Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 80720
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 112A
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2080 mm
Fahrzeughersteller : Audi (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB, Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, 120 Nm
QB6 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
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Nr. : RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 Avant, E53)M00)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant quattro 225/45R17
235/40R17
235/45R17
253 Audi S4 225/45R17 M+S A02) bis A10)
235/45R17 M+S
e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 5/112/57
S4:1250/1150
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10)
E53)M00)
225/45R17
235/40R17
235/45R17
253 Audi S4 Cabriolet 225/45R17 M+S A02) bis A10)
235/45R17 M+S
e1*98/14*0177*01 1230/1165 -162 kW1250/1150-S4 5/112/57
e1*2001/116*0177*10
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Nr. : RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A4 quattro, E53)M00)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 225/45R17
235/40R17
235/45R17
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/45R17 M+S A02) bis A10)
Audi S4 Cabrio
235/45R17 M+S
e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10)E54)
Audi A6 Avant, E58)M00)
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro 225/50R17
A01)K63)
245/45R17
A01)K63)
165 bis 257 Audi A6, 225/50R17 A01) bis A10)
Audi A6 Avant, E44)E54)K63)
Audi A6 quattro, 245/45R17
Audi A6 Avant quattro
120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 M+S A02) bis A10)
A93)M00)
225/55R17
235/50R17
245/45R17
245/50R17
A01)K01)
e1*2001/116*0254*22 1305/1300(1345) 5/112/57
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Nr. : RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A6 quattro 225/50R17 A01) bis A10)E07)
E44)K63)
245/45R17
e1*2001/116*0276*00 1270/1205(1255) 5/112/57
Typ: 4F1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140 Audi A6 Avant, 205/55R17 A02) bis A10) E54)
Audi A6 Avant quattro E58)M00)
225/50R17
A01)K63)
245/45R17
A01)K63)
155 bis 257 Audi A6 Avant, 225/50R17 A01) bis A10)
Audi A6 Avant quattro E44)E54)K63)
245/45R17
120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 A02) bis A10)
A93)M00)
225/55R17
235/50R17
245/45R17
245/50R17
A01)K01)
e13*2007/46*1080*01 1300/1300(1340) 5/112/57
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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A01) bis A10)
Audi A3 quattro M00) K58)K59)
(3- und 5-Türer)
215/45R17
K03)
225/45R17
K03)K04)
235/40R17
K01)K04)K60)
184 Audi A3 quattro 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(3- und 5-türer) E05)M00) K58)K59)
225/45R17
K03)
235/40R17
K01)K04)K60)
188 bis 195 Audi A3 quattro 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(3- und 5-türer) E05)M00) K58)K59)
225/45R17 M+S
K03)
235/40R17 M+S
K01)K04)K60)
e1*2001/116*0217*29 1155/1130(-), 184 kW-1105 bis 1155/1095 5/112/57
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A01) bis A10)
Audi A3 quattro M00) K58)K59)
(3- und 5-Türer)
215/45R17
K03)
225/45R17
K03)K04)
235/40R17
K01)K04)K60)
e13*2007/46*1082*00 1120/1080(1080) 5/112/57
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Nr. : RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K58)K59)
215/45R17
K03)
225/45R17
K03)K04)
235/40R17
K01)K04)K60)
e1*2001/116*0241*00 1020/975(-) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Audi A3 Cabrio 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K58)K59)
215/45R17
K03)
225/45R17
K03)K04)
235/40R17
K01)K04)K60)
e1*2001/116*0456*10 1135/985(0) 5/112/57
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Nr. : RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT 225/50R17 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K03)K04)K67)
235/45R17
K03)K04)
245/45R17
K01)K04)K67)
184 bis 200 Audi TT , 225/50R17 M+S A01) bis A10)
Audi TTS K03)K04)K67)
(Coupe, Cabrio)
235/45R17 M+S
K03)K04)
245/45R17 M+S
K01)K04)K67)
e1*2001/116*0369*11 5/112/57
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Audi TT 225/50R17 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K03)K04)K67)
235/45R17M+S
K03)K04)
245/45R17M+S
K01)K04)K67)
e1*2001/116*0375*00 1035 / 870 (-)-Coupé -184 kW 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version (beschussgesichert).
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Anlage-Nr. : 3
Seite : 9 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad
E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
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Nr. : RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 10 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
mm.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.03.2011
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