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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               51R7805
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      51R7805.03
Radgröße:                                             8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                68,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                      700 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2050 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi / Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
8L, 8N, 8X                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50397 120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  205/45R17                                       A02) bis A10)
              Audi A3 quattro           M00)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                A01)K03)K35)

                                                235/40R17
                                                A01)K03)K04)K35)
                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                                vorne                hinten             Hinweise
                                                205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                M00)                                    K04)K35) V00n)
                                                215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                        K04)K35)V00n)
                                                215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                        K04)K35)V00n)
Motorleistung      Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 180       Audi S3                      225/45R17                               A02) bis A10)

                                                235/40R17
e1*95/54*0042*09   990/930 2WD (980/1030 4WD)                                           5/100/57
e1*98/14*0042*19   S3: 1040/1050




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    3/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089.., e1*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 180  Audi TT,                  205/50R17                                 A02) bis A10)
              Audi TT quattro           E48)M00)
              (Coupe, Roadster)
                                        215/45R17
                                        E48)

                                          225/45R17

                                          235/40R17
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                          vorne                hinten             Hinweise
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          M00)                                    E48)V00n)
                                          215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                  E48)V00n)
                                          215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                                                                  E48)V00n)
                                          215/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                  E48)V00n)
                                          225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                  V00n)
                                          235/40R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                  V00n)
e1*97/27*0089*01       1040/870 4WD                                               5/100/57
e1*98/14*0089*11       1005/750-2WD
e1*2001/116*0089*16E   1100/920 –184 kW




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 176  Audi TT quattro          205/50R17                                A02) bis A10)
                                       E48)M00)

                                        215/45R17
                                        E48)

                                        225/45R17

                                        235/40R17
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                        vorne                    hinten         Hinweise
                                        205/50R17                225/45R17      A02) bis A10)
                                        M00)                                    E48)V00n)
                                        215/45R17                225/45R17      A02) bis A10)
                                                                                E48)V00n)
                                        215/45R17                235/40R17      A02) bis A10)
                                                                                E48)V00n)
                                        215/45R17                245/40R17      A02) bis A10)
                                                                                E48)V00n)
                                        225/45R17                245/40R17      A02) bis A10)
                                                                                V00n)
                                        235/40R17                245/40R17      A02) bis A10)
                                                                                V00n)
e1*2001/116*0247*01E   1040/870 4WD                                             5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0414*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 136   Audi A1                 205/40R17                         A02) bis A10)

                                        205/45R17
                                        M00)

                                        215/35R17

                                        215/40R17

                                        225/35R17
                                        A01)K04)

                                        225/40R17
                                        A01)K04)
e1*2007/46*0414*02   925/775(820)                                       5/100/57



Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0509*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90           Audi A1                 205/40R17                         A02) bis A10)

                                        205/45R17
                                        M00)

                                        215/35R17

                                        215/40R17

                                        225/35R17
                                        A01)K04)

                                        225/40R17
                                        A01)K04)
e1*2007/46*0509*00   905/765(810)                                       5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000505-B0-104-14~AU-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E48) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit
     der Reifengröße 225/45R17oder 225/40R18 ausgerüstet sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000505-B0-104-14~AU-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter
     der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011




RA-000505-B0-104-14~AU-5-100-57-ET35_51R7805.docx
						
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