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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CA80735
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                             112
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
8P, 8PB, 8J, 8V                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000355-I0-015-06~AU-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    2/5                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        205/50R17                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer M00)
                S3, RS3)
                                               215/45R17

                                             225/45R17

                                             235/40R17
                                             A01)K03)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                             M00)                                    V00)

                                             215/45R17             235/40R17         A02) bis A10)
                                                                                     V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 225/45R17                                    A02) bis A10)

                                             235/40R17
                                             A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    3/5                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnung        zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155   Audi TT ,                225/50R17                                      A02) bis A10)
               Audi TT quattro          E70)
              (Coupe, Cabrio)
                                        235/45R17 M+S
                                        E70)

                                               245/45R17

 184 bis 200           Audi TT quattro,        225/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                       Audi TTS
                      (Coupe, Cabrio)          235/45R17 M+S

                                               245/45R17 M+S

e1*2001/116*0369*15   1060 / 885 (-)                                                   5/112/57,1



Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/50R17 M+S                                    A02) bis A10)
              (Coupe)
                                      235/45R17 M+S

                                               245/45R17 M+S
e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                                      5/112/57



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                   e1*2007/46*0607*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132            Audi A3                 205/50R17                                A02) bis A10)
                      (3-türig)               M00)

                                               215/45R17

                                               225/45R17

                                               235/40R17

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                               M00)                                    V00)

                                               215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                                                                       V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
     225/… ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.10.2012




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