Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 1/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk112 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) , Quattro Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm QB6, 8U, 8U1 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 4E Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 235/40R18 Audi A4 Avant quattro 253 Audi S4 225/40R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 5/112/57 S4:1250/1150 RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 2/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 235/40R18 Audi A4 Avant quattro 253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/40R18 M+S Audi S4 Cabrio 235/40R18 e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 253 Audi S4 Cabriolet 225/40R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 Typ: 4E ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 257 Audi A8 (außer V8-TDI) 235/50R18 A02) bis A10)E44) E64) 245/45R18 255/45R18 202 bis 240 Audi A8 (V8-TDI) 235/50R18 A02) bis A10)B53)E44) E64) 255/45R18 331 Audi A8 235/50R18 M+S A02) bis A10)B53)E44) e1*2001/116*0198*24E 1440/1300 (1350) 1440/1300 –202 kW 5/112/57 RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 3/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 257 Audi A6, 225/45R18 A02) bis A10)E44)E54) Audi A6 quattro, Audi A6 Avant, 245/40R18 Audi A6 Avant quattro A01)K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)E44)E54) K63)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)E44)E54) K04)K64)V00) 320 Audi S6 235/45R18 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0254*23E 1380/1300(1350); 5/112/57 S6: 1380/13351385) Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R18 A02) bis A10) 235/45R18 245/40R18 245/45R18 255/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0254*23E 1305/1300(1340) 5/112/57 Typ: 4F1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 257 Audi A6, 225/45R18 A02) bis A10)E44)E54) Audi A6 quattro, Audi A6 Avant, 245/40R18 Audi A6 Avant quattro A01)K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 4/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)E44)E54) K63)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)E44)E54) K04)K64)V00) 320 Audi S6 235/45R18 M+S A02) bis A10) e13*2007/46*1080*01E 1350/1335(1385) 5/112/57 Typ: 4F1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R18 A02) bis A10) 235/45R18 245/40R18 245/45R18 255/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) V00) e13*2007/46*1080*01E 1300/1300(1340) 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Audi A3, 215/40R18 A01) bis A10) Audi A3 quattro K01)K04)K58)K59) (3- und 5-Türer) 225/40R18 K61) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K04)K58)K59) K60)K61)V00) 184 bis 195 Audi A3 quattro 225/40R18 A01) bis A10) (3- und 5-türer) K03)K04)K58)K59)K61) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K04)K58)K59) K60)V00) e1*2001/116*0217*30 2WD 1130/1005(0) 5/112/57 4WD 1155/1125(1125) RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 5/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 8PB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 215/40R18 A01) bis A10) Audi A3 quattro K01)K04)K58)K59) (3- und 5-Türer) 225/40R18 K61) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K04)K58)K59) K60)K61)V00) e13*2007/46*1082*00 1120/1080(1080) 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Audi A3 Cabrio 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K58)K59) 225/40R18 K61) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K04)K58)K59) K60)K61)V00) e1*2001/116*0456*12 1135/985(0) 5/112/57 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, 225/45R18 A01) bis A10) Audi TT quattro K03)K04)K67) (Coupe, Cabrio) 235/40R18 184 bis 200 Audi TT quattro, 225/45R18 M+S Audi TTS (Coupe, Cabrio) 235/40R18 M+S 250 Audi TT RS 225/45R18 M+S (Coupe, Cabrio) 235/40R18 M+S e1*2001/116*0369*14 965 / 790 (-)-147 kW 5/112/57 1040 / 870 (-)-184- 250kW RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 6/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Audi TT 225/45R18 M+S A01) bis A10) (Coupe) K03)K04)K67) 235/40R18 M+S e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57 Typ: 8U ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0591*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Audi Q3 235/50R18 A02) bis A10) (mit u. ohne Kotflügelverbreiterung) 245/45R18 255/45R18 e1*2007/46*0591*02 1165/1115(1185) 5/112/57 Typ: 8U1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Audi Q3 235/50R18 A02) bis A10) (mit u. ohne Kotflügelverbreiterung) 245/45R18 255/45R18 e1*2007/46*1163*02 1165/1160(1185) 5/112/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 7/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6- Kolben Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaser- verstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 8/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 9/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-17~AU-5-112-57-ET40.docx