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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    1/9                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                48R8855
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           RONAL
Radausführung:                                        48R8855.37
Radgröße:                                              8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  76,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2285 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    :   Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB            Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                         Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50792
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E                              Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                Schaftlänge 27 mm




RA-000657-A0-104-23~AU-5-112-57-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    2/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3                  215/40R18                            A01) bis A10)
              (3- und 5-Türer)                                               K03)K04)
                                        225/40R18
                                        A01)K58)K59)K61)

 184 bis 195          Audi A3 quattro, S3                    225/40R18       A01) bis A10)
                      (3- und 5-Türer)                                       K03)K04)K58)K59)K61)
                                                             225/40R18 M+S

e1*2001/116*0217*30   2WD: 1130/1080(0) | 4WD:1155/1125(0)                   5/112/57



Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 215/40R18                            A01) bis A10)
               Audi A3 quattro                                               K03)K04)
              (3- und 5-Türer)          225/40R18
                                        K58)K59)K61)

e13*2007/46*1082*00   1120/1080                                              5/112/57



Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                215/40R18                              A01) bis A10)
                                                                             K03)K04)
                                                             225/40R18
                                                             K58)K59)K61)
e1*2001/116*0241*00   1020/975(-)                                            5/112/57



Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147   Audi A3 Cabrio          215/40R18                              A01) bis A10)
                                                                             K03)K04)
                                                             225/40R18
                                                             K58)K59)K61)
e1*2001/116*0456*09   1135/985(985)                                          5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    3/9                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 213    Audi A6,                  225/45R18                             A02) bis A10)
               Audi A6 quattro,                                                E54)
               Audi A6 Avant,            245/40R18
               Audi A6 Avant quattro     A01)K63)

                                                                   255/40R18
                                                                   A01)K64)
 246 bis 257          Audi A6 quattro,                             225/45R18   A02) bis A10)
                      Audi A6 Avant quattro                                    E44)E54)
                                                                   245/40R18
                                                                   A01)K63)

                                                                   255/40R18
                                                                   A01)K64)
 320                  Audi S6                                      255/40R18   A02) bis A10)


e1*2001/116*0254*22   1305/1300(1345);                                         5/112/57
                      S6: 1350/1335 (1385)



Typ:                            4F1
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 213   Audi A6,                  225/45R18                             A02) bis A10)
               Audi A6 quattro,                                                E54)
               Audi A6 Avant,            245/40R18
               Audi A6 Avant quattro     A01)K63)

                                                                   255/40R18
                                                                   A01)K64)

 257                  Audi A6 quattro,                             225/45R18   A02) bis A10)
                      Audi A6 Avant quattro                                    E44)E54)
                                                                   245/40R18
                                                                   A01)K63)

                                                                   255/40R18
                                                                   A01)K64)

 320                  Audi S6                                      255/40R18   A02) bis A10)


e13*2007/46*1080*01   1305/1295(1345) S6=320kW: 1350/1335 (1385)               5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    4/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                         4F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A6                 225/45R18                         A02) bis A10) E44)

                                         245/40R18
                                         A01)K63)

                                         255/40R18
                                         A01)K64)
e1*2001/116*0276*04   1270/1205(1255)                                   5/112/57



Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 257   Audi A8                235/50R18                         A02) bis A10)B53)
              (außer V8-TDI)          E05a)                             E17)E44)

                                         235/50R18 M+S

                                         245/45R18
                                         E64)

                                         245/45R18 M+S

                                         255/45R18

 202 bis 240           Audi A8           235/50R18                      A02) bis A10)B53)
                      (V8-TDI)           E05a)                          E17)E44)

                                         235/50R18 M+S

                                         255/45R18

 331                  Audi A8 W12,       235/50R18 M+S                  A02) bis A10)
                      Audi S8                                           B53)E17)

e1*2001/116*0198*24   14$0/1300 (1350)                                  5/112/57



Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A8                 235/50R18                         A02) bis A10)B53)E44)

                                         245/45R18

                                         255/45R18

e1*2001/116*0246*00   1315/1300 (1340)                                  5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    5/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 147   Audi TT,                 225/45R18                         A01) bis A10)
               Audi TT quattro          K68)
              (Coupe, Cabrio)
                                        235/40R18
                                        K01)K04)K68)

                                         245/40R18
                                         K01)K04)K68)

                                         255/40R18
                                         K01)K04)K67)
 184 bis 200          Audi TT,           225/45R18 M+S                    A01) bis A10)
                      Audi TTS           K68)
                      (Coupe, Cabrio)
                                         235/40R18 M+S
                                         K01)K04)K68)

                                         245/40R18
                                         K01)K04)K68)

                                         255/40R18
                                         K01)K04)K67)
e1*2001/116*0369*14   1060/ 885 (-)                                       5/112/57



Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/45R18 M+S                       A01) bis A10)
              (Coupe)                 K68)

                                         235/40R18 M+S
                                         K01)K04)K68)

                                         245/40R18
                                         K01)K04)K68)

                                         255/40R18
                                         K04)K67)
e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                         5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    6/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                         8U
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0591*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 130   Audi Q3                235/50R18                         A02) bis A10)

                                        245/45R18

                                        255/45R18

e1*2007/46*0591*00   1140/1100                                          5/112/57



Typ:                         8U1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 130   Audi Q3                235/50R18                         A02) bis A10)

                                        245/45R18

                                        255/45R18

e1*2007/46*1163*00   1140/1100                                          5/112/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben
     Festsattelbremse mit Kohlefaser- verstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad

E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    8/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die
     Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
       der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
       an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
       ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
       bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder
       entsprechend zu kürzen.


Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.12.2011




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