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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CC 85830
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           Lk112
Radgröße:                                              8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                       1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2280 mm

Verwendungsbereich


Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, B5, C4,   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
D2, QB6, 8U, 8U1               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8U, 8U1                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000468-D0-015-02~AU-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  225/40R18                          A01) bis A10)
              Audi 100 Avant,                                               K03)K04)K13)K36)
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro

 169 bis 213        Audi S4 ww. Audi S6 ,   235/40R18                       A01) bis A10)
                    Audi S4 Avant ww.,                                      K03)K04)
                    Audi S6 Avant
F619/1/NT10E        1240/1200                                               5/112/57,1



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265   Audi A8, S8            235/50R18                             A02) bis A10)
                                                                            E44)
                                            245/45R18

                                            255/45R18
                                            A01)K03)
G850/NT00           1250/1230                                               5/112/57,1
e1*93/81*0005*16    1340/1230
e1*98/14*0005*24


Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   225/40R18                         A01) bis A10)
               Audi A4 quattro,                                             K03)K04)K28)K39)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro
 169          Audi A4 quattro,            225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi A4 Avant quattro                                         K03)K04)K28)K39)

 195                Audi A4 quattro,        225/40R18                       A01) bis A10)
                    Audi A4 Avant quattro                                   K03)K04)K28)K39)

e1*98/14*0013*21E   1150/11 30(1100)                                        5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    3/8                                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/40R18                                  A01) bis A10)E44)
               (Limousine, Avant)                                                   K03)K28)K39)
                                         235/40R18
                                         K04)K53)

 162 bis 184           Audi A6, A6 quattro                235/40R18
                       (Limousine, Avant)                 K04)K53)

 191 bis 220           Audi A6, A6 quattro                245/40R18                A02) bis A10)
                       (Limousine, Avant)
                                                          255/35R18

 250                   Audi S6                            255/35R18                A02) bis A10)

e1*98/14*0051*23       1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230)                            5/112/57
e1*2001/116*0051*25E



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0190*.., e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 331 bis 353  Audi RS6 quattro           225/45R18 M+S                             A02) bis A10)

                                                          255/40R18
e1*2001/116*0190*03    1255/1200                                                   5/112/57


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   225/40R18                                A01) bis A10)
               Audi A4 quattro,                                                    K03)K35)
               Audi A4 Avant,             235/40R18
               Audi A4 Avant quattro      K28)

253                     Audi S4,                          225/40R18 M+S
                        Audi S4 quattro,
                        Audi S4 Avant,                    235/40R18
                        Audi S4 Avant quattro             K28)
e1*2001/116*0151*23E   1250/1150                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    4/8                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet,        225/40R18                         A01) bis A10)
               Audi A4 Cabriolet quattro                                   K03)K04)K28)K55)K56)
                                         235/40R18

 253                    Audi S4 Cabriolet,          225/40R18 M+S
                        Audi S4 Cabriolet quattro
                                                    235/40R18

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                           5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18                          A01) bis A10)
              Audi A4 quattro,                                             K03)K04)K28)K55)K56)
              Audi A4 Avant,            235/40R18
              Audi A4 Avant quattro,
              Audi A4 Cabrio
 253          Audi A4 quattro Cabrio,   225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                        235/40R18

e1*2001/116*0243*06E   1250/1165(0)                                        5/112/57




Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 213    Audi A6,                  225/45R18                         A01) bis A10)E54)
               Audi A6 quattro,                                            K64)
               Audi A6 Avant,
               Audi A6 Avant quattro
 246 bis 257  Audi A6 quattro,           225/45R18                         A01) bis A10)E44)E54)
              Audi A6 Avant quattro                                        K64)

 120 bis 257           Audi A6 Allroad quattro      225/45R18              A02) bis A10)

                                                    245/45R18
                                                    A01)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0254*23E   1380/1335(1385)                                     5/112/57
Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A6 quattro          225/45R18                           A01) bis A10)E44)
                                                                           K64)

e1*2001/116*0276*04    1270/1205(1255)                                     5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    5/8                                                              M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                            4F1
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 140   Audi A6,                  225/45R18                          A01) bis A10)E54)
               Audi A6 Avant,                                               K64)
               Audi A6 quattro,
               Audi A6 Avant quattro
 155 bis 257   Audi A6,                  225/45R18                          A01) bis A10)E44)E54)
               Audi A6 Avant,                                               K64)
               Audi A6 quattro,
               Audi A6 Avant quattro

 120 bis 257           Audi A6 Allroad            225/45R18                 A02) bis A10)

                                                  245/45R18
                                                  A01)K03)K04)K63)
e13*2007/46*1080*01E                                                        5/112/57



Typ:                             8U
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2007/46*0591*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 155   Audi Q3                    235/50R18                         A01) bis A10)
              (ohne                                                         K03)
              Kotflügelverbreiterung)     245/45R18

                                                  255/45R18

 100 bis 155            Audi Q3                     235/50R18               A02) bis A10)
                       (mit Kotflügelverbreiterung)
                                                    245/45R18

                                                  255/45R18

e1*2007/46*0591*02     1165/1115(1185)                                      5/112/57


Typ:                             8U1
ABE / EG-Genehmigung:            e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 155   Audi Q3                    235/50R18                         A01) bis A10)
              (ohne                                                         K03)
              Kotflügelverbreiterung)     245/45R18

                                                  255/45R18

 100 bis 155            Audi Q3                     235/50R18               A02) bis A10)
                       (mit Kotflügelverbreiterung)
                                                    245/45R18

                                                  255/45R18

e1*2007/46*1163*02     1165/1160(1185)                                      5/112/57



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6/8                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830



B23) Das Sonderrad ist nur bei folgender Bremsanlage zulässig:
     - VA: belüftete Bremsscheibe Ø314x30 mm,
     - HA: belüftete Bremsscheibe Ø269x20 mm.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.


E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8/8                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830



K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
        anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
        mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
        Radmitte aufzuweiten,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
        ca.10 mm zu kürzen.

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen.

K53) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich des oberen Befestigungsniets aufzuweiten
     und der Kunststoffinnenkotflügel höher zu setzen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
     Blechradhaus anlegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.



Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




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