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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    1/9                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         CC 85830
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                    Lk112
Radgröße:                                                      8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                          72,50 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) , Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
QB6, 8U, 8U1                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8U, 8U1                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                           140 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
4E                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                           140 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   225/40R18                             A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             235/40R18
               Audi A4 Avant quattro

 253                   Audi S4            225/40R18 M+S                         A02) bis A10)

                                          235/40R18
e1*2001/116*0151*23E   1230/1150                                                5/112/57
                       S4:1250/1150



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  225/40R18                           A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,            235/40R18
               Audi A4 Avant quattro
 253          Audi A4 quattro Cabrio,    225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                         235/40R18

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                       5/112/57



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         225/40R18                           A02) bis A10)

                                                         235/40R18
 253                   Audi S4 Cabriolet                 225/40R18 M+S       A02) bis A10)

                                                         235/40R18

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                             5/112/57



Typ:                           4E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 257   Audi A8 (außer V8-TDI)   235/50R18                            A02) bis A10)E44)
                                        E64)

                                                         245/45R18

                                                         255/45R18
 202 bis 240            Audi A8 (V8-TDI)                 235/50R18           A02) bis A10)B53)E44)
                                                         E64)

                                                         255/45R18
 331                   Audi A8                           235/50R18 M+S       A02) bis A10)B53)E44)

e1*2001/116*0198*24E   1440/1300 (1350)                  1440/1300 –202 kW   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    3/9                                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 257    Audi A6,                  225/45R18                                  A02) bis A10)E44)E54)
               Audi A6 quattro,
               Audi A6 Avant,            245/40R18
               Audi A6 Avant quattro     A01)K63)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)E44)E54)
                                                                                    K63)V00)
                                            225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)E44)E54)
                                                                                    K04)K64)V00)
320                    Audi S6              235/45R18 M+S                           A02) bis A10)

e1*2001/116*0254*23E   1380/1300(1350);                                             5/112/57
                       S6: 1380/13351385)


Typ:                           4F
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257   Audi A6 Allroad          225/45R18                                   A02) bis A10)

                                            235/45R18

                                            245/40R18

                                            245/45R18

                                            255/40R18

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                                                    V00)
                                            225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                                                    V00)
e1*2001/116*0254*23E   1305/1300(1340)                                              5/112/57


Typ:                            4F1
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 257   Audi A6,                  225/45R18                                  A02) bis A10)E44)E54)
               Audi A6 quattro,
               Audi A6 Avant,            245/40R18
               Audi A6 Avant quattro     A01)K63)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


                                             225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)E44)E54)
                                                                                     K63)V00)
                                             225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)E44)E54)
                                                                                     K04)K64)V00)
320                    Audi S6               235/45R18 M+S                           A02) bis A10)

e13*2007/46*1080*01E   1350/1335(1385)                                               5/112/57


Typ:                           4F1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257   Audi A6 Allroad          225/45R18                                    A02) bis A10)

                                             235/45R18

                                             245/40R18

                                             245/45R18

                                             255/40R18

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
                                             vorne                hinten
                                             225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                                                     V00)
                                             225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                                                     V00)
e13*2007/46*1080*01E   1300/1300(1340)                                               5/112/57


Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147   Audi A3,                  215/40R18                                    A01) bis A10)
              Audi A3 quattro                                                        K01)K04)K58)K59)
              (3- und 5-Türer)          225/40R18
                                        K61)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
                                        vorne                 hinten
                                        225/40R18            245/35R18               A01) bis A10)
                                                                                     K01)K04)K58)K59)
                                                                                     K60)K61)V00)
184 bis 195            Audi A3 quattro       225/40R18                               A01) bis A10)
                       (3- und 5-türer)                                              K03)K04)K58)K59)K61)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                     K01)K04)K58)K59)
                                                                                     K60)V00)
e1*2001/116*0217*30    2WD 1130/1005(0)                                              5/112/57
                       4WD 1155/1125(1125)




RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    5/9                                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830



Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147    Audi A3,                  215/40R18                                         A01) bis A10)
              Audi A3 quattro                                                             K01)K04)K58)K59)
              (3- und 5-Türer)          225/40R18
                                        K61)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
                                        vorne                 hinten
                                        225/40R18            245/35R18                    A01) bis A10)
                                                                                          K01)K04)K58)K59)
                                                                                          K60)K61)V00)
e13*2007/46*1082*00   1120/1080(1080)                                                     5/112/57


Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147    Audi A3 Cabrio          215/40R18                                          A01) bis A10)
                                                                                          K01)K04)K58)K59)
                                                  225/40R18
                                                  K61)
                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                          K01)K04)K58)K59)
                                                                                          K60)K61)V00)
e1*2001/116*0456*12   1135/985(0)                                                         5/112/57


Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155   Audi TT,                 225/45R18                                         A01) bis A10)
               Audi TT quattro                                                            K03)K04)K67)
              (Coupe, Cabrio)           235/40R18

 184 bis 200           Audi TT quattro,           225/45R18 M+S
                       Audi TTS
                      (Coupe, Cabrio)             235/40R18 M+S

 250                  Audi TT RS                  225/45R18 M+S
                      (Coupe, Cabrio)
                                                  235/40R18 M+S

e1*2001/116*0369*14   965 / 790 (-)-147 kW                                                5/112/57
                      1040 / 870 (-)-184- 250kW




RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    6/9                                                              M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/45R18 M+S                         A01) bis A10)
              (Coupe)                                                       K03)K04)K67)
                                      235/40R18 M+S

e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                           5/112/57



Typ:                             8U
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2007/46*0591*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 155   Audi Q3                    235/50R18                         A02) bis A10)
              (mit u. ohne
              Kotflügelverbreiterung)     245/45R18

                                          255/45R18

e1*2007/46*0591*02    1165/1115(1185)                                       5/112/57


Typ:                             8U1
ABE / EG-Genehmigung:            e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 155   Audi Q3                    235/50R18                         A02) bis A10)
              (mit u. ohne
              Kotflügelverbreiterung)     245/45R18

                                          255/45R18

e1*2007/46*1163*02    1165/1160(1185)                                       5/112/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    7/9                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben
     Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaser- verstärkter
     Keramikbremsscheibe verbaut ist.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad




RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    8/9                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca.
     120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen
     von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).




RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    9/9                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
     mm.

K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die
     Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx