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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    1 / 10                                                  M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CC 80720
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                          Lk 112A
Radgröße:                                               8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 57,06 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2080 mm

Fahrzeughersteller     :   Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,    Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm,             120 Nm
QB6                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    2 / 10                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                         A02) bis A10)
               Audi A4 Avant,             E53)M00)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant quattro      225/45R17

                                                       235/40R17

                                                       235/45R17

 253                    Audi S4                        225/45R17 M+S        A02) bis A10)

                                                       235/45R17 M+S

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150                                            5/112/57
                       S4:1250/1150



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                          A02) bis A10)
                                         E53)M00)

                                                       225/45R17

                                                       235/40R17

                                                       235/45R17

 253                   Audi S4 Cabriolet               225/45R17 M+S        A02) bis A10)

                                                       235/45R17 M+S

e1*98/14*0177*01       1230/1165 -162 kW1250/1150-S4                        5/112/57
e1*2001/116*0177*10




RA-000385-J0-015-03~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  205/50R17                         A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,          E53)M00)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro     225/45R17

                                                         235/40R17

                                                         235/45R17

253                    Audi A4 quattro Cabrio,           225/45R17 M+S     A02) bis A10)
                       Audi S4 Cabrio
                                                         235/45R17 M+S

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                     5/112/57



Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 160    Audi A6,                  205/55R17                         A02) bis A10)E54)
               Audi A6 Avant,            E58)M00)
               Audi A6 quattro,
               Audi A6 Avant quattro     225/50R17
                                         A01)K63)

                                                         245/45R17
                                                         A01)K63)
 165 bis 257            Audi A6,                         225/50R17         A01) bis A10)
                        Audi A6 Avant,                                     E44)E54)K63)
                        Audi A6 quattro,                 245/45R17
                        Audi A6 Avant quattro

 120 bis 257           Audi A6 Allroad                   215/55R17 M+S     A02) bis A10)
                                                         A93)M00)

                                                         225/55R17

                                                         235/50R17

                                                         245/45R17

                                                         245/50R17
                                                         A01)K01)
e1*2001/116*0254*22    1305/1300(1345)                                     5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A6 quattro          225/50R17                          A01) bis A10)E07)
                                                                          E44)K63)
                                               245/45R17

e1*2001/116*0276*00   1270/1205(1255)                                     5/112/57



Typ:                           4F1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 140   Audi A6 Avant,           205/55R17                         A02) bis A10) E54)
               Audi A6 Avant quattro    E58)M00)

                                               225/50R17
                                               A01)K63)

                                               245/45R17
                                               A01)K63)
155 bis 257            Audi A6 Avant,          225/50R17                  A01) bis A10)
                       Audi A6 Avant quattro                              E44)E54)K63)
                                               245/45R17

 120 bis 257           Audi A6 Allroad         215/55R17                  A02) bis A10)
                                               A93)M00)

                                               225/55R17

                                               235/50R17

                                               245/45R17

                                               245/50R17
                                               A01)K01)
e13*2007/46*1080*01   1300/1300(1340)                                     5/112/57




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Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    5 / 10                                                               M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/50R17                               A01) bis A10)
               Audi A3 quattro          M00)                                    K58)K59)
              (3- und 5-Türer)
                                        215/45R17
                                        K03)

                                                                225/45R17
                                                                K03)K04)

                                                                235/40R17
                                                                K01)K04)K60)

 184                  Audi A3 quattro                           205/50R17 M+S   A01) bis A10)
                      (3- und 5-türer)                          E05)M00)        K58)K59)

                                                                225/45R17
                                                                K03)

                                                                235/40R17
                                                                K01)K04)K60)
 188 bis 195          Audi A3 quattro                           205/50R17 M+S   A01) bis A10)
                      (3- und 5-türer)                          E05)M00)        K58)K59)

                                                                225/45R17 M+S
                                                                K03)

                                                                235/40R17 M+S
                                                                K01)K04)K60)
e1*2001/116*0217*29   1155/1130(-), 184 kW-1105 bis 1155/1095                   5/112/57


Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/50R17                               A01) bis A10)
               Audi A3 quattro          M00)                                    K58)K59)
              (3- und 5-Türer)
                                        215/45R17
                                        K03)

                                                                225/45R17
                                                                K03)K04)

                                                                235/40R17
                                                                K01)K04)K60)
e13*2007/46*1082*00   1120/1080(1080)                                           5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    6 / 10                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                205/50R17                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K58)K59)

                                         215/45R17
                                         K03)

                                         225/45R17
                                         K03)K04)

                                         235/40R17
                                         K01)K04)K60)
e1*2001/116*0241*00   1020/975(-)                                        5/112/57



Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Audi A3 Cabrio          205/50R17                         A01) bis A10)
                                       M00)                              K58)K59)

                                         215/45R17
                                         K03)

                                         225/45R17
                                         K03)K04)

                                         235/40R17
                                         K01)K04)K60)
e1*2001/116*0456*10   1135/985(0)                                        5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    7 / 10                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                          8J
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155   Audi TT                 225/50R17                         A01) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)          K03)K04)K67)

                                                     235/45R17
                                                     K03)K04)

                                                     245/45R17
                                                     K01)K04)K67)
 184 bis 200          Audi TT ,                      225/50R17 M+S       A01) bis A10)
                      Audi TTS                       K03)K04)K67)
                      (Coupe, Cabrio)
                                                     235/45R17 M+S
                                                     K03)K04)

                                                     245/45R17 M+S
                                                     K01)K04)K67)
e1*2001/116*0369*11                                                      5/112/57
Typ:                          8J
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnung       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                  225/50R17 M+S                     A01) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)          K03)K04)K67)

                                                     235/45R17M+S
                                                     K03)K04)

                                                     245/45R17M+S
                                                     K01)K04)K67)
e1*2001/116*0375*00   1035 / 870 (-)-Coupé -184 kW                       5/112/57,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    8 / 10                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version (beschussgesichert).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    9 / 10                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad

E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
       der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,

RA-000385-J0-015-03~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    10 / 10                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
     mm.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
       an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
       ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.03.2011




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