Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1/5                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     51R0855
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Radausführung:                                             51R0855.07
Radgröße:                                                   8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                             950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2300 mm



Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
D2, 4F, 4F1                      Serien-Radschraube, Kugel Ø26,                ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26,                ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




RA-000491-B0-104-04~AU-5-112-57-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2/5                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265  Audi A8                 245/35R20                          A01) bis A10)E44)
                                                                         K03)K04)K40)
                                         255/35R20

309                   Audi S8            255/35R20                       A01) bis A10)E44)
                                                                         K03)K04)K40)

G850/NT00             1255/1230                                          5/112/57
e1*93/81*0005*16      1380/1230
e1*98/14*0005*24E



Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 257  Audi A8                 245/35R20 M+S                      A01) bis A10)E44)
                                      T95)                               K03)K04)

                                         245/35R20
                                         E64)T95)

                                         255/35R20 M+S
                                         K35)

                                         255/35R20
                                         E65)K35)

331                   Audi A8,           255/35R20 M+S                   A01) bis A10)E44)
                      Audi S8,                                           K03)K04)K35)
                                         255/35R20
                                         E65)

e1*2001/116*0198*24   1410/1300 (1330)                                   5/112/57
                      202 kW:1440/1300


Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A8                 245/35R20                          A01) bis A10)E44)
                                                                         K03)K04)
                                         255/35R20
                                         K35)

e1*2001/116*0246*00   1290/1265 (1295)                                   5/112/57




RA-000491-B0-104-04~AU-5-112-57-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    3/5                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                           4F
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 257   Audi A6,                  225/35R20                         A01) bis A10)E44)
              Audi A6 quattro,          T90)                              K01)K04)K64)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 Avant quattro
 120 bis 257  Audi A6 Allroad           245/35R20                         A01) bis A10)
                                                                          K01)K04)K64)

e1*2001/116*0254*23   1350/1335(1385)                                     5/112/57



Typ:                          4F1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 257  Audi A6 Avant,           225/35R20                          A01) bis A10)E44)
              Audi A6 Avant quattro    T90)                               K01)K04)K64)

120 bis 257           Audi A6 Allroad    245/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K01)K04)K64)

e13*2007/46*1080*01   1350/1335 (1385)                                    5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000491-B0-104-04~AU-5-112-57-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    4/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (schußgesicherten) Version
     (zul. Achslast über 1340 kg bis 1660/1760 kg)

E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 265/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

RA-000491-B0-104-04~AU-5-112-57-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    5/5                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
     der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
       Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen .
     - Der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
       an das Radhaus anzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube
       des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.02.2011




RA-000491-B0-104-04~AU-5-112-57-ET30_51R0855.doc
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen