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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             48962



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 16 EH2+


Typ:                        625



Inhaber der ABE             MOMO S.r.l.
und Hersteller:             IT-20146 Milano




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48962


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48962

Die ABE-Nr. 48962 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ 625, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0171-12-WIRD vom 09.07.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 6 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 09.07.2012 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 15.10.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0171-12-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.10.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48962

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           12-TAAP-2135
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                              Seite: 1 von 3


             GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE 48962
                                              366-0171-12-WIRD

Antragsteller:                            Momo S.r.l.

                                          20146 Milano
Art:                                      Sonderrad 7 J X 16 EH2+
Typ:                                      625
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 48962 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-        zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-       Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe         last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)        (kg)   (mm)     Datum
D8 1125571           PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1               112/5      57,1        40    593   2098     05/12
D8 1125571           PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1               112/5      57,1        40    690   2095     05/12
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                      :Momo S.r.l.

                                   20146 Milano
Hersteller                         : Momo S.r.l.

                                    20146 Milano
Handelsmarke                       : MOMO S.R.L.
Art der Sonderräder                : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                   : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                    : ca. 10,1 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung D8 1125571:

                                       : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                                 : --                                       : 625
Radausführung                          : --                                       : PCD 112




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: 625
Antragsteller: Momo S.r.l.                                          Stand: 09.07.2012
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Radgröße                            : --                                     : 7 J X 16 EH2+
Typzeichen                          : KBA 48962                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               z.B. 05.12
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : MOMO                                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0171-12-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
09.07.2012.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                                  Radtyp: 625
Antragsteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 09.07.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 3 von 3
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                            Hinweise
  5    AUDI                                           D8 1125571; D8 1125571         40       09.07.2012       liegt bei
  1    FORD                                           D8 1125571; D8 1125571         40       09.07.2012       liegt bei
  3    QUATTRO                                        D8 1125571; D8 1125571         40       09.07.2012       liegt bei
  6    SEAT                                           D8 1125571; D8 1125571         40       09.07.2012       liegt bei
  4    SKODA                                          D8 1125571; D8 1125571         40       09.07.2012       liegt bei
  2    VW                                             D8 1125571; D8 1125571         40       09.07.2012       liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 09.07.2012
ENG




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                          Stand: 09.07.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
Nabenkappe                           CAP-171                               25.05.2010
Radbefestigung                       BO-0052                               10.06.1991 15.07.1996
Radbeschreibung                      Typ 625                               04.07.2012
Radfestigkeit                        366-0171-12-WIRD-TB                   09.07.2012
Radzeichnung                         15461670-1A-301                       21.03.2012
Ring                                 M04                                   02.10.2007




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH x RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG x DEUTSCHSTRAßE 10 x 1230 WIEN
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                          Stand: 09.07.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH x RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG x DEUTSCHSTRAßE 10 x 1230 WIEN
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                      Stand: 09.07.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH x RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG x DEUTSCHSTRAßE 10 x A-1230 WIEN
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 1 FORD                                                       Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 09.07.2012
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Fahrzeughersteller                          : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    593    2098      05/12
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    690    2095      05/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
WGR          e1*2001/116*0024*.., 66 - 110 205/55R16 93            11A; 21B; 22L; 24J; 24M;    ab e1*95/54*0024*12;
               e1*95/54*0024*..                                    5HA; 51J                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                 225/50R16 92      11A; 21B; 22B; 22L; 24C;    11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                   24D; 5GM                    721; 725; 73C; 74A;
                                         66 - 150 215/55R16 93     11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    74P; 76U
                                                                   24M; 5HA
                                                 215/55R16 95      11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                   24M; 5HR

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 1 FORD                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 1 FORD                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                         Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 09.07.2012
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Fahrzeughersteller                          : VW
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    593    2098       05/12
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    690    2095       05/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VW
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91             11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,          205/55R16 94             11A; 22I; 24J; 24M      ab
               L320
                                                   215/55R16 93    VB0; 11A; 22H; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                           1;
                                                   225/50R16 92    VB0; 11A; 22F; 24C;     kurzer Radstand;
                                                                   24D; 5GM                Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           VB1
2K             e1*2001/116*0252*..       51 - 103 205/55R16 91     11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                205/55R16 94     11A; 22I; 24J; 24M      nur bis
               L320
                                                   215/55R16 93    11A; 22B; 24C; 24D       WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                            0;
                                                   225/50R16 92    11A; 22B; 22H; 24C;      kurzer Radstand;
                                                                   24D; 5GM                 Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
2K             e1*2001/116*0252*..       62 - 103 205/55R16 91     11A; 22H; 24J; 244       kurzer Radstand;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                215/55R16 93     VB0; 11A; 22H; 241; 244; Allradantrieb;
               L320                                                246                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/50R16 92    VB0; 11A; 22F; 241; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   246; 247                 725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91          VB0; 11A; 22I; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                                5GG                      ab
               L320
                                              205/55R16 94      VB0; 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                        1;
                                              215/55R16 93      VB0; 11A; 22H; 24D; 24J kurzer Radstand;
                                              225/50R16 92      VB0; 11A; 22F; 24C;     Frontantrieb;
                                                                24D; 5GM                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        VB2
2K             e1*2001/116*0252*..   62 - 103 205/55R16 91      11A; 24J; 24M; 5GG      Nur Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,            205/55R16 94      11A; 24J; 24M; 5HI      langer Radstand;
               L320
                                              215/55R16 93      11A; 24C; 24M; 5HA      Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 22I; 24C; 24M; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..     85 - 184 205/55R16         51G                         Cabrio;
                                              215/55R16 93      11A; 21P; 22M; 24M          Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 21P; 22M; 22P; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R16 95      11A; 21P; 22L; 22P; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     103      205/55R16 91      11A; 22H; 22P; 24J; 24M     Nur Golf 6; Ab
                                              215/55R16 93      11A; 22H; 22Q; 24C; 24D     e1*2001/116*0242*25;
                                              225/50R16 92      11A; 22F; 22Q; 24C; 24D     Schrägheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91       11A; 24J; 24M               Nur Golf 6; Ab
               e1*2007/46*0490*..
                                              215/55R16 93      11A; 22H; 22P; 24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
                                              225/50R16 92      11A; 22H; 22P; 24C;     Schrägheck;
                                                                24D; 57T                Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 169 205/55R16 90      11A; 22P; 24J; 24M          Nur Golf 5; Nur bis
                                              215/55R16 93      11A; 21B; 22P; 24J; 24M     e1*2001/116*0242*24;
                                              225/50R16 92      11A; 22P; 24C; 24D          Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 155 205/50R16 91      11A; 21S; 24J; 26P; 27H     Cabrio;
                                              205/55R16 91      11A; 21S; 24J; 26P; 27H     Frontantrieb;
                                              215/55R16 93      11A; 21T; 241; 246; 248;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P; 27H                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R16 89      11A; 21S; 24J; 248; 26P;    725; 729; 73C; 74A;
                                                                27H; 685                    74P; 76U
                                              225/50R16 92      11A; 21T; 24C; 248; 26B;
                                                                26N; 27F; 57T

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91          11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur
                                                                24M                      bis
                                              215/55R16 93      11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*13;
                                                                24M                      Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 205/55R16 91      11A; 21P; 22H; 22M       Nur CrossGolf 6; Ab
                                              215/55R16 93      11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*21;
                                                                248                      Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91       11A; 21P; 22M; 24J; 248 Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..
                                              215/55R16 93      11A; 21P; 22M; 24J; 244 e1*2001/116*0304*14;
                                              225/50R16 92      11A; 21P; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb;
                                                                244                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 125 205/55R16 90      11A; 22P; 24J; 24M       Nicht CrossGolf;
                                              215/55R16 93      11A; 21B; 22P; 24J; 24M Nur Golf Plus; Nur
                                              225/50R16 92      11A; 22P; 24C; 24M       bis
                                                                                         e1*2001/116*0304*13;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/55R16 93                                    Nur Beetle
                                         215/60R16 95                                    (Schrägheck);
                                         225/55R16 95                                    Frontantrieb;
                                         245/50R16 97           11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U
16             e1*2007/46*0539*..    77 - 103 195/55R16 87      11A; 270; 51J            Nur Jetta
                                              195/60R16 89      11A; 270; 51J            (Stufenheck);
                                              205/50R16 87      11A; 21P; 24J; 248; 270 Frontantrieb;
                                     77 - 147 205/55R16 91      11A; 21P; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93      11A; 21P; 24J; 248; 271 12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/45R16 89      11A; 21P; 24J; 248; 270 721; 725; 729; 73C;
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 24J; 248; 260; 74A; 74P; 76U
                                                                271; 57T

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/55R16 91         11A; 21B; 22H; 22L; 24J GOLF 6 (Variant);
               e1*2007/46*0492*..
                                              215/55R16 93      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    ab
                                                                24J; 24M                    e1*2001/116*0328*15;
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    Frontantrieb;
                                                                24C; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 205/55R16 90      11A; 21B; 22H; 22L; 24J     JETTA (Limousine);
                                              215/55R16 93      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    Frontantrieb;
                                                                24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24C; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   77       205/55R16 91      11A; 21B; 22H; 22L; 24J     GOLF 6 (Variant);
                                              215/55R16 93      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    ab
                                                                24J; 24M                    e1*2001/116*0328*15;
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    Allradantrieb;
                                                                24C; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 205/55R16 91      11A; 21B; 22H; 22L; 24J     GOLF (Variant); nur
                                              215/55R16 93      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    bis
                                                                24J; 24M                    e1*2001/116*0328*14;
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    Frontantrieb;
                                                                24C; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
3c           DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 195/60R16             122; 51G                    Nicht Passat
               e1*2007/46*0547*..
3C             e1*2001/116*0307*.., 77 - 147 205/55R16          12R; 51G                    Alltrack (Cross);
               e1*2007/46*0502*..
                                     77 - 155 215/55R16 93      11A; 12A; 22M; 22P      ab
                                              225/50R16 92      11A; 12A; 22M; 22Q;     e1*2001/116*0307*24;
                                                                245; 248                Kombi; Limousine;
                                              235/50R16 95      11A; 12A; 22L; 22Q; 245;Allradantrieb;
                                                                248                     Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U
3C             e1*2001/116*0307*..   75 - 147 205/55R16         12R; 51G                Reifen mit
                                                                                        Schneeketten; nur
                                                                                        bis
                                                                                        e1*2001/116*0307*23;
                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U
3C             e1*2001/116*0307*..   75 - 147 205/55R16         51G                     nur bis
                                              215/55R16 93      11A; 22M; 22P           e1*2001/116*0307*23;
                                              225/50R16 92      11A; 22M; 22Q; 24J; 24M Kombi; Limousine;
                                              235/50R16 95      11A; 22L; 22Q; 24J; 24M Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 103 205/55R16 91         12R                         Limousine;
                                           205/60R16 92         12A                         Allradantrieb;
                                           215/55R16 93         12A                         Frontantrieb;
                                           225/45R16 89W        12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92         12A; 57T                    51A; 573; 71K; 721;
                                           235/50R16 95         12A                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 205/55R16             51G; 52J                    Coupe; Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                            76Z




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/65R16            12G; 51G                    Allradantrieb;
               e1*2007/46*0487*..
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16             51G; 52J                    nur CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U; 76Z
1t             DE*2007/46*0506*..,   66 - 103 205/55R16 91      11A; 24J; 24M; 5GG          nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,   66 - 125 205/55R16 91W 11A; 24J; 24M; 5GG              10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                              205/55R16 94      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/55R16 93      11A; 24J; 24M               725; 73C; 74A; 74P
                                              225/50R16 92      11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 81 - 142 205/55R16 91                                        Kombi; Limousine;
               e1*98/14D0043*..,                                                            Allradantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
3B             e1*95/54*0043*..,     66 - 142 205/55R16 91                                  Kombi; Limousine;
               e1*98/14D0043*..,                                                            Frontantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
3BG            e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91       12N                         Reifen mit
               e1*98/14*0157*..
                                                                                            Schneeketten;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                       Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                            Stand: 09.07.2012
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
     "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
     Hinterachse).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:       VW
        Fahrzeugtyp:      1K
        Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0242*..
        Handelsbez.:      GOLF

        Variante(n):      Cabrio, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
              26B                       x = 280            y = 380                   VA
              26P                       x = 230            y = 330                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten            Achse
                                    von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              27F                    x = 260       y = 310          36                 HA
              27H                    x = 260       y = 310           8                 HA
              26J                    x = 280       y = 380          16                 VA
              26N                    x = 280       y = 380           8                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Fahrzeug:

        Hersteller:       VW
        Fahrzeugtyp:      16
        Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0539*..
        Handelsbez.:      JETTA, BEETLE

        Variante(n):      Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27I                      x = 300            y = 250                    HA
              26B                      x = 300            y = 350                    VA
              26P                      x = 250            y = 300                    VA
              27B                      x = 350            y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 350       y = 300           26,5               HA
              27H                   x = 350       y = 300             8                HA
              26J                   x = 300       y = 350           18,5               VA
              26N                   x = 300       y = 350             8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 3 QUATTRO                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 09.07.2012
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Fahrzeughersteller                         : QUATTRO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    593    2098      05/12
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    690    2095      05/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
QB6          e1*2001/116*0243*.. 162    205/55R16                  12T; 51G; 52J               10B; 11G; 11H; 51A;
                                        215/55R16                  12A; 51G                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 3 QUATTRO                                                 Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 4 SKODA                                                      Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 09.07.2012
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Fahrzeughersteller                          : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    593    2098      05/12
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    690    2095      05/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SKODA
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16             51G; 52J                    Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76U; 76Z
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91         11A; 22M; 22P; 24J          Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                                  215/55R16 93     11A; 22M; 22P; 24J; 24M     Kombi;
                                                  225/50R16 92     11A; 22L; 22Q; 24C; 24M     Allradantrieb;
                                         55 - 147 205/55R16        11A; 22M; 22P; 24J; 51G;    Frontantrieb;
                                                                   52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76U
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91         11A; 22P; 24J               Limousine;
               e11*2007/46*0012*..
                                                  215/55R16 93     11A; 22P; 24J; 24M      Frontantrieb;
                                                  225/50R16 92     11A; 22Q; 24C; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         55 - 147 205/55R16        11A; 22P; 24J; 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94           11A; 245                    Kombi;
               e11*2007/46*0014*..
                                                 215/55R16 93W 11A; 245                        Allradantrieb;
                                                 225/50R16 92W 11A; 245; 248; 57T              Frontantrieb;
                                                 235/50R16 95 11A; 21P; 241; 246; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 76U



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 4 SKODA                                                   Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94        11A; 24J; 24M               Stufenheck;
               e11*2007/46*0014*..
                                              215/55R16 93W 11A; 24J; 24M                   Allradantrieb;
                                              225/50R16 92W 11A; 24J; 24M; 57T              Frontantrieb;
                                              235/50R16 95 11A; 21P; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/55R16            51G; 52J                    Allradantrieb;
               e11*2007/46*0034*..
                                              215/55R16 93      24N                         Frontantrieb;
                                              215/60R16 95      24N                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 246; 248               12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/55R16 95      11A; 246; 248               721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 4 SKODA                                                   Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 4 SKODA                                                   Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 4 SKODA                                                   Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                       Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 09.07.2012
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+                Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                  57,1   Kunststoff    593    2098       05/12
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                  57,1   Kunststoff    690    2095       05/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : B5; C 4; 89 Q
                                              120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB
                                              200 Nm für Typ : 8U erh.2; 8U1 erh.2
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16                11A; 24J; 24M; 51G          Cabrio;
                                          215/55R16 93             11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Frontantrieb;
                                                                   24M; 54A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/50R16 92      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   24M                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 147 205/55R16                11A; 24J; 24M; 51G          Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..          215/55R16 93             11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;    Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..                                   24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92             11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                   24M; 57T                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 142 205/55R16                 11A; 22B; 51G               Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                                Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A; 74P
B5             e1*93/81*0013*..,         81 - 142 205/55R16        51G                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                                Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 120 205/55R16            51G                         Cabrio;
               e1*98/14*0177*..
                                              215/55R16         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
8H             e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16          12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0177*..
                                     96 - 188 205/55R16         12M; 51G; 52J               Schneeketten;
                                                                                            Cabrio;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; AF7

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16            12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0151*..
                                                                                            Schneeketten; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; AF7
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 120 205/55R16         12M; 51G                    Reifen mit
                                              205/55R16 91      12M; 51J                    Schneeketten; ab
                                              M+S
                                                                                            e1*2001/116*0151*10;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; AFF
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16          12M; 51G                    nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                                                                            e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; AF7
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 120 205/55R16         51G                         ab
                                              205/55R16 91      51J                         e1*2001/116*0151*10;
                                              M+S
                                              215/55R16         51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; AFF




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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                                                                                                       Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16            51G                         nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                              215/55R16         51G                         e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; AF7

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 205/55R16           51G                         nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16 93                                  nicht für
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M               gepanzerte Fz; ab
                                                                                            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 132 205/55R16         51G                         nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16 93                                  nicht für
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M               gepanzerte Fz; ab
                                                                                            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF7
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16          51G                         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16         51G                         Serienbereifung mit
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M               215/55R16; schmale
                                                                                            Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF6
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16          51G                         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16 93      11A; 22B                    Serienbereifung
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 24J; 24M          ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF5




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 132 205/55R16            51G                         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16         51G                         Serienbereifung mit
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M               215/55R16; schmale
                                                                                            Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF6; AF7
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 132 205/55R16          51G                         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16 93      11A; 22B                    Serienbereifung
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 24J; 24M          ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; AF5; AF7
4B             e1*96/27*0051*..,     81 - 142 205/55R16         51G                         nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..               215/55R16         51G                         nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                     Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 12T;              Limousine u. Kombi;
4F1          e13*2007/46*1080*..                     51G; 52J                               Front- u.
               e13*2007/46*1080*..
                                     89 - 188 225/55R16         12T; 51G; 52J               Allradantrieb;
                                                                                            Nicht Allroad
                                                                                            Quattro;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 76Z; BE0

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  100 - 155 215/65R16            51G                         erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..           225/60R16 98                                     Anzugsmoment 200
                                                                                            Nm;
                                              235/60R16 100 Ohne                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Radhausverbreiterung;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            11A; 26P; 27I
                                              235/60R16 100 Mit Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 74P;
                                                            Serie; 11A; 26P; 27I     740; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16           51G; 52J                    Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                            76Z

Verkaufsbezeichnung:    AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
C4           F619              60 - 103 205/55R16 89                                        Allradantrieb;
                               60 - 128 205/55R16 91                                        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
C4             F619/1                60 - 103 205/55R16 89                                  Allradantrieb;
                                     60 - 128 205/55R16 91                                  Frontantrieb; bis
                                                                                            Nachtrag 2;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
C4             F619/1                60 - 128 205/55R16         63G                         ab Nachtrag 3;
                                     60 - 142 205/55R16         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R16 91      Ottomotor                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    AUDI 80-, 90-QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
89 Q         E399              162      205/55R16               51G                         Coupe;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
89 Q           E399/1                98 - 169 205/55R16         51G                         Coupe;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            ADT
89 Q           E399/1                98 - 169 205/55R16         51G                         Coupe;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
ADT) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm
     bzw. 312mm bzw. 314mm bzw. 315mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der Vorderachse nicht
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF7) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 /
     321 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     (Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
     zulässig.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348
     mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:       AUDI
        Fahrzeugtyp:      8U
        Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0591*..
        Handelsbez.:      AUDI Q3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27I                      x = 235            y = 305                    HA
              27B                      x = 280            y = 350                    HA
              26P                      x = 190            y = 290                    VA
              26B                      x = 240            y = 340                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                   von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              27H                   x = 235       y = 305           10                 HA
              26J                   x = 240       y = 340           30                 VA
              26N                   x = 190       y = 290           10                 VA
              27F                   x = 280       y = 350           30                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Fahrzeug:

        Hersteller:       AUDI
        Fahrzeugtyp:      8U1
        Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1163*..
        Handelsbez.:      AUDI Q3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              27I                     x = 235            y = 305                     HA
              27B                     x = 280            y = 350                     HA
              26P                     x = 190            y = 290                     VA
              26B                     x = 240            y = 340                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                   von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              27H                   x = 235       y = 305           10                 HA
              26J                   x = 240       y = 340           30                 VA
              26N                   x = 190       y = 290           10                 VA
              27F                   x = 280       y = 350           30                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 6 SEAT                                                       Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 09.07.2012
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Fahrzeughersteller                          : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    593    2098      05/12
D8 1125571          PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1                 57,1    Kunststoff    690    2095      05/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5P; 5PN
                                              170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91                                     Altea 4 Freetrack;
                                          205/60R16 92                                     Allradantrieb;
                                          215/55R16 93 11A; 24J                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76U
5PN            e9*2007/46*0012*..        77 - 155 205/55R16 91                             Altea Freetrack;
                                                  205/60R16 92                             Frontantrieb;
                                                  215/55R16 93     11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R16 92     11A; 22P; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                  225/55R16 95     11A; 22P; 24J; 24M      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76U
5PN            e9*2007/46*0012*..        63 - 147 205/55R16 91     11A; 24J; 24M           Nicht Altea
                                                  205/55R16 91     11A; 24J; 24M; 52J      Freetrack;
                                                  215/55R16 93     11A; 21P; 22P; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R16 92     11A; 21P; 22P; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91                                        Altea 4 Freetrack;
                                           205/60R16 92                                        Allradantrieb;
                                           215/55R16 93 11A; 24J                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M                     12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 6 SEAT                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 91                                  Altea Freetrack;
                                          205/60R16 92                                  Frontantrieb;
                                          215/55R16 93 11A; 24J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 205/55R16 91      11A; 24J; 24M           Nicht Altea
                                              205/55R16 91      11A; 24J; 24M; 52J      Freetrack;
                                              215/55R16 93      11A; 21P; 22P; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 21P; 22P; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 91          121                         Reifen mit
3RN          e9*2007/46*0011*..           215/55R16 93          12A                         Schneeketten; Kombi;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 147 205/55R16 91      121                         Reifen mit
3RN            e9*2007/46*0011*..              215/55R16 93     12A                         Schneeketten;
                                     105 - 110 195/60R16        12Q; 51G                    Stufenheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 205/55R16         11A; 22P; 24J; 24M; 51G     Schrägheck;
                                              215/55R16 93      11A; 21B; 22P; 24J; 24M;    Frontantrieb;
                                                                51J                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                              225/50R16 92      11A; 22P; 24C; 24D          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
7MS          e1*95/54*0036*.., 66 - 110 215/55R16               VDO; 11A; 22B; 24J;         nur bis
               e1*98/14*0036*..                                 24M; 51G                    e1*98/14*0036*07;
                                              215/55R16 93      11A; 22B; 24J; 24M; 5HA     Frontantrieb;
                                              215/55R16 95      11A; 22B; 24J; 24M; 5HR     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      VDN; 11A; 21B; 22B;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 24J                    725; 73C; 74A; 74P
                                              225/50R16 92      VDN; 11A; 21B; 22B;
                                                                24D; 24J
                                              225/55R16 95      11A; 21B; 22B; 24D; 24J;
                                                                5HR; 54A



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 6 SEAT                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 6 SEAT                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48962
ANLAGE: 6 SEAT                                                    Radtyp: 625
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 09.07.2012
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
     den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Deutschstraße 10
A-1230 Wien


                                                                                                            Seite: 1 von 3


                                     T ECHNISCHER BERICHT
                                            366-0171-12-WIRD-TB

Hersteller:                             Momo S.r.l.

                                        20146 Milano
Art:                                    Sonderrad 7 J X 16 EH2+
Typ:                                    625
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-         Mitten Ein-       zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis         loch   preß-      Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /        (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Z-Ring / D-Scheibe    -zahl                (mm)       (kg)   (mm)     Datum
D8 1125571         PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1               112/5          57,1    40    593   2098 05/12
D8 1125571         PCD 112                    Ø72.2/Ø57.1               112/5          57,1    40    690   2095 05/12
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                       : Momo S.r.l.

                                   20146 Milano
Handelsmarke                     : MOMO S.R.L.
Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 10,1 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Punkt I. Übersicht
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung D8 1125571:

                                     : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                               : --                                       : 625
Radausführung                        : --                                       : PCD 112
Radgröße                             : --                                       : 7 J X 16 EH2+
Typzeichen                           : KBA 48962                                : --
Einpreßtiefe                         : --                                       : ET40
Herstellungsdatum                    : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                   z.B. 05.12
Japan. Prüfwertzeichen               : JWL                                      : --
Weitere Kennzeichnung                : MOMO                                     : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.



                     Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle
                               des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Technischer Bericht 366-0171-12-WIRD-TB

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                      Radtyp: 625
Antragsteller: Momo S.r.l.                                 Stand: 09.07.2012
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I.4.      Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.       Sonderradprüfung
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft..
II.1.     Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.     Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.     Festigkeitsprüfung:
II.3.1.   Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung         Einpreßtiefe      Radlast       Abrollumfang       Anzugsmoment          Prüfmoment in Nm
                   in mm             in kg         in mm              in Nm Prüfwert        Mb max. bei 100%
D8 1125571               40               690            2095                120                  4599
II.3.3    Abrollprüfung:
Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung        Geschwindigkeit Strecke      Last                   Reifendruck           Reifen
                  in km/h          in km       in kg                  in bar
D8 1125571             50 - 70         2000          1725                    4,5                 265/75R16
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
II.3.5    Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung      Einpresstiefe   Radlast      Reifengröße               Fallmasse            Reifenfülldruck
                in mm           in kg                                 in kg                 in bar
D8 1125571            40             690       195/40 R16                    594                      2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
IV.       Zusammenfassung:
Der Antragsteller hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt wird, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Technischer Bericht 366-0171-12-WIRD-TB

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                     Radtyp: 625
Antragsteller: Momo S.r.l.                                Stand: 09.07.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
V.      Unterlagen:
V.2.    Allgemeine Hinweise:
Keine
VI.     Radspezifische Auflagen
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 09.07.2012
ENG




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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