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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 46R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         46R6705.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2025 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi ( D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
8L, 8N, 8Z, 8X                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000567-B0-104-10~AU-5-100-57-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    2/5                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  205/55R16                                     A02) bis A10)
              Audi A3 quattro
                                        225/50R16
                                        A01)K35)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16                A01) bis A10)
                                                                                      K04)K35)V00)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 180           Audi S3                      205/55R16 M+S                     A02) bis A10)

e1*98/14*0042*19E      990/930 2WD (980/1030 4WD)                                     5/100/57
                       Audi S3 1040/1050



Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.., e1*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 140  Audi TT,                  205/55R16                                  A02) bis A10)
              Audi TT quattro
                                        225/50R16
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16             A02) bis A10)V00)

Motorleistung          Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 180           Audi TT,                     205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                       Audi TT quattro

e1*2001/116*0089*16E   1040/870 4WD (950/735-2WD)                                     5/100/57


Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165          Audi TT quattro          205/55R16 M+S                                  A02) bis A10)


e1*2001/116*0247*01E   1040/870 4WD                                                   5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         8Z
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0131*.., e1*2001/116*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 81     Audi A2                 195/45R16                         A02) bis A10)
                                                                         E56)
                                         205/45R16
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0131*08E   830/780                                           5/100/57,0



Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0414*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 136   Audi A1                 195/45R16                          A02) bis A10)
                                      A93)E67)

                                         195/45R16 M+S
                                         A93)

                                         195/50R16
                                         E67)

                                         195/50R16 M+S

                                         205/45R16

                                         205/50R16

                                         215/45R16

                                         225/45R16

e1*2007/46*0414*05     950/775(820)                                      5/100/57



Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0509*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90           Audi A1                 195/45R16 M+S                      A02) bis A10)
                                      A93)

                                         195/50R16 M+S

                                         205/45R16

                                         205/50R16

                                         215/45R16

                                         225/45R16

e1*2007/46*0509*00     905/765(810)                                      5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


RA-000567-B0-104-10~AU-5-100-57-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L), bei
     denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 145/80R14 eingetragen ist.

E67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.04.2012




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