Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1 / 15                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               BS5 75735
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                          LK 112
Radgröße:                                              7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               -      120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4,   M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
D11, D2, QB6
4E                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  -   140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2 / 15                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            44
ABE / EG-Genehmigung:           C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 121   Audi 100 Quattro,          205/50R17                         A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/45R17
              Audi 200 Avant-Quattro
                                         225/45R17
                                         A01)K32)K38)

                                          235/45R17
                                          A01)K32)K38)
C727/1/NT09E    1070/980                                                   5/112/57



Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,          205/50R17                         A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/45R17
              Audi 200 Avant-Quattro
                                         225/45R17
                                         A01)K32)K38)

                                          235/45R17
                                          A01)K32)K38)
121 bis 147     Audi 100 Quattro,         225/45R17                        A01) bis A10)
                Audi 200 Quattro,                                          E43)K32)K38)
                Audi 100 Avant-Quattro,   235/45R17
                Audi 200 Avant-Quattro
162             Audi 200 Quattro,         225/45R17                        A01) bis A10)
                Audi 200 Avant-Quattro                                     K32)K38)
                                          235/45R17
D403/1/04E      1120/1180                                                  5/112/57



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupé quattro        205/50R17                          A02) bis A10)

                                          215/45R17
162 bis 169     Audi Coupé quattro ww.    215/45R17
                Audi S2
                                          225/45R17
                                          A01)K03a)K04a)K32)
E399/1/NT08E    1100/950                                                   5/112/57




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     3 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         D11
ABE / EG-Genehmigung:        F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 206   Audi V8                     245/40R17                         A02) bis A10)
                                           M00)

                                           235/45R17
F127/NT07E         1240/1200                                                 5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  215/45R17                           A01) bis A10)
              Audi 100 Avant,                                                K36)
              Audi 100 quattro,          225/45R17
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
169 bis 213        Audi S4 ww. Audi S6,    245/40R17                         A01) bis A10)
                   Audi S4 Avant ww.       M00)                              K04a)
                   Audi S6 Avant

F619/1/NT10E       1240/1200 | 1240/1200                                     5/112/57,1



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,             215/45R17                         A01) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro                                          K32)
                                           225/45R17
169                Audi S2,                K03a)K04a)
                   Audi Avant S2
F889/1/NT05E       1050/1120                                                 4/108/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                 225/55R17                              A02) bis A10)B24)
                                                                             E07)E44)
                                           245/50R17

e1*93/81*0005*24   1340/1230 (1280)                                          5/112/57




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4 / 15                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/50R17                                               A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             215/45R17
               Audi A4 Avant quattro
                                          225/45R17

                                                          235/40R17
                                                          M00)
                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                                          Vorderachse          Hinterachse        Hinweise
                                                          215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                                  K39)M00)V00n)
e1*93/81*0013*21E      1150/1130(1100)                                                            5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung         zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/45R17                                  A01) bis A10)E07)E44)
               (Limousine, Avant)        E49)                                       E54)K39)

                                                          235/40R17
                                                          E49)M00)

                                                          235/45R17
                                                          K28)

                                                          245/40R17
                                                          K28)M00)
 162 bis 184           Audi A6 2.7 T,                     225/45R17                               A01) bis A10)E07)E44)
                       Audi A6 quattro 2.7 T                                                      E54)K39)
                       (Limousine, Avant)                 235/45R17
                                                          K28)

                                                          245/40R17
                                                          K28)M00)
 191 bis 250           Audi S6,                           235/45R17 M+S                           A02) bis A10)E44)E54)
                       Audi S6 Avant

e1*2001/116*0051*25E   1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230)                                           5/112/57




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                           A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           E53)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      225/45R17

                                                           235/45R17

                                                           245/40R17
                                                           A01)K03)K35)M00)
253                    Audi S4 quattro,                    225/45R17 M+S
                       Audi S4 Avant quattro
                                                           235/45R17 M+S
e1*2001/116*0151*23E   1250/1150(1195) | S4: 1250/1150                        5/112/57



Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,            225/45R17
               Audi A4 Avant quattro,
               Audi A4 Cabrio            235/45R17

                                                           245/40R17
                                                           A01)K03)K35)M00)
253                    Audi A4/S4 quattro,                 225/45R17 M+S
                       Audi A4/S4 Cabriolet
                                                           235/45R17 M+S
e1*2001/116*0243*06E   1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0)                      5/112/57




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6 / 15                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                                       A02) bis A10)
                                         E53)

                                                              225/45R17

                                                              235/40R17
                                                              A01)K55)M00)

                                                              235/45R17
                                                              A01)K55)K56)

                                                              245/40R17
                                                              A01)K03)K04)K55)K56)M00)
 253                   Audi S4 Cabriolet                      225/45R17 M+S              A02) bis A10)

                                                              235/45R17 M+S
                                                              A01)K55)K56)
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                         5/112/57



Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147   Audi A3,                  205/50R17                                        A01) bis A10)
              Audi A3 quattro                                                            K03)K04)K58)K59)
              (3- und 5-türer)          215/45R17

                                                              225/45R17
                                                              K60)K61)
 184 bis 195           Audi A3 quattro                        205/50R17 M+S              A01) bis A10)
                       (3- und 5-türer)                       E05)                       K03)K04)K58)K59)

                                                              225/45R17
                                                              E05a)K60)K61)

                                                              225/45R17 M+S
                                                              K60)K61)
e1*2001/116*0217*29    2WD: 1130/1005(0) | 4WD:1155/1130(0)                              5/112/57




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7 / 15                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/50R17                         A01) bis A10)
               Audi A3 quattro                                            K03)K04)K58)K59)
              (3- und 5-Türer)          215/45R17

                                         225/45R17
                                         K60)K61)
e13*2007/46*1082*00   1120/1080                                           5/112/57



Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                205/50R17                           A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)K58)K59)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         K60)K61)
e1*2001/116*0241*00   1020/975                                            5/112/57



Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Audi A3 Cabrio          205/50R17                          A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)K58)K59)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         K60)K61)
e1*2001/116*0456*10   1135/985(985)                                       5/112/57



Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 171  Audi A8                 235/55R17 M+S                       A02) bis A10)
                                                                          E07)
                                         235/55R17
                                         E05)

                                         245/50R17
                                         A01)K03)
191 bis 257            Audi A8           235/55R17 M+S                    A02) bis A10)
                                                                          E07)
                                         245/50R17 M+S
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0198*24   1440/1300(1350)    1440/1300 –202 kW                5/112/57




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     8 / 15                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A8                 235/55R17 M+S                        A02) bis A10)

                                              245/50R17 M+S
                                              A01)K03)
e1*2001/116*0246*00   1290/1265               1440/1300 –202 kW            5/112/57



Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 160    Audi A6,                  205/55R17                         A02) bis A10)E44)E54)
               Audi A6 Avant,            E58)
               Audi A6 quattro,
               Audi A6 Avant quattro     225/50R17
                                         A01)K63)

                                              245/45R17
                                              A01)K04)K63)
162 bis 257           Audi A6,                225/50R17                    A01) bis A10)
                      Audi A6 Avant,                                       E44)E54)K63)
                      Audi A6 quattro,        245/45R17
                      Audi A6 Avant quattro   K03)K04)

 120 bis 257          Audi A6 Allroad         215/55R17 M+S                A02) bis A10)

                                              225/55R17 M+S

                                              235/50R17 M+S

e1*2001/116*0254*23                                                        5/112/57




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     9 / 15                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            4F1
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 140   Audi A6,                  205/55R17                         A02) bis A10)E44)E54)
               Audi A6 Avant,            E58)
               Audi A6 quattro,
               Audi A6 Avant quattro     225/50R17
                                         A01)K63)

                                               245/45R17
                                               A01)K04)K63)
155 bis 257            Audi A6,                225/50R17                   A01) bis A10)
                       Audi A6 Avant,                                      E44)E54)K63)
                       Audi A6 quattro,        245/45R17
                       Audi A6 Avant quattro   K03)K04)

 120 bis 257          Audi A6 Allroad          215/55R17 M+S               A02) bis A10)

                                               225/55R17 M+S

                                               235/50R17 M+S

e13*2007/46*1080*01                                                        5/112/57



Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A6 quattro          225/50R17 M+S                       A01) bis A10)
                                                                           E44)K63)
                                               225/50R17

                                               245/45R17
                                               K03)K04)
e1*2001/116*0276*04   1270/1205(1255)                                      5/112/57




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     10 / 15                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155   Audi TT,                 225/50R17                         A01) bis A10)
               Audi TT quattro          K67)
              (Coupe, Cabrio)
                                        235/45R17
                                        K03)K04)K68)

                                          245/45R17
                                          K03)K04)K67)
 184 bis 200           Audi TT quattro,   225/50R17 M+S                   A01) bis A10)
                       Audi TTS           K67)
                      (Coupe, Cabrio)
                                          235/45R17 M+S
                                          K03)K04)K68)

                                          245/45R17 M+S
                                          K03)K04)K67)
e1*2001/116*0369*11   1040/885 (0)                                        5/112/57



Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/50R17 M+S                       A01) bis A10)
              (Coupe)                 K67)

                                          235/45R17 M+S
                                          K03)K04)K68)

                                          245/45R17 M+S
                                          K03)K04)K67)

e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                         5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     11 / 15                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):

     - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm mit Bremssattel Kennz. Brembo
     - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm mit Bremssattel Kennz. Lucas

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.



RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     12 / 15                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
     (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
     ausgerüstet sind.(runde Radausschnitte)

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.

E49) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 142 kW in Verbindung mit Achslast hinten
     1200 kg.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad

E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
      vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
      mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
      hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
      serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
      Maßnahmen erforderlich sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.


RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     13 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
     Bereich von 45° vor und hinter derRadmitte komplett abzutrennen.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich im Bereich von ca. 45-Grad vor
     und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
     mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
       lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
       Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite
       auszuschneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
       aufzuweiten,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
       ca.10 mm zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante zu kürzen.

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
     der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     14 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
       der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min.
     4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm .

K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die
     Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
       an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
     ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
       bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder
       entsprechend zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     15 / 15                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




RA-000598-A0-015-01~AU-5-112-57-ET35.docx