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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48098
Nr. :                      RA-000577-F0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    53R5604
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           53R5604.05
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                           615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1960 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi NSU Auto Union AG., Neckarsulm bzw. Audi AG.,
                                Ingolstadt

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment

44Q,44                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP40525 100 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

B4,89,89Q                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP40525 110 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48098
Nr. :                      RA-000577-F0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5604



Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727 ; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 51 bis 101   Audi 100                  185/65R15 M+S             A02) bis A10)
              (Limousine u. Avant)      A91)

                                        195/60R15

                                        205/60R15
                          1060/980



Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 65 bis 101   Audi 100-Quattro,          185/65R15 M+S            A02) bis A10)
              Audi 100-Avant Quattro     A91)
 100          Audi 100 Quattro,
              Audi 200 Quattro,          205/60R15
              Audi 100 Avant-Quattro,
              Audi 200 Avant-Quattro
                          1030/1050



Typ:                         89
ABE / EG-Genehmigung:        E251; E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 37 bis 101    Audi 80,               185/65R15 M+S               A02) bis A10)
               Audi 90                A91)E05)

                                        195/65R15

                                        205/50R15
                                        E03)

                                        205/60R15
E251/NT05 und E251/1/NT03E 950/830                                4/108/57,1



Typ:                         89
ABE / EG-Genehmigung:        E251
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)    zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 83            Audi Coupé               205/50R15                 A02) bis A10)
               (3-Gang Automatik)
                                        205/55R15

                                        215/50R15
 83 bis 100                Audi Coupé   185/65R15 M+S

                                        205/60R15
E251/NT07                                                         4/108/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48098
Nr. :                      RA-000577-F0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5604


Typ:                         89
ABE / EG-Genehmigung:        E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)             zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                             ggf. Auflagen
 51 bis 128    Audi Coupé                        185/65R15 M+S             A02) bis A10)
                                                 E05)

                                                 195/65R15
 85 bis 128         Audi Kabriolet
                                                 205/55R15

                                                 205/60R15

E251/1/NT10        1100/870                                                4/108/57,1



Typ:                           89
ABE / EG-Genehmigung:          e1*92/53*0002*.., e1*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 66 bis 128    8G7 (Audi Kabriolet),     195/65R15                         A02) bis A10)
               8G, Audi Cabrio
                                         205/55R15

                                                 205/60R15

                                                 185/65R15 M+S
                                                 E05)
e1*92/53*0002*01   1075/870(nur NT01:1100/870)                             4/108/57,1



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 66 bis 101   Audi 80 quattro,          195/50R15                          A02) bis A10)
              Audi 90 quattro           A01)G01)

                                                 195/55R15

                                                 195/60R15

                                                 205/50R15

 98 bis 128        Audi Coupe quattro            205/60R15                 A02) bis A10)

                                                 205/55R15
                                                 A01)G01)
E399/1/NT08        1080/950                                                4/108/57




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Nr. :                      RA-000577-F0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5604


Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889; F899/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,           Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 52 bis 128   Audi 80,                  195/65R15                      A02) bis A10)
              Audi 80 Avant,
              Audi 80 quattro,          205/60R15
              Audi 80 Avant quattro
                                        205/55R15

                                       185/65R15 M+S
                                       E05)
F889/1/NT04E   1050/1100                                               4/108/57,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5604


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Diese Reifengröße ist nur zulässig, sofern sie bereits serienmäßig in den Fahrzeugpapie-
     ren eingetragen ist.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010




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