Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 10
Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREP8KA35D5 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 02/11
71
TREP8KA35M5 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 03/10
71
TREP8KA35T57 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/10
1
TREP8KA35Y5 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/09
71
TREP8KA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 04/09
TREP8SA35D5 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 02/11
71
TREP8SA35M5 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 03/10
71
TREP8SA35T57 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/10
1
TREP8SA35Y5 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/09
71
TREP8SA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 04/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Cabrio;
24M; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 10
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*. 66 - 147 205/55R16 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24M; 51G Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
225/50R16 92 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 71K; 721; 725; 73C;
24D; 57T 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 81 - 142 205/55R16 11A; 21B; 24J; 51G Allradantrieb;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R16 11A; 24J; 24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 121 225/45R16-89 nicht für TDI V6; 11A; Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 22B; 24J; 24M; 5EM Frontantrieb;
55 - 142 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 57T 721; 725; 73C; 74A;
110 - 142 225/45R16 11A; 22B; 24J; 24M; 631 74P
B5 e1*93/81*0013*.., 195 205/55R16 11A; 21B; 24J; 51G; 52J Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16 12N; 51G Reifen mit
e1*98/14*0177*..
96 - 188 205/55R16 12N; 51G; 52J Schneeketten;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16 51G Cabrio;
e1*98/14*0177*..
96 - 188 205/55R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 11A; 21B; 22F; 51G 12A; 51A; 573; 71C;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16 12N; 51G Reifen mit
e1*98/14*0151*..
Schneeketten; nur
bis
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0151*..
215/55R16 11A; 21B; 22F; 24J; 51G e1*2001/116*0151*09;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16 12N; 51G Reifen mit
75 - 188 205/55R16 91 12N; 51J Schneeketten; ab
M+S
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16 51G ab
75 - 188 205/55R16 91 51J e1*2001/116*0151*10;
M+S
215/55R16 11A; 21B; 22F; 24J; 51G Kombi; Limousine;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16 51G ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
215/55R16 93 11A; 22B; 24J; 24M Serienbereifung
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF5
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 205/55R16 51G nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
215/55R16 11A; 24J; 51G nicht für
225/50R16 92 11A; 21B; 24J; 24M gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF6
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 205/55R16 12N; 51G Reifen mit
e1*98/14*0051*..
Schneeketten; nicht
Allroad; nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16 51G ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
215/55R16 11A; 24J; 51G Serienbereifung mit
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/55R16; schmale
Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF6
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 205/55R16 51G nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
215/55R16 93 11A; 24J; 24M nicht für
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF5
4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 215/55R16 51G; 52J nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 205/55R16 51G nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 215/55R16 11A; 21B; 22F; 24J; 51G nicht für
225/50R16-92 11A; 21B; 22F; 24D; 24J gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 169 205/55R16 51G; 52J nur bis
e1*98/14*0051*.. 215/55R16 11A; 22F; 51G e1*98/14*0051*16;
225/50R16-92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; AUDI A6 2.7 Biturbo;
367 Kombi; Limousine;
245/45R16-94 11A; 22F; 24D; 57F; 682 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0051*.. 215/55R16 11A; 24J; 24M; 51G e1*98/14*0051*16;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Limousine;
57T Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 169 205/55R16 51G; 52J nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 215/55R16 51G nicht für
225/50R16-92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; gepanzerte Fz; nur
367 bis
e1*98/14*0051*16;
AUDI A6 2.7 Biturbo;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0051*.. 215/55R16 11A; 21B; 22F; 24J; 51G e1*98/14*0051*16;
225/50R16-92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; Kombi; Frontantrieb;
57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 205/55R16 51G nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 215/55R16 11A; 24J; 24M; 51G nicht für
225/50R16-92 11A; 21B; 24D; 24J gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 51G Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*..
4F1 e13*2007/46*1080*.. 225/55R16 nicht Allradantrieb; 51G Front- u.
89 - 188 225/55R16 51G; 52J Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 250 225/60R16 51G nicht für
e1*98/14*0005*.. 245/55R16-99 11A; 22B; 24M gepanzerte Fz;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*..
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U; 76Z
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 10
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 10
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 10
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R16
Hinterachse: 245/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 AUDI Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 10
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.