Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 75735 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK 112 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm 8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm D11, D2, QB6 4E Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 44 ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 121 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10) Audi 200 Quattro, E43) Audi 100 Avant-Quattro, 215/45R17 Audi 200 Avant-Quattro 225/45R17 A01)K32)K38) 235/45R17 A01)K32)K38) C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57 Typ: 44Q ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 101 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10) Audi 200 Quattro, E43) Audi 100 Avant-Quattro, 215/45R17 Audi 200 Avant-Quattro 225/45R17 A01)K32)K38) 235/45R17 A01)K32)K38) 121 bis 147 Audi 100 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10) Audi 200 Quattro, E43)K32)K38) Audi 100 Avant-Quattro, 235/45R17 Audi 200 Avant-Quattro 162 Audi 200 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10) Audi 200 Avant-Quattro K32)K38) 235/45R17 D403/1/04E 1120/1180 5/112/57 Typ: 89Q ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 128 Audi Coupé quattro 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 162 bis 169 Audi Coupé quattro ww. 215/45R17 Audi S2 225/45R17 A01)K03a)K04a)K32) E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57 RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: D11 ABE / EG-Genehmigung: F127 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 180 bis 206 Audi V8 245/40R17 A02) bis A10) M00) 235/45R17 F127/NT07E 1240/1200 5/112/57 Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Audi 100, 215/45R17 A01) bis A10) Audi 100 Avant, K36) Audi 100 quattro, 225/45R17 Audi 100 Avant quattro, Audi A6, Audi A6 Avant, Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro 169 bis 213 Audi S4 ww. Audi S6, 245/40R17 A01) bis A10) Audi S4 Avant ww. M00) K04a) Audi S6 Avant F619/1/NT10E 1240/1200 | 1240/1200 5/112/57,1 Typ: B4 ABE / EG-Genehmigung: F889/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 128 Audi 80 quattro, 215/45R17 A01) bis A10) Audi 80 Avant quattro K32) 225/45R17 169 Audi S2, K03a)K04a) Audi Avant S2 F889/1/NT05E 1050/1120 4/108/57 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 250 Audi A8 225/55R17 A02) bis A10)B24) E07)E44) 245/50R17 e1*93/81*0005*24 1340/1230 (1280) 5/112/57 RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 142 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 215/45R17 Audi A4 Avant quattro 225/45R17 235/40R17 M00) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Vorderachse Hinterachse Hinweise 215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K39)M00)V00n) e1*93/81*0013*21E 1150/1130(1100) 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/45R17 A01) bis A10)E07)E44) (Limousine, Avant) E49) E54)K39) 235/40R17 E49)M00) 235/45R17 K28) 245/40R17 K28)M00) 162 bis 184 Audi A6 2.7 T, 225/45R17 A01) bis A10)E07)E44) Audi A6 quattro 2.7 T E54)K39) (Limousine, Avant) 235/45R17 K28) 245/40R17 K28)M00) 191 bis 250 Audi S6, 235/45R17 M+S A02) bis A10)E44)E54) Audi S6 Avant e1*2001/116*0051*25E 1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230) 5/112/57 RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10) Audi A4 quattro, E53) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 225/45R17 235/45R17 245/40R17 A01)K03)K35)M00) 253 Audi S4 quattro, 225/45R17 M+S Audi S4 Avant quattro 235/45R17 M+S e1*2001/116*0151*23E 1250/1150(1195) | S4: 1250/1150 5/112/57 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 M+S A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 225/45R17 Audi A4 Avant quattro, Audi A4 Cabrio 235/45R17 245/40R17 A01)K03)K35)M00) 253 Audi A4/S4 quattro, 225/45R17 M+S Audi A4/S4 Cabriolet 235/45R17 M+S e1*2001/116*0243*06E 1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0) 5/112/57 RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10) E53) 225/45R17 235/40R17 A01)K55)M00) 235/45R17 A01)K55)K56) 245/40R17 A01)K03)K04)K55)K56)M00) 253 Audi S4 Cabriolet 225/45R17 M+S A02) bis A10) 235/45R17 M+S A01)K55)K56) e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A01) bis A10) Audi A3 quattro K03)K04)K58)K59) (3- und 5-türer) 215/45R17 225/45R17 K60)K61) 184 bis 195 Audi A3 quattro 205/50R17 M+S A01) bis A10) (3- und 5-türer) E05) K03)K04)K58)K59) 225/45R17 E05a)K60)K61) 225/45R17 M+S K60)K61) e1*2001/116*0217*29 2WD: 1130/1005(0) | 4WD:1155/1130(0) 5/112/57 RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 8PB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A01) bis A10) Audi A3 quattro K03)K04)K58)K59) (3- und 5-Türer) 215/45R17 225/45R17 K60)K61) e13*2007/46*1082*00 1120/1080 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Audi A3 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)K58)K59) 215/45R17 225/45R17 K60)K61) e1*2001/116*0241*00 1020/975 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Audi A3 Cabrio 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)K58)K59) 215/45R17 225/45R17 K60)K61) e1*2001/116*0456*10 1135/985(985) 5/112/57 Typ: 4E ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 171 Audi A8 235/55R17 M+S A02) bis A10) E07) 235/55R17 E05) 245/50R17 A01)K03) 191 bis 257 Audi A8 235/55R17 M+S A02) bis A10) E07) 245/50R17 M+S A01)K03) e1*2001/116*0198*24 1440/1300(1350) 1440/1300 –202 kW 5/112/57 RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 4E ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 246 Audi A8 235/55R17 M+S A02) bis A10) 245/50R17 M+S A01)K03) e1*2001/116*0246*00 1290/1265 1440/1300 –202 kW 5/112/57 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10)E44)E54) Audi A6 Avant, E58) Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro 225/50R17 A01)K63) 245/45R17 A01)K04)K63) 162 bis 257 Audi A6, 225/50R17 A01) bis A10) Audi A6 Avant, E44)E54)K63) Audi A6 quattro, 245/45R17 Audi A6 Avant quattro K03)K04) 120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 M+S A02) bis A10) 225/55R17 M+S 235/50R17 M+S e1*2001/116*0254*23 5/112/57 RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 4F1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10)E44)E54) Audi A6 Avant, E58) Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro 225/50R17 A01)K63) 245/45R17 A01)K04)K63) 155 bis 257 Audi A6, 225/50R17 A01) bis A10) Audi A6 Avant, E44)E54)K63) Audi A6 quattro, 245/45R17 Audi A6 Avant quattro K03)K04) 120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 M+S A02) bis A10) 225/55R17 M+S 235/50R17 M+S e13*2007/46*1080*01 5/112/57 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 246 Audi A6 quattro 225/50R17 M+S A01) bis A10) E44)K63) 225/50R17 245/45R17 K03)K04) e1*2001/116*0276*04 1270/1205(1255) 5/112/57 RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, 225/50R17 A01) bis A10) Audi TT quattro K67) (Coupe, Cabrio) 235/45R17 K03)K04)K68) 245/45R17 K03)K04)K67) 184 bis 200 Audi TT quattro, 225/50R17 M+S A01) bis A10) Audi TTS K67) (Coupe, Cabrio) 235/45R17 M+S K03)K04)K68) 245/45R17 M+S K03)K04)K67) e1*2001/116*0369*11 1040/885 (0) 5/112/57 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Audi TT 225/50R17 M+S A01) bis A10) (Coupe) K67) 235/45R17 M+S K03)K04)K68) 245/45R17 M+S K03)K04)K67) e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang): - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm mit Bremssattel Kennz. Brembo - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm mit Bremssattel Kennz. Lucas E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind.(runde Radausschnitte) E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version. E49) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 142 kW in Verbindung mit Achslast hinten 1200 kg. E53) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten. RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich von 45° vor und hinter derRadmitte komplett abzutrennen. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit- lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite auszuschneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten, - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um ca.10 mm zu kürzen. K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststoffkante zu kürzen. K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm . K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx