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							Gutachten 366-0015-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 24 AUDI                                                      Radtyp: EG5Z
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 21.11.2012
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Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
EGZ8SA45O571           PCD112 ET45             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff    705    2025       10/12
EGZ8SA45571            PCD112 ET45             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff    705    2025       05/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : B5; C 4
                                             120 Nm für Typ : 4B; 8E; 8P; 8PA; 8PB; 8V
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 90 - 132 205/50R16 87               12N                        2-türig;
                                         205/55R16 91               12N                        Frontantrieb;
                                         215/55R16 93               11A; 12A; 26P              Mehrlenker-
                                         225/50R16 92               11A; 12A; 248; 26P; 57T    Hinterachse;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16                 51G                        Cabrio;
                                          215/55R16 93              11A; 24J; 24M; 54A         Frontantrieb;
                                          225/50R16 92              11A; 21P; 22H; 22M; 24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 147 205/55R16                 12T; 51G                   Reifen mit
8PA          e1*2001/116*0418*..                                                               Schneeketten;
8PB          e13*2007/46*1082*..                                                               Sportback (4-türig);
                                                                                               Schrägheck 2-türig;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 573; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 24 AUDI                                                   Radtyp: EG5Z
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 147     205/55R16         51G                         Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..              215/55R16 93                                  Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..              225/50R16 92      11A; 24J; 57T               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 142 205/55R16              51G                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P
B5             e1*93/81*0013*..,     81 - 142 205/55R16         51G                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                             Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 205/55R16            51G; 52J                    nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                                                                            e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 4ML
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 110 205/55R16         51G; 52J                    ab
                                                                                            e1*2001/116*0151*10;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 76Z; 4BD

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  81 - 142 205/55R16              51G                         nicht Allroad;
             e1*98/14*0051*..            215/55R16              51G                         nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 24 AUDI                                                   Radtyp: EG5Z
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:    AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
C4           F619              60 - 98 205/55R16 89                                         Allradantrieb;
                               60 - 128 205/55R16 91                                        Frontantrieb;
                                         215/55R16-91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                               103 - 128 205/55R16              631                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
C4             F619/1               60 - 98 205/55R16 89                                    Allradantrieb;
                                    60 - 128 205/55R16 91                                   Frontantrieb; bis
                                              215/55R16-91                                  Nachtrag 2;
                                    103 - 128 205/55R16         63G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
C4             F619/1               60 - 98 205/55R16 89        Ottomotor                   Allradantrieb;
                                    60 - 128 205/55R16          63G                         Frontantrieb; ab
                                    60 - 142 205/55R16          51G                         Nachtrag 3;
                                             205/55R16 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R16-93                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 24 AUDI                                                   Radtyp: EG5Z
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.11.2012
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 24 AUDI                                                   Radtyp: EG5Z
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.11.2012
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      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
      werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N1
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ANLAGE: 24 AUDI                                                   Radtyp: EG5Z
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.11.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 400       y = 400              8                HA
             27F                   x = 400       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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