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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CC 85830
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            Lk112
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2280 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) , Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
8J, 8P,8PB                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000468-D0-015-28~AU-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147   Audi A3,                  215/40R18                                   A02) bis A10)
              Audi A3 quattro
              (3- und 5-Türer)          225/40R18
                                        A01)K03)K58)K59)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                                        vorne                 hinten
                                        225/40R18            245/35R18              A01) bis A10)
                                                                                    K03)K04)K58)V00)

 184 bis 195          Audi A3 quattro       225/40R18                               A01) bis A10)
                      (3- und 5-türer)                                              K03)K58)K59)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                    K03)K04)K58)
                                                                                    V00)
e1*2001/116*0217*30   2WD 1130/1005(0)                                              5/112/57
                      4WD 1155/1125(1125)



Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147   Audi A3,                  215/40R18                                   A02) bis A10)
              Audi A3 quattro
              (3- und 5-Türer)          225/40R18
                                        A01)K03)K58)K59)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                                        vorne                 hinten
                                        225/40R18            245/35R18              A01) bis A10)
                                                                                    K03)K04)K58)V00)

e13*2007/46*1082*00   1120/1080(1080)                                               5/112/57



Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147    Audi A3 Cabrio          215/40R18                                    A02) bis A10)

                                            225/40R18
                                            A01)K03)K58)K59)
                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                    K03)K04)K58)V00)

e1*2001/116*0456*12   1135/985(0)                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155   Audi TT,                 225/45R18                         A02) bis A10)
               Audi TT quattro
              (Coupe, Cabrio)           235/40R18

                                                  245/40R18

                                                  255/40R18
                                                  A01)K68)
 184                   Audi TT quattro,           225/45R18 M+S
                      (Coupe, Cabrio)
                                                  235/40R18 M+S

                                                  245/40R18

                                                  255/40R18
                                                  A01)K68)
 200                   Audi TTS                   225/45R18 M+S
                      (Coupe, Cabrio)
                                                  235/40R18 M+S

                                                  245/40R18 M+S

                                                  255/40R18 M+S
                                                  A01)K68)
e1*2001/116*0369*14   965 / 790 (-)-147 kW                                5/112/57
                      1040 / 870 (-)-184- 250kW
Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/45R18 M+S
              (Coupe)
                                      235/40R18 M+S

                                                  245/40R18 M+S

                                                  255/40R18 M+S
                                                  A01)K68)
e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                         5/112/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nr. :                      RA-000468-D0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca.
     120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen
     von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
        chend zu kürzen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012

RA-000468-D0-015-28~AU-5-112-57-ET50.docx