Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR1 807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 100K
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø64/Ø57.1
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2050 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi / Quattro
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
8L, 8N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4022 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
RZ-064512-D0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: 8L
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 132 Audi A3, 205/45R17 A02) bis A10)B40)
Audi A3 quattro M00)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K35)
235/40R17
A01)K03)K04)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
vorne hinten Hinweise
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)B40)
M00) K04)K35)V00)
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)B40)
K04)K35)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)B40)
K04)K35)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 180 Audi S3 225/45R17 A02) bis A10)
235/40R17
5/100/57
RZ-064512-D0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: 8N
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089.., e1*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Audi TT, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi TT quattro E48)M00)
(Coupe, Roadster)
215/45R17
E48)
225/45R17
235/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
vorne hinten Hinweise
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
M00) E48)V00)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
E48)V00)
215/45R17 235/40R17 A02) bis A10)
E48)V00)
215/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
E48)V00)
225/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
V00)
235/40R17 245/40R17 A02) bis A10)
V00)
5/100/57
RZ-064512-D0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: 8N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 176 Audi TT quattro 205/50R17 A02) bis A10)
E48)M00)
215/45R17
E48)
225/45R17
235/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
vorne hinten Hinweise
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
M00) E48)V00)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
E48)V00)
215/45R17 235/40R17 A02) bis A10)
E48)V00)
215/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
E48)V00)
225/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
V00)
235/40R17 245/40R17 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0247*01E 1040/870 4WD 5/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RZ-064512-D0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
B40) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø288x25 mm.
E48) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit
der Reifengröße 225/45R17oder 225/40R18 ausgerüstet oder nur diese Reifengrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-064512-D0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ AR1 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 25.01.2012
RZ-064512-D0-306-03~AU-5-100-57-ET35.docx