Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 48R8855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 48R8855.37
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2285 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
RA-000657-A0-104-23~AU-5-112-57-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 215/40R18 A01) bis A10)
(3- und 5-Türer) K03)K04)
225/40R18
A01)K58)K59)K61)
184 bis 195 Audi A3 quattro, S3 225/40R18 A01) bis A10)
(3- und 5-Türer) K03)K04)K58)K59)K61)
225/40R18 M+S
e1*2001/116*0217*30 2WD: 1130/1080(0) | 4WD:1155/1125(0) 5/112/57
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 215/40R18 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K03)K04)
(3- und 5-Türer) 225/40R18
K58)K59)K61)
e13*2007/46*1082*00 1120/1080 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
225/40R18
K58)K59)K61)
e1*2001/116*0241*00 1020/975(-) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Audi A3 Cabrio 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
225/40R18
K58)K59)K61)
e1*2001/116*0456*09 1135/985(985) 5/112/57
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Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 213 Audi A6, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A6 quattro, E54)
Audi A6 Avant, 245/40R18
Audi A6 Avant quattro A01)K63)
255/40R18
A01)K64)
246 bis 257 Audi A6 quattro, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A6 Avant quattro E44)E54)
245/40R18
A01)K63)
255/40R18
A01)K64)
320 Audi S6 255/40R18 A02) bis A10)
e1*2001/116*0254*22 1305/1300(1345); 5/112/57
S6: 1350/1335 (1385)
Typ: 4F1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 213 Audi A6, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A6 quattro, E54)
Audi A6 Avant, 245/40R18
Audi A6 Avant quattro A01)K63)
255/40R18
A01)K64)
257 Audi A6 quattro, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A6 Avant quattro E44)E54)
245/40R18
A01)K63)
255/40R18
A01)K64)
320 Audi S6 255/40R18 A02) bis A10)
e13*2007/46*1080*01 1305/1295(1345) S6=320kW: 1350/1335 (1385) 5/112/57
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10) E44)
245/40R18
A01)K63)
255/40R18
A01)K64)
e1*2001/116*0276*04 1270/1205(1255) 5/112/57
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 257 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B53)
(außer V8-TDI) E05a) E17)E44)
235/50R18 M+S
245/45R18
E64)
245/45R18 M+S
255/45R18
202 bis 240 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B53)
(V8-TDI) E05a) E17)E44)
235/50R18 M+S
255/45R18
331 Audi A8 W12, 235/50R18 M+S A02) bis A10)
Audi S8 B53)E17)
e1*2001/116*0198*24 14$0/1300 (1350) 5/112/57
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B53)E44)
245/45R18
255/45R18
e1*2001/116*0246*00 1315/1300 (1340) 5/112/57
RA-000657-A0-104-23~AU-5-112-57-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 147 Audi TT, 225/45R18 A01) bis A10)
Audi TT quattro K68)
(Coupe, Cabrio)
235/40R18
K01)K04)K68)
245/40R18
K01)K04)K68)
255/40R18
K01)K04)K67)
184 bis 200 Audi TT, 225/45R18 M+S A01) bis A10)
Audi TTS K68)
(Coupe, Cabrio)
235/40R18 M+S
K01)K04)K68)
245/40R18
K01)K04)K68)
255/40R18
K01)K04)K67)
e1*2001/116*0369*14 1060/ 885 (-) 5/112/57
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Audi TT 225/45R18 M+S A01) bis A10)
(Coupe) K68)
235/40R18 M+S
K01)K04)K68)
245/40R18
K01)K04)K68)
255/40R18
K04)K67)
e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57
RA-000657-A0-104-23~AU-5-112-57-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 8U
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0591*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Audi Q3 235/50R18 A02) bis A10)
245/45R18
255/45R18
e1*2007/46*0591*00 1140/1100 5/112/57
Typ: 8U1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Audi Q3 235/50R18 A02) bis A10)
245/45R18
255/45R18
e1*2007/46*1163*00 1140/1100 5/112/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000657-A0-104-23~AU-5-112-57-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben
Festsattelbremse mit Kohlefaser- verstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad
E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000657-A0-104-23~AU-5-112-57-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die
Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
RA-000657-A0-104-23~AU-5-112-57-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder
entsprechend zu kürzen.
Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.12.2011
RA-000657-A0-104-23~AU-5-112-57-ET45_48R8855.docx