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							Gutachten 366-0073-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                       Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
TRE9K8KA45571          PCD112 ET45             Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff    720    2144      12/10
TRE9K8SA45571          PCD112 ET45             Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff    720    2144      12/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen             Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 77 215/35R19 85           11A; 21P; 22H; 22M; 24J;       Cabrio;
                                                                24M; 5EG                       Frontantrieb;
                                         75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 5FE                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                24M; 5FE                       74P
                                                  235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
                                                                24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110        215/35R19 85   11A; 22L; 24J; 5EG             Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                 225/35R19 88W  11A; 22L; 24J; 24M; 5FE        Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..                 235/35R19 87W  11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 5ET                       12A; 51A; 573; 71C;
                                         66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22L; 24J; 24M; 5FE        71K; 721; 725; 73C;
                                         66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;        74A; 74P
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 253             235/35R19 91        5GG                       AUDI S4; ab
                                                                                               e1*2001/116*0151*10;
                                                                                               Kombi; Limousine;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4BD




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 253         235/35R19 91                                  AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                                                                            e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4ML
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 188 235/35R19 91                                  ab
                                                                                            e1*2001/116*0151*10;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; AFO; 4BD

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG                                Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..   89 - 257 245/35R19 93Y 5HA                             Front- u.
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Nicht Allroad
                                                                                            Quattro;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 4BD

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
4E           e1*2001/116*0198*. 154 - 257 245/40R19 94Y 5HI                                 nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 765; 4AT

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          235/35R19 87      52J                         Cabrio; Coupe;
                                              245/35R19 89      11A; 22M; 22P; 52J          Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76T; 76Z
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/35R19 91                                  Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                              245/35R19 93      11A; 22M; 22P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     184      235/35R19 87      52J                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R19 89      11A; 22M; 22P; 52J          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76T



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.10.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.10.2012
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.10.2012
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFO) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit geänderter Lenkanlage,
     diese Fahrzeuge sind serienmäßig mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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