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							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                      Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 27.03.2012
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Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.      zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)       datum
TREP8KA40D5         PCD112 ET40                Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff    720     2160       02/11
71
TREP8KA40M5         PCD112 ET40                Ø70.1     Ø57.1             57,1    Kunststoff     720      2160 03/10
71
TREP8KA40T57        PCD112 ET40                Ø70.1     Ø57.1             57,1    Kunststoff     720      2160 06/10
1
TREP8KA40Y5         PCD112 ET40                Ø70.1     Ø57.1             57,1    Kunststoff     720      2160 06/09
71
TREP8KA40571        PCD112 ET40                Ø70.1     Ø57.1             57,1    Kunststoff     720      2160 04/09
TREP8SA40D5         PCD112 ET40                Ø70.1     Ø57.1             57,1    Kunststoff     720      2160 02/11
71
TREP8SA40M5         PCD112 ET40                Ø70.1     Ø57.1             57,1    Kunststoff     720      2160 03/10
71
TREP8SA40T57        PCD112 ET40                Ø70.1     Ø57.1             57,1    Kunststoff     720      2160 06/10
1
TREP8SA40Y5         PCD112 ET40                Ø70.1     Ø57.1             57,1    Kunststoff     720      2160 06/09
71
TREP8SA40571        PCD112 ET40                Ø70.1     Ø57.1             57,1    Kunststoff     720      2160 04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : B5
                                             120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB
                                             200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16                 11A; 24J; 24M; 51G          Cabrio;
                                          215/55R16 93              11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Frontantrieb;
                                                                    24M; 54A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/50R16 92       11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24M                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 66 - 147 205/55R16              11A; 24J; 24M; 51G          Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..         215/55R16 93           11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;    Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..                                24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92           11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                24M; 57T                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 142 205/55R16              11A; 22B; 51G               Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
B5             e1*93/81*0013*..,    81 - 142 205/55R16          51G                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                             Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16            12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0177*..
                                    96 - 188 205/55R16          12M; 51G; 52J               Schneeketten;
                                                                                            Cabrio;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
8H             e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16          51G                         Cabrio;
               e1*98/14*0177*..
                                    96 - 188 205/55R16          51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R16          51G                         12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16             12M; 51G                    Reifen mit
                                          205/55R16 91          12M; 51J                    Schneeketten; ab
                                          M+S
                                                                                            e1*2001/116*0151*10;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; AFF




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16            12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0151*..
                                                                                            Schneeketten; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16          12M; 51G                    nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                                                                            e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16          51G                         nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                              215/55R16         51G                         e1*2001/116*0151*09;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 120 205/55R16         51G                         ab
                                              205/55R16 91      51J                         e1*2001/116*0151*10;
                                              M+S
                                              215/55R16         51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                            AFF

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 205/55R16           51G                         nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16 93                                  nicht für
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M               gepanzerte Fz; ab
                                                                                            e1*98/14*0051*17;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; AF8




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16            51G                         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16 93      11A; 22B                    Serienbereifung
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 24J; 24M          ohne 215/55R16;
                                                                                            breite Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; AF5; AF8
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16          51G                         ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                              215/55R16         51G                         Serienbereifung mit
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M               215/55R16; schmale
                                                                                            Achsen;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; AF6; AF8
4B             e1*96/27*0051*..,     81 - 142 205/55R16         51G                         nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..               215/55R16         51G                         nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz; nur
                                                                                            bis
                                                                                            e1*98/14*0051*16;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                     Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 12T;              Limousine u. Kombi;
4F1          e13*2007/46*1080*..                     51G; 52J                               Front- u.
               e13*2007/46*1080*..
                                     89 - 188 225/55R16         12T; 51G; 52J               Allradantrieb;
                                                                                            Nicht Allroad
                                                                                            Quattro;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 250 225/60R16             51G                         nicht für
               e1*98/14*0005*..                                                             gepanzerte Fz;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  100 - 155 215/65R16            51G                         erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..           225/60R16 98                                     Anzugsmoment 200
                                                                                            Nm;
                                              235/60R16 100 ohne                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Radhausverbreiterung;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            11A; 26P; 27I
                                              235/60R16 100 Mit Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A;
                                                            Serie; 11A; 26P; 27I     74P; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16           51G; 52J                    Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U; 76Z

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                    Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                               Stand: 27.03.2012
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     (Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1163*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 190             y = 290                    VA
             26B                      x = 240             y = 340                    VA
             27I                      x = 235             y = 305                    HA
             27B                      x = 280             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 240       y = 340             30                VA
             26N                   x = 190       y = 290             10                VA
             27F                   x = 280       y = 350             30                HA
             27H                   x = 235       y = 305             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 190             y = 290                    VA
             26B                      x = 240             y = 340                    VA
             27I                      x = 235             y = 305                    HA
             27B                      x = 280             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 240       y = 340             30                VA
             26N                   x = 190       y = 290             10                VA
             27F                   x = 280       y = 350             30                HA
             27H                   x = 235       y = 305             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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