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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     1/3                                                               Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      53R7704
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              53R7704.25
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                              675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
B4, 89, 89Q                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40525 110 Nm
                                   M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                          89
ABE / EG-Genehmigung:         E251; E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 85    Audi Coupé               205/40R17                              A02) bis A10)
               (3-Gang Automatik)
                                       215/40R17

82 bis 128      Audi Coupe,              215/45R17                            A02) bis A10)
                Audi Kabriolet

E251/NT07E,     950/830,                                                     4/108/57
E251/1/NT10E    1100/870




RA-000587-A0-104-13~AU-4-108-57-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     2/3                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typ:                          89Q
ABE / EG-Genehmigung:         E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupe quattro       215/45R17                          A02) bis A10)


E399/NT07E          950/950                                               4/108/57
E399/1/NT08E        1080/950



Typ:                          89
ABE / EG-Genehmigung:         e1*92/53*0002*.. , e1*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128   Audi Kabriolet,           215/45R17                         A02) bis A10)
              Audi Cabrio


e1*98/14*0002*09E   1100/870(880)                                         4/108/57,0



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889; F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 128   Audi 80,                  215/45R17                         A02) bis A10)
              Audi 80 quattro,
              Audi 80 Avant,
              Audi 80 Avant quattro
F889/NT06E          1050/1110                                             4/108/57,0
F889/1/NT05E        1050/1120



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.




RA-000587-A0-104-13~AU-4-108-57-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     3/3                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
     außenkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011




RA-000587-A0-104-13~AU-4-108-57-ET40_53R7704.doc
						
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