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							Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                       Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                   last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
AYA78HA35571           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff    670    2141       12/09
AYA78HA35571           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff    680    2105       12/09
AYA78HA35571           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff    705    2037       12/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : B5
                                              120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                              200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                              Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 90 - 132 205/50R17 93                11A; 24J; 248; 26B; 26N;   2-türig;
                                                                     27H                        Frontantrieb;
                                                   215/45R17 91      11A; 245; 248; 26B; 26N    Mehrlenker-
                                                   225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B; 26N;   Hinterachse;
                                                                     27H                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   235/45R17 94      11A; 24J; 244; 26B; 26N;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     27H                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen              Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89          11A; 21P; 22H; 22M; 24J;        Cabrio;
                                                                24M; 51J                        Frontantrieb;
                                         75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 51J                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;         721; 73C; 74A; 74P
                                                                24M; 51J
                                                  225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
                                                                24M
                                                  235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;
                                                                24D; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89          11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;    Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                                24M                         Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..          215/45R17 87W         11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 5ET                    12A; 51A; 573; 71C;
                                    66 - 147 205/50R17 93       11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;    71K; 721; 73C; 74A;
                                                                24M                         74P
                                              215/45R17 91      11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
                                                                24M
                                    66 - 184 225/45R17 91       11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                                24M
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                                24D
                                    66 - 195 205/50R17          11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                                24M; 51G; 52J
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                              M+S               24M; 52J
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                                24D; 52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  195     225/45R17               11A; 21B; 24J; 24M; 51G Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                          Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
B5             e1*93/81*0013*..,    55 - 92   215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 24J       Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..               225/45R17-90      11A; 21B; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 66A; 684            12A; 51A; 71C; 71K;
                                    110 - 132 215/45R17         nicht für TDI V6; 11A;   721; 73C; 74A; 74P
                                                                21B; 22B; 24J; 5ET; 631
                                    110 - 142 225/45R17         11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                631
                                              235/40R17         11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
                                                                24M; 631; 66A; 684
B5             e1*93/81*0013*..,    81 - 92   215/45R17 87      11A; 21B; 24J; 5ET       Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..               225/45R17-90      11A; 21B; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                66A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                    110 - 132 215/45R17         nicht für TDI V6; 11A;   721; 73C; 74A; 74P
                                                                21B; 24J; 5ET; 631
                                    110 - 142 225/45R17         11A; 21B; 24J; 24M; 631
                                              235/40R17         11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                631; 66A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J                           Cabrio;
               e1*98/14*0177*..
                                    96 - 162 225/45R17 91       51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                    96 - 188 225/45R17          51G; 51J; 52J           12A; 51A; 573; 71C;
                                             235/45R17 93       11A; 21B; 22F; 24J; 24M 71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 4MN

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 110     215/45R17 87W     Frontantrieb; 5ET; 51J      ab
                                 75 - 120     205/50R17 89W     5FM; 51J                    e1*2001/116*0151*10;
                                 75 - 188     225/45R17 91      AFI; 11A; 21B; 22F; 24J;    Kombi; Limousine;
                                                                51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17         11A; 21B; 22F; 24J; 24M;    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                51G                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 4BD
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J           nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                    74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J                         e1*2001/116*0151*09;
                                    74 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; 51J           Kombi; Limousine;
                                             235/45R17     11A; 21B; 22F; 24J; 24M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           51G                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 4ML

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91         11A; 22B; 24M; 5GG          ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              235/45R17 93      11A; 22B; 24J; 24M          Serienbereifung
                                                                                            ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            AF5; 4KN
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91       11A; 24M                    ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              235/45R17 93      11A; 24J; 24M               Serienbereifung mit
                                                                                            215/55R16; schmale
                                                                                            Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            AF6; 4KN




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91        11A; 24M                    nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                              235/45R17 93      11A; 24J; 24M               nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; ab
                                                                                            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Serienbereifung
                                                                                            ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            AF5; 4KN
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91      11A; 24M                    nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                              235/45R17 93      11A; 24J; 24M            nicht für
                                                                                         gepanzerte Fz; ab
                                                                                         e1*98/14*0051*17;
                                                                                         Serienbereifung mit
                                                                                         215/55R16; schmale
                                                                                         Achsen;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF6; 4KN
4B             e1*96/27*0051*..,    169       225/45R17 91      11A; 22F; 24J; 24M       nur bis
               e1*98/14*0051*..               235/45R17-93      11A; 21B; 21J; 22F; 24J; e1*98/14*0051*16;
                                                                24M; 367                 Kombi; Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,    81 - 142 225/45R17 91       11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
               e1*98/14*0051*..              235/40R17          nicht für TDI V6; 11A;   e1*98/14*0051*16;
                                                                21B; 22B; 24C; 24D; 367; Limousine;
                                                                631; 66A                 Frontantrieb;
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                687                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,    110 - 142 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                                          nicht für
                                                                                         gepanzerte Fz; nur
                                                                                         bis
                                                                                         e1*98/14*0051*16;
                                                                                         Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                     Seite: 5 von 15
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  169      225/45R17 91           11A; 24J; 24M            nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                                          nicht für
                                                                                         gepanzerte Fz; nur
                                                                                         bis
                                                                                         e1*98/14*0051*16;
                                                                                         AUDI A6 2.7 Biturbo;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,     110 - 142 225/45R17 91     11A; 24J; 24M            nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                235/40R17        nicht für TDI V6; 11A;   nicht für
                                                                21B; 22B; 24C; 24D; 367; gepanzerte Fz; nur
                                                                631; 66A                 bis
                                                                                         e1*98/14*0051*16;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,     81 - 142 225/45R17 91      11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
               e1*98/14*0051*..               235/40R17         nicht für TDI V6; 11A;   e1*98/14*0051*16;
                                                                21B; 22F; 24C; 24D; 367; Kombi; Frontantrieb;
                                                                631; 66A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R17-91      11A; 22F; 24D; 57F; 66B; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                687                      721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                    Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J                              Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..            225/55R17         51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 76Z; 4BD
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y                                  Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97                                    Front- u.
                                     89 - 257 225/50R17         11A; 24M; 51G               Allradantrieb;
                                              245/45R17         11A; 24M; 51G               Nicht Allroad
                                                                                            Quattro;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 4BD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  128 - 142 225/55R17-97          11A; 22B                    nicht für
               e1*98/14*0005*..                                                             gepanzerte Fz;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 5FR; 51A;
                                                                                            71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74P
D2             e1*93/81*0005*..,    110 - 250 225/55R17-97      11A; 22B                    nicht für
               e1*98/14*0005*..     110 - 265 225/55R17         11A; 22B; 51G               gepanzerte Fz;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P
4E             e1*2001/116*0198*.   154 - 171 235/55R17         51G; 51S                    nicht für Fz. m.
                                    154 - 257 235/55R17         51G; 52J                    Keramikbremse;
                                                                                            nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                            76S; 4AT

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  100 - 155 215/60R17            11A; 26P; 27I; 51G          erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..           225/55R17 97         51J                         Anzugsmoment 200
                                                                                            Nm;
                                              235/55R17 99      11A; 26B; 27B               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/50R17 99      Ohne                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                Radhausverbreiterung;       721; 73C; 74A; 74P;
                                                                11A; 245; 248; 26P; 27I     740; 76S
                                              245/50R17 99      Mit Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          225/50R17         11A; 22M; 22P; 24J;         Cabrio; Coupe;
                                                                24M; 51G; 52J               Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Z
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93      11A; 22M; 24J; 24M          Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                              245/45R17 95      11A; 22M; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    118 - 184 225/50R17         11A; 22M; 22P; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M; 51G                721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0051*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0177*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                    Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 04.10.2012
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687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
     zulässig.




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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 190             y = 290                    VA
             26B                      x = 240             y = 340                    VA
             27I                      x = 235             y = 305                    HA
             27B                      x = 280             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 240       y = 340             30                VA
             26N                   x = 190       y = 290             10                VA
             27F                   x = 280       y = 350             30                HA
             27H                   x = 235       y = 305             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                    Seite: 14 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 400       y = 400              8                HA
             27F                   x = 400       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1163*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 190             y = 290                    VA
             26B                      x = 240             y = 340                    VA
             27I                      x = 235             y = 305                    HA
             27B                      x = 280             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 240       y = 340             30                VA
             26N                   x = 190       y = 290             10                VA
             27F                   x = 280       y = 350             30                HA
             27H                   x = 235       y = 305             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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