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							Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.        gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll      ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.        Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)        datum
OHA88KP35571           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff    725    2254        01/08
OHA88WP35571           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff    725    2254        01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : B5
                                             120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                             200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 90 - 132 215/40R18 89               11A; 24J; 244; 26B; 26N;   2-türig;
                                                                    27H                        Frontantrieb;
                                                 225/35R18 87       11A; 241; 244; 246; 26B;   Mehrlenker-
                                                                    26J; 27F                   Hinterachse;
                                                 225/40R18 92       11A; 241; 244; 246; 26B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26J; 27F                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                 235/35R18 90       11A; 241; 244; 246; 26B;   725; 73C; 74A; 74P
                                                                    26J; 27F
                                                 235/40R18 91       11A; 241; 244; 246; 26B;
                                                                    26J; 27F
                                                 245/35R18 88       11A; 24C; 244; 247; 26B;
                                                                    26J; 27F
                                                 255/35R18 90       11A; 244; 247; 27F; 57F;
                                                                    68B; 68L

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;               Cabrio;
                                                        24D; 5FE                               Frontantrieb;
                                 75 - 147 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24D                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;                725; 73C; 74A; 74P
                                                        24D; 54A
                                          245/35R18 92 11A; 22F; 22L; 24D; 57F;
                                                        68T
                                          255/35R18 90 11A; 22F; 22L; 24D; 57F;
                                                        68B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen              Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/40R18 88W     11A; 21B; 22F; 22L; 22Q;        Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                            24C; 24D; 5FE                   Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..          245/35R18 88W     Frontantrieb; 11A; 22F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F;        12A; 51A; 573; 71K;
                                                            68T                             721; 725; 73C; 74A;
                                     66 - 147 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22F; 22L; 22Q;        74P
                                                            24C; 24D; 5FE
                                              245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22F;
                                                            22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F;
                                                            68T
                                              255/35R18 90 Frontantrieb; 11A; 22F;
                                                            22L; 22Q; 24D; 57F; 68B
                                     66 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                            24C; 24D
                                              235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                            24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 132 225/40R18              11A; 21B; 22B; 24C;         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                 24M; 5FE; 631               Allradantrieb;
                                              245/35R18         11A; 21B; 22B; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 5FE; 631               12A; 51A; 71K; 721;
                                     142      225/40R18-88Y     11A; 21B; 22B; 24C;         725; 73C; 74A; 74P
                                                                24M; 5FE
B5             e1*93/81*0013*..,     55 - 121 225/40R18 88W     11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                 24M; 5FE                    Frontantrieb;
                                     55 - 142 225/40R18 88Y     11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 5FE                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/40R18 92Y     11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    725; 73C; 74A; 74P
                                                                24M
                                              245/35R18 88Y     11A; 22B; 22F; 24M;
                                                                5FE; 57F; 68T
                                              245/35R18 92Y     11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
                                                                68T

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91         11A; 21P; 22H; 24J; 24M Cabrio;
               e1*98/14*0177*..
                                     96 - 188 235/40R18 95      11A; 21P; 22H; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 4MN
8H             e1*2001/116*0177*..   253      235/40R18         11A; 21P; 22H; 24J; 24M; Cabrio;
                                                                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 4BD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 253         225/40R18 92      11A; 24J; 24M; 52J          AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                              235/40R18 91 11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0151*09;
                                              245/40R18 93 11A; 21B; 22Q; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
                                                           54A                      Allradantrieb;
                                             255/35R18 94 11A; 21B; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                    4ML
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J; 5FE; nur bis
               e1*98/14*0151*..                            51J                      e1*2001/116*0151*09;
                                    74 - 162 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24J; 51J Kombi; Limousine;
                                             235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    74P; 4ML
8E             e1*2001/116*0151*.. 253       225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 52J        AUDI S4; ab
                                             235/40R18     11A; 24J; 24M; 51G       e1*2001/116*0151*10;
                                             245/40R18 93 11A; 21B; 22Q; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
                                                           54A                      Allradantrieb;
                                             255/35R18 94 11A; 21B; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                    4BD
8E             e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24J; 5FE; ab
                                                           51J                      e1*2001/116*0151*10;
                                    75 - 188 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24J; 51J Kombi; Limousine;
                                             235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    74P; 4BD

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/40R18 91         11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            AF8; 4KN
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91      11A; 21B; 24J; 24M          nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                                                                            nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; ab
                                                                                            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Serienbereifung mit
                                                                                            215/55R16; schmale
                                                                                            Achsen;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            AF6; AF8; 4KN


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91        11A; 21B; 22B; 24J; 24M nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                                                                            nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; ab
                                                                                            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Serienbereifung
                                                                                            ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            AF5; AF8; 4KN
4B             e1*96/27*0051*..,    81 - 142 225/40R18          11A; 21B; 21J; 22F; 24J;    nur bis
               e1*98/14*0051*..                                 24M; 51W; 53S               e1*98/14*0051*16;
                                              235/40R18-91      11A; 21B; 21J; 22F; 24C;    Kombi; Frontantrieb;
                                                                24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,    110 - 142 225/40R18         11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                 24J; 24M; 367; 51W; 53S     nicht für
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    gepanzerte Fz; nur
                                                                24C; 24D; 367               bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,    110 - 142 225/40R18         11A; 21B; 21J; 22F; 24J;    nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                 24M; 51W; 53S               nicht für
                                              235/40R18-91      11A; 21B; 21J; 22F; 24C;    gepanzerte Fz; nur
                                                                24D                         bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            Kombi;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,    81 - 142 225/40R18          11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    nur bis
               e1*98/14*0051*..                                 24J; 24M; 367; 51W; 53S     e1*98/14*0051*16;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    Limousine;
                                                                24C; 24D; 367               Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24J; 24M; 5GG Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..   89 - 257 245/40R18         11A; 22H; 24D; 24J; 51G Front- u.
                                              255/40R18 95      11A; 21P; 22F; 24D; 24J Allradantrieb;
                                                                                        Nicht Allroad
                                                                                        Quattro;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 4BD
4F             e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97                              Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..            245/45R18 96   11A; 21P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/40R18 95 11A; 21P; 22I                   12A; 51A; 573; 71K;
                                     155 - 257 245/40R18 93Y 5HA                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76O; 4BD
4F             e1*2001/116*0254*..   320      235/45R18 97      11A; 21P; 22P; 52J          Nur AUDI S6;
                                              255/40R18 95      11A; 22H; 22Q; 24M          Allradantrieb;
                                                                                            Limousine u. Kombi;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            4BD

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen    Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 309 245/45R18             11A; 22B; 24M; 51G    nicht für
             e1*98/14*0005*..             245/45R18 96Y         11A; 22B; 24M         gepanzerte Fz;
                                          255/45R18 99          11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P
4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 257 235/50R18 97Y 11A; 21B; 24J; 24M       nicht für Fz. m.
                                               245/45R18 96Y 5IE                      Keramikbremse;
                                     154 - 331 235/50R18     11A; 21B; 24J; 24M; 51G; nicht für
                                                             52J                      gepanzerte Fz;
                                               255/45R18 99 11A; 21B; 24J; 24M        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P; 76O




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  100 - 155 235/45R18 94         Mit Radhausverbreiterung erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..                                Serie                    Anzugsmoment 200
                                                                                         Nm;
                                              235/45R18 94      Ohne                     Kombilimousine;
                                                                Radhausverbreiterung     Allradantrieb;
                                              235/50R18 97      Mit Radhausverbreiterung Frontantrieb;
                                                                Serie; 11A; 26B; 27B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/50R18 97      Ohne                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                Radhausverbreiterung;    740; 76O
                                                                11A; 245; 248; 26B; 27B;
                                                                27H
                                              245/45R18 96      Mit Radhausverbreiterung
                                                                Serie
                                              245/45R18 96      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 245; 248
                                              255/45R18 99      Mit Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 26B; 27B
                                              255/45R18 99      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 245; 248; 26B; 27B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          235/40R18 91      11A; 22M; 22P; 24J;     Cabrio; Coupe;
                                                                24M; 52J                Allradantrieb;
                                              245/40R18 93      11A; 22H; 22M; 22P; 24J;10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 52J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76T; 76Z
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/40R18 91      11A; 22M; 22P; 24J; 24M Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                    118 - 184 245/40R18 93      11A; 22H; 22M; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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                                                                                                     Seite: 8 von 15
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0051*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0177*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, dieser vorgeschriebene
     Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.


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ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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                                                                                                    Seite: 12 von 15
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             27F                   x = 400       y = 400             30                HA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 400       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                    VA
             27I                      x = 285             y = 355                    HA
             26P                      x = 240             y = 340                    VA
             27B                      x = 335             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390             30                VA
             27H                   x = 335       y = 400             10                HA
             26N                   x = 290       y = 390             10                VA
             27F                   x = 335       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 25 AUDI                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1163*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                    VA
             27I                      x = 285             y = 355                    HA
             26P                      x = 240             y = 340                    VA
             27B                      x = 335             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390             30                VA
             27H                   x = 335       y = 400             10                HA
             26N                   x = 290       y = 390             10                VA
             27F                   x = 335       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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