Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R8805.07
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 825 kg
bei Reifenabrollumfang: 2214 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
D11, D2, QB6
4E Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
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Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121 Audi 100 Quattro, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro, 235/40R18
Audi 200 Avant-Quattro
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 101 Audi 100 Quattro, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro 235/40R18
121 bis 147 Audi 100 Quattro, 235/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro
162 Audi 200 Quattro, 235/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Avant-Quattro K32)K38)
D403/1/04E 1120/1180 5/112/57
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 128 Audi Coupé quattro 225/40R18 A01) bis A10)
K39)
162 bis 169 Audi Coupé quattro
(Audi S2)
E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57
Typ: D11
ABE / EG-Genehmigung: F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 206 Audi V8 235/40R18 A01) bis A10)
K40)
F127/NT07E 1240/1200 5/112/57
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Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Audi 100, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 100 Avant, K03a)K04a)K36)
Audi 100 quattro, 245/35R18
Audi 100 Avant quattro,
Audi A6,
Audi A6 Avant,
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
169 Audi S4 ww. Audi S6, 235/40R18 A01) bis A10)
Audi S4 Avant ww. K04a) K36)
Audi S6 Avant
206 bis 213 Audi S4 V8 ww. Audi S4 4,2
ww. Audi S6 4,2, Audi Avant
S4 V8 ww. Audi Avant S4
4,2 ww. Audi S6 4,2 Avant
F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 80 Avant, K39)
Audi 80 quattro,
Audi 80 Avant quattro
(5-Loch)
169 Audi S2,
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1100/1120 5/112/57
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 265 Audi A8, S8 235/50R18 A02) bis A10)
E44)
245/45R18
255/45R18
e1*98/14*0005*24E 1340/1230 5/112/57,1
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Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant ,
Audi A4 Avant quattro
169 bis 195 Audi A4 quattro, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 Avant quattro
e1*98/14*0013*21E 1150/11 30(1100) 5/112/57
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/40R18 A01) bis A10)E44)E54)
(Limousine, Avant) K39)
245/35R18
K28)
235/40R18
K28)
162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/40R18
(Limousine, Avant) K28)
191 bis 220 Audi A6 ww. Audi S6, 245/40R18 A02) bis A10) E54)
(Limousine, Avant)
250 Audi S6 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Avant)
e1*2001/116*0051*25E 1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230) 5/112/57
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro A01)K03)K35)
253 Audi S4 225/40R18 M+S
235/40R18
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0151*23E 1250/1150 | S4:1250/1150 5/112/57
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Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro, A01)K03)K35)
Audi A4 Cabrio
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/40R18 M+S
Audi S4 Cabrio
235/40R18
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01)K03)K04)K55)K56)
253 Audi S4 Cabriolet 225/40R18 M+S
235/40R18
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0190*.. , e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 bis 353 Audi RS6 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0190*03E 1255/1200 5/112/57
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 257 Audi A8 (außer V8-TDI) 235/50R18 A02) bis A10)B53)
E05a) E17)E44)E61)
235/50R18 M+S
245/45R18
E64)
245/45R18 M+S
255/45R18
A01)K03)
202 bis 240 Audi A8 (V8-TDI) 235/50R18 A02) bis A10)B53)
E05a) E17)E44)E61)
235/50R18 M+S
255/45R18
A01)K03)
331 Audi A8 W12, 235/50R18 M+S A02) bis A10)B53)
Audi S8 E17)E61)
e1*2001/116*0198*24E 1440/1300 –202 kW 5/112/57
Typ: 4E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B53)
E44)E61)
245/45R18
255/45R18
A01)K03)
e1*2001/116*0246*00E 1315/1300 (1340) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 215/40R18 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K01)K04)K58)K59)
(3- und 5-Türer) 225/40R18 K60)
K61)
184 bis 195 Audi A3 quattro 225/40R18
(3- und 5-türer) K61)
e1*2001/116*0217*30 5/112/57
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Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 215/40R18 A01) bis A10)
Audi A3 quattro K01)K04)K58)K59)
(3- und 5-Türer) 225/40R18 K60)
K61)
e13*2007/46*1082*00 1120/1080 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 215/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)K58)K59)
225/40R18 K60)
K61)
e1*2001/116*0241*00 1020/975(-) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Audi A3 Cabrio 215/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)K58)K59)
225/40R18 K60)
K61)
e1*2001/116*0456*12 1135/985(985) 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 188 Audi A6, 225/45R18 A01) bis A10)E44)E54)
Audi A6 quattro, K63)
Audi A6 Avant, 245/40R18
Audi A6 Avant quattro K03)K04)
213 bis 257 Audi A6 quattro, 225/45R18 A01) bis A10)E44)E54)
Audi A6 Avant quattro K63)
245/40R18
K03)K04)
120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R18 A02) bis A10)
245/45R18
A01)K03)K04)
320 Audi S6 235/45R18 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0254*23E 5/112/57
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 4F1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 257 Audi A6 Avant, 225/45R18 A01) bis A10)E54)
Audi A6 Avant quattro K63)
245/40R18
K03)K04)
120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R18 A02) bis A10)
245/45R18
A01)K03)K04)
320 Audi S6 235/45R18 M+S A02) bis A10)
e13*2007/46*1080*01 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A6 225/45R18 A01) bis A10)E44)
K63)
245/40R18
K03)K04)
e1*2001/116*0276*04 1270/1205(1255) 5/112/57
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, 225/45R18 A01) bis A10)
Audi TT quattro K03)K04) K67)
(Coupe, Cabrio)
235/40R18
K01)K02)
245/40R18
K01)K02)
184 bis 265 Audi TT quattro, 225/45R18 M+S A01) bis A10)
Audi TTS, K03)K04) K67)
Audi TT RS
(Coupe, Cabrio) 235/40R18 M+S
K01)K02)
245/40R18 M+S
K01)K02)
e1*2001/116*0369*13 1060/885 (-) 5/112/57
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Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Audi TT 225/45R18 M+S A01) bis A10)
(Coupe) K03)K04) K67)
235/40R18 M+S
K01)K02)
245/40R18 M+S
K01)K02)
e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben
Festsattelbremse mit Kohlefaser- verstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
(Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
ausgerüstet sind.(runde Radausschnitte)
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad
E61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000516-B0-104-14~AU-5-112-57-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich im Bereich von ca. 45-Grad vor
und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
RA-000516-B0-104-14~AU-5-112-57-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite
auszuschneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um ca.10
mm zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
Kunststoffkante zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K40) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlagbereich) zur
Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten,
- das Blechradhaus ist im Bereich hinter der Achse (im Lenkeinschlagbereich) 5 mm
einzuformen.
Die Maßnahmen können durch Kreisfahrt überprüft werden.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
RA-000516-B0-104-14~AU-5-112-57-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca.
3 mm.
K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die
Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen, bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger ggf. entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend
zu kürzen.
Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.10.2011
RA-000516-B0-104-14~AU-5-112-57-ET35_41R8805.docx