA-
0016 (der PSA) für Oxi 14 11x20 liegen vor.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.
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IV. Auflagen und Hinweise
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.
Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 - 2 zu 10-TAAP-4196/CIN/AB (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
VI. Anlagen
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5
Anlage 2 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
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VII. Schlussbescheinigung
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem
Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken.
Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in
vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden.
W i e n – 30.12.2010
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
KBA-P 00055-00...
.....
Der Sachverständige Prüfer
(Dipl.-Ing. ABEL) (Ing. Cinibulk)
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Anlage 1 zum Teilegutachten 10-TAAP-4196/CIN/AB
Anlage 1 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab
loch mm last Abroll
Kennzeichnung Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig
Rad Distanzscheibe [mm] datum
8,5x20 5/112 ET50 14 8,5x20 DS 25 72,5/57,1 72,6 25 900 2275 03/09
HR 50556658Z
8,5x20 5/112 ET35 14 8,5x20 DS 10 72,5/57,1 72,6 25 900 2275 03/09
HR 202556658Z
11x20 5/108 ET50 14 11x20 DS20 72,5/57,1 72,6 30 900 2275 03/09
HR 402556658Z
11x20 5/108 ET35 14 11x20 DS5 72,5/57,1 72,6 30 900 2275 03/09
HR 402556658Z
Hersteller AUDI
Prüfgegenstand 1 : PKW Sonderrad OXIGIN 14 VA: 8,5x20 ET25 (ET50+DS25) oder
VA: 8,5x20 ET25 (ET35+DS10)
PKW Sonderrad OXIGIN 14 HA: 11x20 ET30 (ET50+DS20) oder
HA: 11x20 ET30 (ET35+DS5)
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
AUDI R8 309 235/30R20 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
12A;
42 295/25R20 57F 51A; 530; 71A: 723; 729;
73C;744;
E1*2001/116*0434*.. 305/25R20 57F 745; S01;
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
S01 Serienradschrauben M14x1,5 Kegel 120 --
Auflagen und Hinweise
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
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Anlage 1 zum Teilegutachten 10-TAAP-4196/CIN/AB
Anlage 1 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5
Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
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Anlage 1 zum Teilegutachten 10-TAAP-4196/CIN/AB
Anlage 1 AUDI VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20 ET50+DS25 oder ET35+DS10
HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20 ET50+DS20 oder ET35+DS5
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.
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