Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48098
Nr. : RA-000577-G0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R5604
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R5604.05
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 1960 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi NSU Auto Union AG., Neckarsulm bzw. Audi AG.,
Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44Q,44 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40525 100 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
B4,89,89Q Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40525 110 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48098
Nr. : RA-000577-G0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727 ; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
51 bis 101 Audi 100 185/65R15 M+S A02) bis A10)
(Limousine u. Avant) A91)
195/60R15
205/60R15
1060/980
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
65 bis 101 Audi 100-Quattro, 185/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi 100-Avant Quattro A91)
100 Audi 100 Quattro,
Audi 200 Quattro, 205/60R15
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro
1030/1050
Typ: 89
ABE / EG-Genehmigung: E251; E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 101 Audi 80, 185/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi 90 A91)E05)
195/65R15
205/50R15
E03)
205/60R15
E251/NT05 und E251/1/NT03E 950/830 4/108/57,1
Typ: 89
ABE / EG-Genehmigung: E251
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
83 Audi Coupé 205/50R15 A02) bis A10)
(3-Gang Automatik)
205/55R15
215/50R15
83 bis 100 Audi Coupé 185/65R15 M+S
205/60R15
E251/NT07 4/108/57,1
RA-000577-G0-104-14~AU-4-108-57-ET40_53R5604.docx
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Nr. : RA-000577-G0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ: 89
ABE / EG-Genehmigung: E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
51 bis 128 Audi Coupé 185/65R15 M+S A02) bis A10)
E05)
195/65R15
85 bis 128 Audi Kabriolet
205/55R15
205/60R15
E251/1/NT10 1100/870 4/108/57,1
Typ: 89
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0002*.., e1*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
66 bis 128 8G7 (Audi Kabriolet), 195/65R15 A02) bis A10)
8G, Audi Cabrio
205/55R15
205/60R15
185/65R15 M+S
E05)
e1*92/53*0002*01 1075/870(nur NT01:1100/870) 4/108/57,1
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
66 bis 101 Audi 80 quattro, 195/50R15 A02) bis A10)
Audi 90 quattro A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
98 bis 128 Audi Coupe quattro 205/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
A01)G01)
E399/1/NT08 1080/950 4/108/57
RA-000577-G0-104-14~AU-4-108-57-ET40_53R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48098
Nr. : RA-000577-G0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889; F899/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
52 bis 128 Audi 80, 195/65R15 A02) bis A10)
Audi 80 Avant,
Audi 80 quattro, 205/60R15
Audi 80 Avant quattro
205/55R15
185/65R15 M+S
E05)
F889/1/NT04E 1050/1100 4/108/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000577-G0-104-14~AU-4-108-57-ET40_53R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48098
Nr. : RA-000577-G0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Diese Reifengröße ist nur zulässig, sofern sie bereits serienmäßig in den Fahrzeugpapie-
ren eingetragen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010
RA-000577-G0-104-14~AU-4-108-57-ET40_53R5604.docx