Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R570
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R5705.07
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 8E, B4, B5, C4 Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge- ZP 50704 120 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 101 Audi 100, Audi 200 205/60R15 A01) bis A10)E41)
(Limousine u. Avant) E42)K03a)K04a)K28)
215/60R15
104 bis 147 Audi 100 Turbo, 205/60R15
Audi 100 CS,
Audi 200 Turbo 215/60R15
(Limousine u. Avant)
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
RA-000564-A0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 101 Audi 100 Quattro, 205/60R15 A01) bis A10)E41)
Audi 200 Quattro, E42)K03a)K04a)K28)
Audi 100 Avant-Quattro, 215/60R15
Audi 200 Avant-Quattro
121 bis 147 Audi 100 Quattro, 205/60R15
Audi 200 Quattro,
Audi 100 Avant-Quattro, 215/60R15
Audi 200 Avant-Quattro
162 Audi 200 Quattro, 215/60R15 A02) bis A10)
Audi 200 Avant-Quattro
D403/1/NT04E 1120/1180 5/112/57
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 128 Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15 A02) bis A10)
Audi 100 quattro, A93)
Audi 100 Avant quattro,
Audi A6, Audi A6 Avant, 205/60R15
Audi A6 quattro, A09)
Audi A6 Avant quattro
215/60R15
A09)
142 Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi 100 quattro, A93)
Audi 100 Avant quattro,
Audi A6, Audi A6 Avant, 205/60R15
Audi A6 quattro, A09)
Audi A6 Avant quattro
215/60R15
A09)
169 Audi S4 ww. Audi S6, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi S4 Avant ww. A93)
Audi S6 Avant
206; 213 Audi S4 V8, S4 4.2 , 215/60R15 M+S
Audi S6 4.2, A09)
Audi Avant S4 V8,
Audi Avant S4 4.2, 215/60R15
Audi S6 4.2 Avant A09)
F619/NT08E 1240/12001240/1200 5/112/57
F619/1/NT10E
RA-000564-A0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F 889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80, Audi 80 Avant, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi 80 quattro,
Audi 80 Avant quattro
169 Audi S2,
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1050/1120 5/112/57
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 185/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi A4 quattro, A93)E05)M00)
Audi A4 Avant ,
Audi A4 Avant quattro 195/65R15 M+S
195/65R15
205/60R15
225/55R15
e1*98/14*0013*21E 1105/11 30(1100 entfällt ab NT19) 5/112/57
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi A6 quattro, E05) E04)E44)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro 195/65R15
E05)
205/60R15
225/55R15
e1*96/27*0051*25E 1230/1200(1230) 5/112/57
RA-000564-A0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125 Audi A4, 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04)
Audi A4 quattro A93)
(Limousine, Kombi)
195/65R15
A93)
205/60R15
205/65R15
e1*2001/116*0151*23E 1100/1135 5/112/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000564-A0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Bereifungsgröße bereits serienmäßig einge-
tragen ist.
E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.
E42) Die Auflagen K03),K04) und K28)sind an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der
Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungs-
größe 215/60R15 ausgerüstet sind nicht erforderlich.(runde Radausschnitte)
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
RA-000564-A0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Die Anlage Nr. 33 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010
RA-000564-A0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.doc